{"id":20081095,"updated":"2025-06-24T21:11:55Z","additionalIndexing":"34;Übertragungsnetz;Investitionsförderung;Fernmeldegerät;Versorgung;Telekommunikation","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-01T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L04K12020201","name":"Telekommunikation","type":1},{"key":"L05K1202020101","name":"Fernmeldegerät","type":1},{"key":"L06K120202010203","name":"Übertragungsnetz","type":1},{"key":"L05K1109010601","name":"Investitionsförderung","type":1},{"key":"L04K07010309","name":"Versorgung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-11-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1222812000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1227654000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.1095","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Schweiz nimmt bei der Versorgung mit Breitandanschlüssen im europäischen Vergleich eine Spitzenposition ein. Wesentliche Teile der Infrastruktur der heutigen Breitbandnetze, sowohl bei Kabel- als auch bei anderen Netzbetreibern wie Swisscom oder Sunrise basieren bereits heute auf Glasfasertechnologie. Bisher wurden die Glasfasernetze allerdings nur bis zu den Zentralen geführt. Neuerdings werden die Glasfasern in den Anschlussnetzen bis in die Verteilkästen am Strassenrand, gezogen, d. h. bis auf einige Hundert Meter an die Gebäude herangeführt. Obschon die Kupferkabel noch einige Jahre den ansteigenden Bedarf an Bandbreite abdecken können, ist die Versorgung der Haushalte mit Glasfasern bis in die Wohnung ein nächster Schritt dieser evolutionären Entwicklung, die vor allem der Versorgung mit zukünftigen Fernmeldediensten von sehr grosser Bandbreite wie z. B. Videodiensten in hoher Auflösung dient. Solche Dienste werden schon jetzt über moderne Kabel-TV-Netze angeboten.<\/p><p>Der Gesetzgeber wollte mit der jüngsten Gesetzesrevision im Jahre 2007 den Infrastrukturwettbewerb unter Anbieterinnen von Fernmeldediensten fördern. Er beschränkte sich deshalb bei der Zugangsregulierung im Fernmeldegesetz auf die Entbündelung der Kupferkabel (Art. 3  Bst. dbis und dter des Fernmeldegesetzes, FMG; SR 784.10) der Swisscom und überliess die Frage des zukünftigen Netzausbaus mit neuen Technologien dem Markt.<\/p><p>1. Der gegenwärtige, rasch voranschreitende Ausbau der Glasfasernetze wird durch die Marktkräfte getrieben. Die Bevölkerung und die Wirtschaft in den Agglomerationen kommen so bedarfsorientiert und zeitgerecht zu Breitbandanschlüssen mit sehr hohen Bandbreiten. Die flächendeckende Versorgung aller Bevölkerungskreise mit leistungsfähigen Breitbanddiensten ist eine Frage der Grundversorgung. Der Bundesrat definiert die Leistungsfähigkeit der Grundversorgung nach technologieneutralen Grundsätzen (zum Breitbandanschluss in der Grundversorgung: Art. 16 Abs. 2 Bst. c der Verordnung über Fernmeldedienste; SR 784.101.1). Inwiefern die Versorgung der Schweiz mit Glasfasern ein Thema für die Grundversorgung sein wird, kann heute noch nicht beantwortet werden.<\/p><p>2. In diesem frühen Stadium der Marktentwicklung, die aus wirtschaftlichen Gründen in den Ballungsgebieten beginnt, sieht der Bundesrat keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Investitionen in Glasfasernetze werden gegenwärtig von mehreren Marktteilnehmern getragen, und der Marktdruck kann dazu beitragen, dass sie rasch getätigt werden. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung jedoch aufmerksam, auch unter Einbezug von Erkenntnissen, welche sich auf internationaler Ebene herausbilden. Er wird wenn nötig Instrumente zur Verhinderung neuer Monopole prüfen und gegebenenfalls gesetzgeberische Massnahmen vorschlagen.<\/p><p>3. Der Bundesrat befürwortet die Festlegung einheitlicher, international kompatibler Standards. Der Prozess der Standardisierung zur Förderung der Kommunikationsfähigkeit insbesondere beim Anbieterwechsel wird primär durch die Branche selbst vorangetrieben. Das Bundesamt für Kommunikation steht diesbezüglich in engem Kontakt mit den massgeblichen Akteuren. Falls nötig, kann der Bundesrat gestützt auf Artikel 21a Absatz 2 FMG Schnittstellen nach internationalen Normen vorschreiben. Das Bundesamt erlässt in diesem Fall die nötigen technischen und administrativen Vorschriften.<\/p><p>4. Die hauptsächlichen Kosten beim Bau der Glasfasernetze werden voraussichtlich bei den Grabarbeiten zur Verlegung der notwendigen Rohre und Kabelkanäle anfallen. Der geltende Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe f  FMG sieht vor, dass marktbeherrschende Fernmeldedienstanbieterinnen ihre Kabelkanäle Dritten zu kostenorientierten Bedingungen öffnen müssen. Entsprechende Gesuche sind bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission hängig. Die Kommission wird in nächster Zeit entscheiden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Versorgung der Schweiz mit moderner Fernmeldetechnologie ist wirtschaftlich von herausragender Bedeutung. Der Ausbau des Glasfasernetzes muss deshalb so gestaltet werden, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft rasch und flächendeckend zu günstigen Glasfaseranschlüssen kommt. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die laufenden Investitionen ins Glasfasernetz in Bezug auf die Forderung, dass in der Schweiz möglichst rasch ein leistungsfähiges Netz mit einer flächendeckenden Versorgung zu günstigen Preisen gebaut werden soll?<\/p><p>2. Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht er, um die Investitionen in das Glasfasernetz zu beschleunigen?<\/p><p>3. Wie will er diesen Ausbau durch die Festlegungen von Standards unterstützen?<\/p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht er, die Kooperation zwischen den verschiedenen Anbietern zu fördern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausbau des Glasfasernetzes"}],"title":"Ausbau des Glasfasernetzes"}