﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20081100</id><updated>2025-11-14T08:44:30Z</updated><additionalIndexing>09;Kosovo;Legalität;Feuerwaffe;Waffenbesitz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-10-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4805</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0402040202</key><name>Feuerwaffe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K030102040101</key><name>Kosovo</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010209</key><name>Waffenbesitz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020502</key><name>Legalität</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-11-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-10-02T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2008-11-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.1100</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das in der Anfrage erwähnte Bild stammt vom 13. März 1999 und erregt nicht zum ersten Mal Aufsehen. Zum Zeitpunkt, an dem das fragliche Bild aufgenommen wurde, war der heutige Regierungschef Thaci noch politischer Führer der kosovarischen Untergrundarmee UCK.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die auf dem Bild erkennbare Waffe ähnelt dem Schweizer Sturmgewehr 90. Allerdings handelt es sich, soweit ersichtlich, beim Tragriemen nicht um ein Armeemodell, und das Magazin erscheint grösser als bei der schweizerischen Ordonnanzwaffe. Das Sturmgewehr 90 ist aber auch auf dem freien Markt erhältlich. Es wird zudem den ausscheidenden Armee-Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen zu Eigentum überlassen (gemäss dem im Zeitpunkt der Aufnahme geltenden Artikel 18 der Verordnung vom 25. Oktober 1995 über die persönliche Ausrüstung; AS 1995 5194). Ob es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um eine Armeewaffe oder aber um eine zivile Ausführung oder um eine "P"-gestempelte private Waffe handelt, ist auf dem Bild nicht erkennbar. Die damaligen Abklärungen führten zu keinen weiterführenden Ergebnissen hinsichtlich der abgebildeten Waffe. Aufgrund dieser Informationslage ist es nicht möglich, ohne nähere Angaben zur Person des Trägers der Waffe oder zur Waffe selbst die in der Anfrage aufgeführten Punkte 1 bis 3 zu beantworten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der überblickbaren Periode der letzten zwei Jahre wurden keine Schweizer Ordonnanzwaffen in Kosovo beschlagnahmt und keine entsprechenden Missbräuche angesprochen (Fragen 4 und 5).&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Schweizer Armeewaffen werden Waffenträgern ausschliesslich für den gesetzlich präzise geregelten Gebrauch in der Schweiz abgegeben. In der Juni-Nummer der Zeitschrift "Schweizer Soldat" wurde ein Bild publiziert, welches den neuen Regierungschef Kosovos, Hashim Thaci, umgeben von Leibwächtern zeigt. Einer der beiden Leibwächter konnte namentlich identifiziert werden. Er ist schweizerisch-kosovarischer Doppelbürger und absolvierte eine Grenadier-Rekrutenschule in Isone. Auf dem Bild trägt dieser Leibwächter ein Schweizer Sturmgewehr. Die Benutzung einer Schweizer Ordonnanzwaffe durch ein Mitglied der Leibwache des Regierungschefs eines anderen Landes ist zweifellos illegal. Wird dagegen nichts unternommen, dürfte das Missbrauchsbeispiel Schule machen. Der Handlungsbedarf für die Schweizer Regierung in diesem Zusammenhang ist offensichtlich. Dazu ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat die Landesregierung Schritte eingeleitet gegen den im erwähnten Bild offenkundigen Missbrauch einer Schweizer Armeewaffe?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wurden gegen den Träger der Waffe Schritte eingeleitet? Wenn ja, welche?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wurde die Kosovo-Regierung auf den Missbrauch einer Schweizer Armeewaffe durch ein Mitglied der Leibwache des Regierungschefs aufmerksam gemacht? Wenn ja: Wie hat die Kosovo-Regierung reagiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sind ihm weitere Missbräuche Schweizer Armeewaffen im Konfliktgebiet Kosovo bekannt? Welche Vorkehren wurden dagegen eingeleitet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Haben in Kosovo militärisch präsente Drittstaaten die Schweiz je auf solche Missbräuche mit Schweizer Armeewaffen angesprochen? Wenn ja: In welcher Form und mit welchem Resultat?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schweizer Ordonnanzwaffe für Regierungschef Thacis Leibwächter</value></text></texts><title>Schweizer Ordonnanzwaffe für Regierungschef Thacis Leibwächter</title></affair>