﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20081087</id><updated>2025-06-24T22:03:24Z</updated><additionalIndexing>2841;Tarif;medizinische Diagnose;Preisrückgang;wirtschaftliche Auswirkung;Preisfestsetzung;Arzt/Ärztin</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2701</code><gender>m</gender><id>3898</id><name>Nidegger Yves</name><officialDenomination>Nidegger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-09-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4805</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01050208</key><name>medizinische Diagnose</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050402</key><name>Arzt/Ärztin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110503020101</key><name>Tarif</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050302</key><name>Preisfestsetzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050501</key><name>Preisrückgang</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040404</key><name>wirtschaftliche Auswirkung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-12-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-09-29T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2008-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2701</code><gender>m</gender><id>3898</id><name>Nidegger Yves</name><officialDenomination>Nidegger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.1087</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die heute gültigen Analysentarife stammen mit wenigen Anpassungen aus den Neunzigerjahren. Mit der technischen Entwicklung und Automatisierung in der Labormedizin mit zum Teil massiver Effizienzsteigerung entsprechen die Tarife über weite Strecken nicht mehr den effektiven Kosten. Die Revision der Analysenliste soll dazu dienen, die gesetzliche Vorgabe - die Erfüllung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit regelmässig zu prüfen - umzusetzen und die betriebswirtschaftliche Bemessung des Tarifs sicherzustellen. Mit einer ausgewogenen und transparenten Neutarifierung sämtlicher Positionen der Analysenliste sollten die heutigen Verzerrungen zwischen überteuerter Basisanalytik und einer vermutlich unterbewerteten spezielleren Analytik ausgeräumt und die Tarifstruktur den heutigen Laborgegebenheiten angepasst werden können. Dazu werden die spezifischen Produktionsbedingungen der Grundversorgerpraxis mit der Möglichkeit der Verrechnung einer Präsenztaxe berücksichtigt und es wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Durchführung einiger Analysen mit sofortiger Verfügbarkeit des Resultats aus medizinischer Sicht absolut sinnvoll sein kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Versorgung mit Analysenleistungen ist eine unbestrittene Notwendigkeit. Daher soll die heutige Laborstruktur mit der Revision nicht vollkommen umgewälzt werden. Welche Auswirkungen die Revision auf die einzelnen Laboratorien oder Gruppen von Laboratorien hat, ist neben der Wahl des neuen Tarifsystems auch von der Effizienz und dem Spektrum der durchgeführten Analysen abhängig. Hat ein Labor beispielsweise eine ineffiziente Struktur und führt damit Analysen durch, die einen hohen maschinellen Anteil haben, wird dieses durch eine derartige Revision stärker belastet. Im Sinne einer möglichst effizienten Auslastung der Strukturen unter Beibehaltung einer hohen Qualität der Analysen ist daher nicht auszuschliessen, dass ein gewisser Konzentrationsprozess folgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Überprüfung des Tarifs wurde festgestellt, dass ein betriebswirtschaftlich bemessener Tarif ein Einsparpotenzial von 20 bis 25 Prozent beinhaltet. Der grösste Teil der Kosteneinsparungen resultiert aus der Herabsetzung des Tarifs in der stark automatisierten Routinediagnostik. Gerade in diesem Bereich haben sich die technologischen Bedingungen und der Automatisationsgrad der Labordiagnostik in den letzten Jahren entscheidend verändert und eine Senkung der Betriebskosten ermöglicht. Eine entsprechende Senkung der Tarife ist daher gerechtfertigt. Dies zeigt auch ein Vergleich mit ausländischen Tarifen in Deutschland und Österreich, welche in jüngerer Zeit entwickelt wurden und diese technologischen Veränderungen berücksichtigen. Der revidierte Tarif bietet im Übrigen noch einen ausreichenden Abstand zu diesen ausländischen Tarifen, welche lediglich der Orientierung gedient haben, und würdigt die schweizerischen Rahmenbedingungen der Labordiagnostik ausreichend. Angesichts des hohen Kostenniveaus gegenüber dem Ausland sind die Auswirkungen einer Tarifrevision, wie oben grob aufgezeigt, immer noch als moderat zu bezeichnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die schweizerischen Rahmenbedingungen der Labordiagnostik ausreichend gewürdigt werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen der massiven Tarifsenkung, die vom Bundesamt für Gesundheit vorgeschlagen wird, werden laut Fachleuten Kriterien festgelegt, die nicht mit einer qualitativ hochstehenden Durchführung von Laboranalysen vereinbart werden können. Durch diese Kriterien wird die Existenz aller privaten und öffentlichen Laboratorien gefährdet, deren Umsatz weniger als 10 bis 15 Millionen Franken beträgt. Dies trifft auf 80 Prozent der Laboratorien in der Schweiz zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hat der Bundesrat auch die sozioökonomischen Folgen und die Auswirkungen auf das ganze Spektrum des Gesundheitssystems, von den Arztpraxen bis zu den Universitätsspitälern, abgeschätzt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Unverhältnismässige Senkung der Labortarife</value></text></texts><title>Unverhältnismässige Senkung der Labortarife</title></affair>