{"id":20081118,"updated":"2025-06-24T23:13:52Z","additionalIndexing":"28;Sicherheit;Tierhaltung;Verantwortung;Vollzug von Beschlüssen;Hund;öffentliche Sicherheit","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2008-12-04T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L05K0101030701","name":"Hund","type":1},{"key":"L04K14010102","name":"Tierhaltung","type":1},{"key":"L04K08020230","name":"Verantwortung","type":1},{"key":"L04K08020225","name":"Sicherheit","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L02K0403","name":"öffentliche Sicherheit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-02-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1228345200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1234306800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.1118","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Ausbildung der Tierhalterinnen und Tierhalter ist ein Schwerpunkt der neuen Tierschutzgesetzgebung. Ziel der Ausbildungspflicht für Hundehalterinnen und Hundehalter ist es, diese generell hinsichtlich Haltungsansprüche und arttypischer Verhaltensweisen der Hunde zu sensibilisieren. Zudem sollen ihnen tiergerechte Erziehungsmethoden und das Erkennen und Vorbeugen von Problemen beim Umgang mit Hunden vermittelt werden. Die Ausbildung umfasst einen Theoriekurs von mindestens vier Stunden sowie praktische Übungen von in der Regel mindestens vier Einheiten von höchstens einer Stunde Dauer. Im Rahmen der in der zweiten Hälfte 2006 durchgeführten Anhörung zur neuen Tierschutzverordnung wurde eine allgemeine Ausbildungspflicht für Hundehalterinnen und Hundehalter mehrheitlich begrüsst. Aus diesen Gründen wurde in der Tierschutzverordnung schliesslich eine obligatorische Ausbildungspflicht für alle Hundehalter vorgesehen.<\/p><p>2. Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung fällt in diesem Bereich in die Zuständigkeit der Kantone. Die Überprüfung der Einhaltung der Ausbildungsvorschriften richtet sich somit nach kantonalen Vorgaben. Denkbar sind beispielsweise eine Kontrolle im Rahmen der Erhebung der Hundesteuer oder eine stichprobenweise Überprüfung.<\/p><p>3. Artikel 80 der Bundesverfassung bietet keine hinreichende Grundlage, um Vorschriften zum unmittelbaren Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden zu erlassen, doch können darauf abgestützte Vorschriften zum Schutz der Tiere mittelbar zum Schutz des Menschen beitragen. Die Ausbildung der Hundehalterinnen und Hundehalter ist fokussiert auf eine tiergerechte Haltung und einen den Bedürfnissen der Tiere entsprechenden Umgang mit ihnen. Sie hat auch einen präventiven Charakter, indem die verbesserten Kenntnisse der Hundehalterinnen und Hundehalter diesen ermöglichen, kritische Situationen zu erkennen und zu entschärfen. Die Ausbildung dient somit primär dem Tierschutz, trägt aber mittelbar auch zum Schutz des Menschen bei.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In seiner Antwort auf die Motion der FDP-Fraktion 06.3062, \"Gefährliche Hunde. Verantwortung ist der beste Schutz\", hat sich der Bundesrat im Zusammenhang mit der Übertragung von mehr Verantwortung auf die Hundehalter dahingehend geäussert, dass diese nach dem neuen Tierschutzgesetz nur in bestimmten Fällen Kurse besuchen und eine Prüfung ablegen werden müssen. Die kürzlich in Kraft getretene Tierschutzverordnung sieht im Abschnitt Haushunde unter Artikel 68 nun allerdings eine generelle Ausbildungspflicht für Hundehalter vor.<\/p><p>Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Weshalb wurde die in der Antwort auf die Motion der FDP-Fraktion 06.3062 propagierte Kurs- und Prüfungspflicht \"in bestimmten Fällen\" in der Tierschutzverordnung zu einer obligatorischen Ausbildungspflicht für alle Hundehalter ausgeweitet?<\/p><p>2. Wie gedenkt er den tatsächlichen Erwerb des vom Gesetzgeber geforderten Sachkundeausweises betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen in der Praxis bei jedem Hundehalter zu überprüfen?<\/p><p>3. Nach geltendem Verfassungsrecht ist der Bundesrat nicht berechtigt, Sicherheitsmassnahmen zum Schutz des Menschen vor Tieren zu erlassen. Wie ist vor diesem Hintergrund die Aussage des Bundesamtes für Veterinärwesen zu verstehen, welches im Auftrag des Bundesrates die Verordnungen im Bereich Hundehaltung erarbeitet hat, dass mit dieser Massnahme die öffentliche Sicherheit erhöht wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Tierschutzverordnung. 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