﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20081106</id><updated>2025-06-24T23:14:00Z</updated><additionalIndexing>15;28;Arbeitslose/r;Arbeitsbeschaffungsprogramm;Kanton;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Beschäftigungspolitik;Arbeitslosenversicherung;Finanzhilfe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-10-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4805</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K07020303</key><name>Beschäftigungspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040102</key><name>Arbeitslosenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070202010401</key><name>Arbeitslose/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030303</key><name>Bekämpfung der Arbeitslosigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030305</key><name>Wiedereinstieg ins Berufsleben</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11020302</key><name>Finanzhilfe</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030101</key><name>Arbeitsbeschaffungsprogramm</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-11-26T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-10-03T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2008-11-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.1106</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft hat verschiedene Studien und Follow-ups zur Wirksamkeit von arbeitsmarktlichen Massnahmen in Auftrag gegeben. Die Resultate einiger dieser Studien sind veröffentlicht und können unter dem folgenden Link eingesehen werden: (http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00011/00033/02027/index.html?lang=de).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Wirksamkeitsprüfungen zeigen die notwendigen Anpassungen, welche umgesetzt wurden. Bund und Kantone arbeiten zudem laufend daran, bestehende Massnahmen zu optimieren und im Bedarfsfall neue Massnahmen zu entwickeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die finanziellen Auswirkungen der neuen Verordnung auf die kantonalen Budgets können aufgrund des bisherigen Ausschöpfungspotenzials der kantonalen Höchstbeiträge als moderat bezeichnet werden. Zudem sind die Kosten für die hochwirksamen speziellen Massnahmen neu nicht mehr der Verordnung unterstellt. Dies erlaubt es den Kantonen, die erprobten Instrumente, wie z. B. die Einarbeitungszuschüsse, vermehrt einzusetzen, und entlastet ihr Budget für die arbeitsmarktlichen Massnahmen signifikant. Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, dass die Finanzierung von wirkungsvollen und effizienten arbeitsmarktlichen Massnahmen gewährleistet bleibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die neue Verordnung vergütet die Kosten für arbeitsmarktliche Massnahmen über ein degressiv ausgestaltetes Finanzierungssystem. Dieses degressive Finanzierungssystem garantiert im Unterschied zum bisherigen Finanzierungsmodell einen Sockelbetrag zur Sicherstellung der Bereitschaft der Kantone auch bei tiefer Arbeitslosigkeit, was gerade den kleineren Kantonen einen Vorteil bringt. Der Bundesrat ermutigt zudem zur interkantonalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, die sich gerade für die kleineren Kantone anbietet.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verabschiedet. Einer der Vorschläge, die in Richtung der New Economy gehen, zielt darauf ab, die Beiträge für arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) im Verhältnis zum Anstieg der Arbeitslosenquote im Kanton stufenweise zu senken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um dieses Sparvorhaben umzusetzen, hat das EVD die Verordnung über die Vergütung von AMM revidiert. Von den kantonalen Arbeitsämtern wird schon jetzt erwartet, dass sie sich an die revidierte Verordnung halten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Artikel 2 dieser Verordnung legt die Höchstbeträge fest, die den Kantonen für AMM vergütet werden. Wurden bisher pro stellensuchende Person 3500 Franken vergütet, so bleibt dieser Satz nur für die Anzahl Stellensuchender bestehen, die einer Stellensuchendenquote von 1,2 Prozent entspricht. Für den Bereich dieser Quote zwischen 1,2 und 4 Prozent sinkt der Betrag auf 2800 Franken, für den Bereich zwischen 4 und 10 Prozent auf 1700 Franken pro Person.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Praktisch alle Kantone sind von dieser Änderung betroffen und folglich mit sinkenden Bundesbeiträgen für ihre AMM konfrontiert. Dabei wurden diese Massnahmen doch eingeführt, um die Chancen Stellensuchender auf eine Eingliederung in die Arbeitswelt zu verbessern. Besonders stark trifft die Änderung die kleinen Kantone mit einem grossen Anteil Stellensuchender, da die massgebende Quote die Zahl Stellensuchender in das Verhältnis zur kantonalen Erwerbsbevölkerung setzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund dessen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wurden im Rahmen der Überlegungen zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung die Auswirkungen der AMM und deren Wirksamkeit hinsichtlich der beruflichen Wiedereingliederung gründlich überprüft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat man die Folgen einer Senkung der Bundesbeiträge für die Qualität und Wirksamkeit der AMM abgeschätzt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Hat man gezielt die Wirkung der Änderung auf die kleinen Kantone mit einem hohen Anteil Stellensuchender untersucht?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Finanzierung arbeitsmarktlicher Massnahmen</value></text></texts><title>Finanzierung arbeitsmarktlicher Massnahmen</title></affair>