﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20081115</id><updated>2025-11-14T08:59:50Z</updated><additionalIndexing>28;24;Anlagevorschrift;Bodenmarkt;Pensionskasse;Risikokapital;Bauindustrie;Kapitalanlage;Börsengeschäft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2691</code><gender>m</gender><id>3888</id><name>Hiltpold Hugues</name><officialDenomination>Hiltpold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-12-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4806</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010401010205</key><name>Pensionskasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110602010101</key><name>Anlagevorschrift</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020403</key><name>Bodenmarkt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07050303</key><name>Bauindustrie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020101</key><name>Kapitalanlage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020109</key><name>Risikokapital</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11060104</key><name>Börsengeschäft</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-02-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-12-04T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2009-02-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2691</code><gender>m</gender><id>3888</id><name>Hiltpold Hugues</name><officialDenomination>Hiltpold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.1115</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die neuen Anlagevorschriften der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) wurden in der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge letztmals im Juni 2008 behandelt, zu einem Zeitpunkt, als die Finanzkrise bereits virulent war (der Ausschuss Anlagefragen der BVG-Kommission hat im selben Monat die letzten Anpassungen vorgenommen). Sie wurden einstimmig angenommen. Der Bundesrat hat am 19. September 2008 beschlossen, die neuen Bestimmungen per 1. Januar 2009 in Kraft zu setzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Vordergrund der Reform der Anlagevorschriften steht das Vorsichtsprinzip und nicht die einzelne Limite. Die Anlagen sollen sorgfältig ausgewählt, bewirtschaftet und überwacht werden. Der Sicherheit des Vorsorgezweckes und der Diversifikation wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Eine Überschreitung der Limite ist gestützt auf das Anlagereglement möglich, wenn diese Grundprinzipien eingehalten werden und dies im Anhang der Jahresrechnung schlüssig festgehalten wird. Grundsätzlich müssen diese Prinzipien auch unter der bereits bisher gültigen Regelung eingehalten werden (vgl. dazu Art. 50 Abs. 1 bis 3 BVV 2). Die Limite der Immobilien wird zwar von 55 Prozent (inklusive 5 Prozent Immobilien Ausland) auf 30 Prozent gesenkt. Wenn die Vorsorgeeinrichtung mehr als 30 Prozent Immobilien hält, wird sie aber keineswegs gezwungen, Immobilien zu verkaufen. Sie soll sich jedoch fragen, ob Sorgfalt und Sicherheit noch gewährleistet sind, wie das bereits im bisherigen Recht festgehalten ist. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass es aufgrund dieser Verordnungsänderung zu Umschichtungen kommt, oder nur dann, wenn die Vorsorgeeinrichtung im Immobilienbereich unsorgfältig agiert hat oder untragbare Risiken eingegangen ist. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die meisten Vorsorgeeinrichtungen von dieser Bestimmung gar nicht betroffen sind. Ende 2007 lag der durchschnittliche Anteil der Immobilien Schweiz am Vorsorgevermögen bei rund 13 Prozent, der Anteil der Immobilien Ausland bei 1,3 Prozent. Ebenso ist die Bestimmung für patronale Wohlfahrtsfonds und Finanzierungsstiftungen, welche gelegentlich höhere Immobilienanteile halten, gemäss Erläuterungen grosszügig zu interpretieren. Der Vollständigkeit halber sei jedoch festgehalten, dass Immobilien seit Jahren bei mehr als der Hälfte der Insolvenzleistungen des Sicherheitsfonds eine prominente Rolle spielen. Und auch die gegenwärtigen Entwicklungen in den USA und Europa zeigen, dass sie keineswegs risikolos sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die neuen Verordnungsbestimmungen sind seit 1. Januar 2009 in Kraft. Für die Umsetzung dieser Änderungen besteht eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Sollten