{"id":20081093,"updated":"2025-06-24T23:11:38Z","additionalIndexing":"2841;junger Mensch;Durchführung eines Projektes;Kanton;Krankenversicherung;Impfstoff;Krebs;Infektionskrankheit;Impfung","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2597,"gender":"f","id":1125,"name":"Galladé Chantal","officialDenomination":"Galladé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-01T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L04K01050109","name":"Infektionskrankheit","type":1},{"key":"L04K01050110","name":"Krebs","type":1},{"key":"L06K010505070101","name":"Impfung","type":1},{"key":"L05K0105030104","name":"Impfstoff","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K0107010204","name":"junger Mensch","type":2},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":2},{"key":"L06K070305010102","name":"Durchführung eines Projektes","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-12-05T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1222812000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1228431600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2597,"gender":"f","id":1125,"name":"Galladé Chantal","officialDenomination":"Galladé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.1093","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Im Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) ist vorgesehen, dass die Übernahme von besonders teuren (wie die HPV-Impfung) oder komplexen Leistungen von Bedingungen abhängig gemacht werden kann, um vor allem die Wirtschaftlichkeit und die Qualität zu sichern. Dies wird mit der Bedingung von kantonalen Programmen für die HPV-Impfung angestrebt. Damit das berechnete Kosten-Nutzen-Verhältnis im vorliegenden Fall tatsächlich erreicht werden kann, muss die Impfung vollständig sein (drei Dosen für einen wirksamen Schutz), und es muss eine hohe Durchimpfung erreicht werden (der Zugang zur Impfung muss allen Mädchen gewährleistet werden, auch jenen aus sozial benachteiligten Familien, bei denen regelmässige gynäkologische Kontrollen weniger verbreitet sind). Zudem ist die Befreiung von der Franchise, die für die betreffenden Personen einen Anreiz darstellen soll, sich zu impfen, gemäss dem Gesetz nur für Leistungen möglich, die im Rahmen von kantonalen oder nationalen Programmen erbracht werden. Denn es geht darum, die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einzudämmen, die Qualität der von der OKP übernommenen Leistungen sicherzustellen und eine hohe Teilnahme an der Impfung zu erreichen.<\/p><p>2. Der Tarifvertrag zwischen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und Santésuisse ist nicht befristet. Einzig der vereinbarte Betrag gilt nur bis zum 30. Juni 2009, damit der Tarif entsprechend der Preisentwicklung im Markt neu ausgehandelt werden kann, vor allem unter Berücksichtigung allfälliger Konkurrenzprodukte.<\/p><p>3. Die Vereinbarung über die HPV-Impfung wurde zwischen Santésuisse und der GDK aufgrund der besonderen Rolle abgeschlossen, die den Kantonen nach Artikel 12a Buchstabe l der Verordnung über die Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) zukommt. Gemäss dieser Bestimmung haben die Kantone die Aufgabe, die kantonalen Impfprogramme zu erarbeiten und durchzuführen, die vor allem unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit eine Voraussetzung für die Übernahme der HPV-Impfung durch die OKP darstellen. Die Abgeltung der von den Leistungserbringern bereitgestellten Leistungen, die in der für die HPV-Impfung vorgesehenen Pauschale enthalten ist, wurde gestützt auf einen Tarif festgelegt, der zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern ausgehandelt wurde, d. h. den Tarmed, der im ambulanten Bereich für die ärztlichen Leistungen zur Anwendung gelangt. Die Ausgestaltung der praktischen Modalitäten sowie die allfällige Aufteilung desjenigen Teils der Pauschale, der für die Verabreichung der Impfung bestimmt ist, zwischen den schulärztlichen Diensten, den am Programm teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten und dem spezialisierten Impfpersonal ist Aufgabe der kantonalen Programmverantwortlichen.