{"id":20081143,"updated":"2025-06-24T21:02:28Z","additionalIndexing":"24;Unternehmensbeihilfe;Goldreserve;Geldpolitik;Schweizerische Nationalbank;Grossbank;Landesverrat;Derivate;Führungskraft","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L05K1104010104","name":"Grossbank","type":1},{"key":"L05K0704010111","name":"Unternehmensbeihilfe","type":1},{"key":"L05K1103010301","name":"Schweizerische Nationalbank","type":1},{"key":"L05K1106010202","name":"Derivate","type":1},{"key":"L06K110101030101","name":"Goldreserve","type":1},{"key":"L03K110301","name":"Geldpolitik","type":2},{"key":"L05K0702020204","name":"Führungskraft","type":2},{"key":"L06K050102010203","name":"Landesverrat","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-02-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229641200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1234911600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"08.1143","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das mit der amerikanischen Notenbank abgeschlossene Swap-Abkommen tangiert in keiner Art und Weise - weder formell noch informell - die Goldreserven der Nationalbank.<\/p><p>2. Die Beteiligung der Nationalbank an den koordinierten Massnahmen der Zentralbanken hatte nicht zum Ziel, fremde Währungen zu stützen oder gar die Goldpreisentwicklung zu beeinflussen. Dank dem raschen und koordinierten Handeln der Zentralbanken konnte Schlimmeres abgewendet werden. Die gegenwärtige Finanzkrise macht deutlich, wie zentral die internationale Zusammenarbeit unter den Zentralbanken ist. Oberstes Ziel der Nationalbank ist dabei immer das Gesamtinteresse des Landes.<\/p><p>3. In Artikel 267 des Strafgesetzbuches geht es um diplomatischen Landesverrat. Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Handeln der Nationalbank in Zusammenhang mit diesem Gesetzesartikel gebracht werden kann, hat doch die Nationalbank gerade in jüngster Zeit einmal mehr unter Beweis gestellt, dass sie alles unternimmt, um - gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag - die nationalen Interessen zu schützen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Nationalbank-Angaben vom 16. November 2008 gewährt die SNB der UBS einen Kredit von 54 Milliarden US-Dollar mit einer Laufzeit von 8 bis 12 Jahren (www.snb.ch\/de\/mmr\/reference\/pre_20081016_1\/source\/pre_20081016_1.de.pdf). \"Sie wird sich die notwendigen Devisen anfänglich bei der US Federal Reserve über einen Dollar-Franken-Swap beschaffen. Danach wird die Nationalbank die entsprechenden US-Dollar-Beträge am Markt refinanzieren. Die Verwendung von Währungsreserven ist nicht vorgesehen.\"<\/p><p>1. Trifft es zu, dass die auch jeder parlamentarischen Kontrolle entzogenen Bedingungen dieses amerikanisch-schweizerischen Swap-Geschäftes unter jedem Titel unbedenklich sind, insbesondere dass zur Absicherung dieser amerikanischen Hilfestellung die verbliebenen Schweizer Goldreserven von 1040 Tonnen in keiner Art und Weise belastet worden sind oder werden könnten, auch nicht bezüglich der freien Verfügbarkeit der allenfalls noch in amerikanischen Depots liegenden Schweizer Goldreserven?<\/p><p>2. Kann der Bundesrat ausschliessen, dass die SNB weniger im nationalen als im vorwiegend fremden Interesse von ihren vermeintlichen oder tatsächlichen Vorrechten und ausschliesslichen Kompetenzen zur Stützung fremder Währungen und zur Abbremsung der Goldpreisentwicklung Gebrauch gemacht hat oder machen wird, wobei Letzteres amerikanischerseits angeblich von der SNB als diskrete Gegenleistung für das obige Swap-Geschäft erwartet werde und auch bereits zugesagt worden sei?<\/p><p>3. Bestätigt er die Gültigkeit von Artikel 267 des Strafgesetzbuches für die SNB-Verantwortlichen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Undurchsichtige Swap-Bedingungen zur UBS-Entlastung"}],"title":"Undurchsichtige Swap-Bedingungen zur UBS-Entlastung"}