{"id":20083008,"updated":"2025-11-14T06:35:05Z","additionalIndexing":"48;internationaler Güterkraftverkehr;Nutzfahrzeug;Überwachung des Verkehrs;Wallis;Alpentransitverkehr;Gewichte und Abmessungen;Güterverkehr auf der Strasse;Verkehrsverlagerung;Sicherheit im Strassenverkehr;Güterverkehr auf der Schiene;Passstrasse;Beförderung gefährlicher Güter","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-03T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4802"},"descriptors":[{"key":"L05K1802020301","name":"Sicherheit im 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Dies gilt insbesondere bei Gefahrenguttransporten. Durch die bilateralen Verträge mit der EU hat sich diese Situation in den letzten Jahren erheblich verschärft. Die bis zu 40 Tonnen schweren EU-Lastwagen verfügen längst nicht alle über die erforderlichen technischen Vorkehrungen, um eine Fahrt über eine steile Rampe ohne Probleme bewältigen zu können. So kommt es häufig auf den Transitstrassen über die grossen Schweizer Pässe wie San Bernardino, Gotthard, Simplon und Grosser St. Bernhard zu kritischen Situationen. Diesem grobfahrlässigen Verhalten schwarzer Schafe unter den Transportunternehmen und Chauffeuren gilt es entschieden einen Riegel vorzuschieben.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat kennt die Risiken des Lastwagenverkehrs auf Bergstrecken. Die zuständigen Behörden sind derzeit daran, verschiedene Möglichkeiten zur Steigerung der Verkehrssicherheit auf Nationalstrassen im Berggebiet zu prüfen.<\/p><p>Allerdings sind die wenigsten Unfälle auf Fahrzeugmängel, insbesondere auf mangelhafte Bremssysteme, zurückzuführen, sondern auf falsches Bremsen beim Talwärtsfahren. Das Problem liegt bei den Lenkern, nicht bei der Fahrzeugtechnik. Für die Bremsausrüstung der Lastwagen bestehen EU-weit verbindliche Vorschriften (Richtlinie Nr. 71\/320\/EWG), die dem Befahren von längeren Gefällstrecken genügend Rechnung tragen. De facto ist bei den schweren Lastwagen eine verschleisslose Dauerbremse (z. B. Motorbremse, Retarder) in den Mitgliedländern der EU wie auch in der Schweiz Voraussetzung für die Verkehrszulassung.<\/p><p>Die Motorenstärke von Lastwagen spielt bei der (sicherheitsmässig problematischeren) Talfahrt praktisch keine Rolle; aus dieser Sicht ist die Forderung der Motionärin nicht zielführend. Zudem wäre die Umsetzung nahezu unmöglich, da Motorenstärke, Betriebsgewicht des Fahrzeuges und Charakter (Gefälle) der Bergstrecke untereinander abhängige Grössen darstellen, welche nicht mittels einer generellen Verbotsnorm legiferiert werden können. Demgegenüber sind Beschränkungen (z. B. Gewicht, Fahrzeugart) auf einzelnen Strecken durchaus möglich (z. B. auf der Gotthardpassstrecke bereits umgesetzt).<\/p><p>Für Fahrverbote für Gefahrguttransporte auf Bergstrecken ist ebenfalls auf die einzelne Strecke abzustellen, zumal Beschränkungen nach dem Landverkehrsabkommmen mit der EU diskriminierungsfrei ausgestaltet werden müssten, was tendenziell die inländischen Transporteure benachteiligen würde. Wo aus Sicherheitsgründen sinnvoll, können durchaus Beschränkungen bezüglich Gefahrguttransporten verfügt werden. Die sehr unterschiedliche Ausgestaltung der Bergstrecken bedingt aber eine konkrete Einzelfallbeurteilung und keine generelle Verbotsnorm. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat ein generelles Verbot von Gefahrguttransporten auf Bergstrecken ab.<\/p><p>Im alpenquerenden Transitbereich deckt sich das Ziel einer Verlagerung von Gefahrguttransporten auf die Bahn mit den generellen verkehrspolitischen Absichten der Schweiz. Das Verlagerungsziel soll so schnell wie möglich erreicht werden. Allerdings stellt die Alpentransitbörse kein Instrument für die Beeinflussung der Qualität der Ladung dar, sondern dient der Unterstützung der Verlagerung an sich. Der Bundesrat hat in der Botschaft zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz seinen Willen bekräftigt, die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Alpentransitbörse zu schaffen. Zudem haben die Alpenländer im Rahmen der Arbeiten von Suivi de Zurich eine internationale Studie in Auftrag gegeben, mit der die Machbarkeit und Akzeptanz einer Alpentransitbörse im gesamten Alpenraum eruiert werden soll. Die diesbezüglichen Ergebnisse dürften Ende 2008 vorliegen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament folgende Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz zu unterbreiten:<\/p><p>- generelles Verbot von Fahrten über Bergstrassen mit Lastwagen sowohl ohne genügende Bremssysteme als auch ohne genügende Motorenstärke: der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechenden Normen im Einklang mit dem Transitabkommen mit der EU festzulegen und zusammen mit den Kantonen entsprechende Kontrollmassnahmen vorzusehen;<\/p><p>- generelles Verbot von Gefahrenguttransporten auf Bergstrecken, mit Ausnahme der für die direkte Versorgung der Region zwingend notwendigen Fahrten;<\/p><p>- zwingende Verlagerung von Gefahrenguttransporten auf die Bahn, in diesem Sinne hat der Bundesrat die prioritäre und rasche Verwirklichung der Alpentransitbörse für Gefahrenguttransporte in Angriff zu nehmen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbot gefährlicher Lastwagen auf Bergstrecken"}],"title":"Verbot gefährlicher Lastwagen auf Bergstrecken"}