<\/p><p>4. Für den Aufbau der erforderlichen Strukturen sind die Kantone zuständig, und die verursachten Kosten gehen ausschliesslich zu deren Lasten. In vielen Kantonen sind die Strukturen bereits vorhanden, vor allem für eine Impfung in den Schulen, da ähnliche Impfprogramme für andere Impfungen bestehen, insbesondere für die generelle Impfung gegen Hepatitis B im Jugendalter. Die Kantone sind für allfällige zusätzliche administrative Kosten im Zusammenhang mit den Bedingungen zuständig, die von der GDK mit Santésuisse und dem Lieferanten des Impfstoffs ausgehandelt wurden (unabhängig von den Anforderungen der KLV).<\/p><p>5. Wie bei jedem medizinischen Verfahren ist es Sache der Leistungserbringer, die Haftung durch eine angemessene Versicherung abzudecken.<\/p><p>6. In der Tarifvereinbarung zwischen der GDK und Santésuisse, die vom Bundesrat genehmigt wurde, sind die von den Kantonen erhobenen Daten genau festgelegt: Es handelt sich um Informationen, die für die Berechnung und Überprüfung der Vergütungen notwendig sind. Die Kantone stellen sie Santésuisse und den Versicherern auf Anfrage zur Verfügung. Die Kantone erstellen nur pauschale Quartalsrechnungen zuhanden von Santésuisse. Die Datenschutzbestimmungen müssen eingehalten werden.<\/p><p>7. Es ist eine Voraussetzung der kantonalen Programme, dass die Information der Mädchen gewährleistet ist: Dazu wird geeignetes Informationsmaterial abgegeben, die schulärztlichen Dienste führen Informationsveranstaltungen durch, es stehen telefonische Informationsangebote zur Verfügung (insbesondere eine vom BAG finanzierte Impf-Infoline), und die verschiedenen Fachpersonen können konsultiert werden. Es handelt sich um eine empfohlene Basisimpfung, die sich an alle Mädchen richtet: Eine individuelle Risikoabschätzung ist somit nicht erforderlich.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit der Einführung der Impfung gegen das humane Papillomavirus (HPV) für Mädchen und junge Frauen im Rahmen der kantonalen Impfprogramme wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Selbst beim ursprünglichen Preis der Impfung (235 Franken pro Dosis) belegen alle Kosten-Nutzen-Analysen eindeutig einen gesundheitsökonomischen Gewinn für die Gesundheit der Frauen in der Schweiz. Eine Epidemie im Sinne des Epidemiegesetzes liegt nicht vor. Warum wurden dann überhaupt kantonale Impfprogramme für die Einführung einer Impfung eines einzelnen Herstellers veranlasst?<\/p><p>2. Was passiert nach dem 30. September 2009, wenn der befristete Vertrag zwischen GDK, Sanofi Pasteur SPMSD und Santésuisse endet? Hat die Rückweisung des Konkurrenzimpfstoffes Cervarix von GSK Auswirkungen auf die Verhandlungen?<\/p><p>3. Warum wurden die Leistungserbringer nicht, wie im KVG verlangt, in die Verhandlungen für die kantonalen Impfprogramme mit einbezogen?<\/p><p>4. Wie hoch sind die Kosten auf Bundes- und kantonaler Ebene für die Etablierung neuer Strukturen, um die Massenimpfprogramme der Vierziger- bis Sechzigerjahre des letzten Jahrhunderts aufleben zu lassen? Ist die Gesamtkostenrechnung wirklich billiger?<\/p><p>5. Wer haftet bei Komplikationen durch Impfungen im Rahmen von Massenimpfprogrammen?<\/p><p>6. Welche Daten sammeln die Kantone, und welche Daten werden den Krankenkassen zugestellt? Wie werden diese Daten aufbereitet und archiviert?<\/p><p>7. Wie wird sichergestellt, dass die Mädchen und jungen Frauen umfassend und individuell beraten und informiert werden, damit eine individuelle Risikoabwägung möglich ist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"HPV-Impfung für Mädchen und junge Frauen"}],"title":"HPV-Impfung für Mädchen und junge Frauen"}