{"id":20081138,"updated":"2025-06-24T23:07:46Z","additionalIndexing":"28;Südosteuropa;IV-Rente;Kontrolle;Invalidität;Missbrauch;Ausland","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010303","name":"IV-Rente","type":1},{"key":"L03K100103","name":"Ausland","type":1},{"key":"L04K01010219","name":"Missbrauch","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L03K030102","name":"Südosteuropa","type":1},{"key":"L05K0104010302","name":"Invalidität","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-03-06T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229641200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1236294000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"08.1138","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hat es schon immer als notwendig erachtet, dass in der IV sowohl im In- wie auch im Ausland eine gezielte und effiziente Betrugsbekämpfung vorgenommen wird. Dazu bedurfte es jedoch neuer gesetzlicher Grundlagen, insbesondere für den Beizug von Spezialisten zur Bekämpfung des ungerechtfertigten Leistungsbezuges, welche mit der 5. IVG-Revision geschaffen worden sind.<\/p><p>2. Seit dem 1. August 2008 wird grundsätzlich bei allen Neurentengesuchen und Rentenrevisionen sowohl bei Versicherten in der Schweiz wie bei jenen im Ausland eine Checkliste mit Risikoindikatoren eingesetzt. Mithilfe dieser Indikatoren ist es der IV möglich, aus der Masse der Dossiers diejenigen Fälle gezielt an Betrugsbekämpfungs-Spezialisten weiterzuleiten, bei denen ein Risiko auf Versicherungsbetrug bestehen könnte. Sofern es nicht durch spezielle Abklärungen gelingt, den Betrug nachzuweisen, sich aber der Verdacht erhärtet hat, kann als letzte Möglichkeit eine Observation eingeleitet werden, um Beweise zu sichern. Die IV-Stellen arbeiten in der Durchführung von Observationen mit erfahrenen und qualifizierten Ermittlungsfirmen zusammen. In der Schweiz werden solche Observationen flächendeckend durchgeführt, während Observationen im Ausland vorerst nur im Rahmen eines Pilotprojektes in Kosovo und in Thailand vorgenommen werden. Observationen im Ausland werden selbstverständlich nur im Rahmen des geltenden internationalen Rechtes und des im betreffenden Staat geltenden Rechtes abgewickelt.<\/p><p>Kann ein Versicherungsbetrug nachgewiesen werden, stellt die IV-Stelle die Rentenzahlung ein, fordert unrechtmässig bezogene Leistungen zurück und erstattet gegebenenfalls auch Strafanzeige. Die Massnahmen zur Bekämpfung des ungerechtfertigten Leistungsbezuges stützen sich auf das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes und das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), insbesondere Artikel 59 Absatz 5 IVG (Beizug von Spezialisten). Zudem wird aus Gründen der Souveränität für Observationen im Ausland der entsprechende Staat jeweils im Hinblick auf sein Einverständnis vorab informiert. Für die Betrugsbekämpfung wurden den IV-Stellen vorerst rund 50 neue Stellen zugesprochen.<\/p><p>3.-5. Alle Neurentengesuche und Rentenrevisionen von Versicherten im In- wie im Ausland werden mit dem oben umschriebenen Verfahren auf möglichen Versicherungsbetrug hin überprüft. Diesbezüglich werden entsprechende Risikofaktoren berücksichtigt (beispielsweise Personen mit Migrationshintergrund, mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen unklarer Kausalität oder beruflich schlechter Qualifikation, vgl. dazu Motion 07.3677, Ausserordentliche Rentenrevision, und Anfrage 08.1108, IV-Checkliste).<\/p><p>6. Seit dem 1. August 2008 werden alle Neurentengesuche und jährlich etwa 58 500 Rentenrevisionen im In- und Ausland auf Versicherungsbetrug hin überprüft. Davon entfallen etwa 10 Prozent auf Versicherte im Ausland. <\/p><p>Nebst dem ordentlichen Revisionsverfahren werden Observationen im Ausland jedoch vorläufig nur im Rahmen eines Pilotprojektes in Thailand und in Kosovo durchgeführt. Diese Länder wurden nicht zuletzt deshalb ausgewählt, weil dort ein grosses Betrugspotenzial vermutet wird. Damit gehören in Thailand rund 340 Versicherte mit schweizerischer Staatsangehörigkeit und in Kosovo rund 300 Personen mit mehrheitlich kosovarischer Staatsangehörigkeit zum Kreis möglicher Observationen.