die zuständigen Kommissionen des Parlamentes zum Schluss kommen, dass sie Modifikationen oder Zusätze wünschen, bleibt immer noch genügend Zeit, Anpassungen zu prüfen. Auch wird die BVG-Kommission die Entwicklung aufmerksam verfolgen und bei Bedarf Änderungen vorschlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Es ist nicht ersichtlich, dass die Anlagebestimmungen negative Auswirkungen (z. B. auf die Konjunkturentwicklung) haben sollten. Wie bereits oben erwähnt, sind allein aufgrund der neuen Anlagebestimmungen keine wesentlichen Umschichtungen zu erwarten. Entsprechende Massnahmen sind deshalb keine notwendig. Es sind auch keine spezifisch negativen Auswirkungen auf die Bauindustrie zu erwarten. Die Vorsorgeeinrichtungen werden sich in ihren Anlageentscheidungen und ihrem Investitionsverhalten letztlich von Rendite-Risiko-Überlegungen leiten lassen. Die Limiten sind eine Aufforderung, dabei sorgfältig und vorsichtig vorzugehen. Die Anlagebestimmungen und das damit noch stärker als bisher implementierte Prinzip der Vorsicht sollen verhindern, dass die Kassen Risiken eingehen, welche sie nicht tragen können. Es muss immer auch berücksichtigt werden, dass die Leistungen des Sicherheitsfonds und die Sanierungsbeiträge letztlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finanzieren sind und einen konjunkturell negativen Einfluss haben können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Soweit mir bekannt ist, sehen die neuen Anlagevorschriften der BVV 2, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten sollen, vor, dass die Pensionskassen ihre Immobilienanlagen auf 30 Prozent beschränken. Bisher galt eine Begrenzung von 50 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es heisst, dass diese Revision die Empfehlungen einer Expertengruppe aufnimmt, die ihre Arbeiten vor über zwei Jahren abgeschlossen hat, also zu einem Zeitpunkt, an dem die Börsenkurse auf einem Höchststand lagen und damit alle bekannten langfristigen Ergebnisse bei Weitem überschritten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zurzeit jedoch erleben wir den Einbruch der Aktienmärkte, und in diesem Klima mutet es alles andere als günstig an, das Anlagevolumen im einzigen Sektor, der noch rentabel scheint, verringern zu wollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da ja die Volatilität von Anlagen an der Börse hinreichend bekannt ist, sind defensive Anlagetitel wie Immobilienwerte weiterhin sicherer, und es wäre ein massloses Risiko, den Zugang zu solchen Werten zu begrenzen; dies umso mehr, als durch den Wertverlust der Börsenanlagen der Anteil an Immobilienanlagen der Pensionskassen ohne weiteres Zutun insgesamt bereits gestiegen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Heute ziehen sich viele Anleger aus den Börsenmärkten zurück und wollen in weniger riskante Bereiche wie Immobilien investieren. Wenn die Kassen vor diesem Hintergrund ihre Immobilienanteile verringern müssten, wären sie gezwungen, Güter zu veräussern, die sie den Marktregeln zufolge besser behalten sollten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was schliesslich die Konjunktur betrifft, so hätte der Rückzug der Pensionskassen aus dem Bausektor eine verheerende Wirkung, da es ja gerade bei einem Konjunkturrückgang besonders wichtig ist, auf antizyklische Massnahmen zurückzugreifen, zu denen auf jeden Fall Investitionen in den Immobilienbereich gehören.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Beabsichtigt der Bundesrat, die Inkraftsetzung der Bestimmungen der BVV 2 betreffend die Begrenzungen für Anlagekategorien angesichts der aktuellen Konjunkturlage zu suspendieren, insbesondere was die Anlagen in Immobilien betrifft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wenn nein, wird der Bundesrat parallel zu den bevorstehenden Änderungen besondere Massnahmen gegen deren negative Auswirkungen ergreifen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist sich der Bundesrat bewusst, welche Auswirkungen die Bestimmungen auf die Bauindustrie und den Immobilienmarkt haben könnten, und plant er deren Kompensierung?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Inkraftsetzung der Bestimmungen der BVV 2 suspendieren?</value></text></texts><title>Inkraftsetzung der Bestimmungen der BVV 2 suspendieren?</title></affair>