<\/p><p>7. Mit der Einführung der neuen Massnahmen in der Betrugsbekämpfung per 1. August 2008 wurden auch die Grundlagen für eine umfassende statistische Erfassung in diesem Bereich geschaffen. Zum heutigen Zeitpunkt liegen noch keine Zahlen über konkrete Einsparungen aufgrund der Betrugsbekämpfung vor. Erste Zahlen sind im Frühjahr 2009 zu erwarten. Die IV hat jedoch bereits im Jahre 2007 ohne das neue Vorgehen in der Betrugsbekämpfung rund 160 Millionen Franken an unrechtmässig bezogenen Leistungen zurückgefordert, was rund 2,3 Prozent der ausbezahlten Renten ausmacht.<\/p><p>8. Grundsätzlich gilt es nun, den in der IV eingeschlagenen Weg in der Betrugsbekämpfung konsequent weiterzugehen und die Wirkung der eingeführten Massnahmen zu evaluieren und allfällig notwendige Verbesserungen vorzunehmen.<\/p><p>Was die Betrugsbekämpfung bzw. Observation von Versicherten im Ausland angeht, so erfolgt nach Abschluss der Pilotprojekte in Kosovo und in Thailand eine Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf die Ausdehnung der Observationen in weiteren Ländern mit erhöhtem Betrugspotenzial.<\/p><p>Hinsichtlich Kinderrenten und Ergänzungsleistungen sind keine speziellen Massnahmen vorgesehen, hängen diese doch stets von der Zusprache bzw. Einstellung einer ordentlichen Rente ab.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Jeden Monat werden knapp 60 000 IV-Renten im Umfang von fast 50 Millionen Franken ins Ausland bezahlt. Der Bundesrat hat daher entschieden, im Rahmen eines Pilotversuches in verschiedenen Staaten wohnhafte IV-Rentner auf ihre Bezugsberechtigung zu überprüfen. Damit möchte das BSV der Öffentlichkeit zeigen, dass der IV-Missbrauch wirksam bekämpft wird. Allerdings sind Zweifel angebracht, da der Bundesrat entsprechende Bestrebungen der SVP immer abgelehnt hat. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wieso erachtet er es auf einmal als notwendig, IV-Renten im Ausland zu überprüfen, nachdem er bisher solche Bestrebungen der SVP immer ablehnte?<\/p><p>2. Wie werden die Rentenüberprüfungen im Ausland genau vorgenommen (Verfahren, Anzahl Angestellte und Rechtsgrundlage)?<\/p><p>3. Bestehen Schwerpunktländer der Rentenüberprüfung, oder wird in allen Ländern \"mit der Giesskanne\" kontrolliert?<\/p><p>4. Berücksichtigt er bei seiner Rentenüberprüfung im Ausland die massive Rentenanfälligkeit von IV-Rentnern aus dem Balkan (vgl. Zitat Bundesrat Couchepin, Antwort des Bundesrates auf die Frage Scherer Marcel 07.5152, Fragestunde vom 11. Juni 2007: \"Die häufigsten IV-Leistungsbezüger neben den Schweizern kommen aus Serbien, Montenegro, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien ...\")?<\/p><p>5. Wird bei den Rentenüberprüfungen im Ausland auch die Art der IV-Ursache berücksichtigt, insbesondere die IV-Ursachen, welche missbrauchsanfällig sind (unklare Kausalitäten wie Schleudertraumata, diffuse Rückenschmerzen, Weichteilrheumatismus und psychische IV-Ursachen)?<\/p><p>6. Wie viele IV-Rentner werden im Ausland im Rahmen des Pilotversuches kontrolliert?<\/p><p>7. Wie hoch ist das Einsparpotenzial der Rentenüberprüfungen im Ausland?<\/p><p>8. Welche weiteren Schritte unternimmt er, um den Missbrauch in der Invalidenversicherung, insbesondere auch im Zusammenhang mit attraktiven Leistungen im Zusammenhang mit Kinderrenten und Ergänzungsleistungen, einzudämmen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Überprüfung von IV-Renten im Ausland"}],"title":"Überprüfung von IV-Renten im Ausland"}