{"id":20083022,"updated":"2023-07-27T21:52:31Z","additionalIndexing":"24;10;Rechtshilfe;Steuersystem;Beziehungen Schweiz-EU;Europäische Union;Steuerausweichung;Finanzplatz Schweiz;wirtschaftliche Auswirkung;Steuerstrafrecht;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;nachhaltige Entwicklung","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-05T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4802"},"descriptors":[{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":1},{"key":"L04K11070601","name":"Steuerausweichung","type":1},{"key":"L04K09020103","name":"Beziehungen Schweiz-EU","type":1},{"key":"L03K110706","name":"Steuersystem","type":1},{"key":"L04K07040404","name":"wirtschaftliche Auswirkung","type":1},{"key":"L02K0903","name":"Europäische Union","type":2},{"key":"L04K09010404","name":"Gemeinschaftsrecht-nationales Recht","type":2},{"key":"L06K050102010205","name":"Steuerstrafrecht","type":2},{"key":"L05K1001020402","name":"Rechtshilfe","type":2},{"key":"L05K0704010210","name":"nachhaltige Entwicklung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-03-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1204671600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1205881200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"type":"speaker"}],"shortId":"08.3022","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Schweiz ist keine Steueroase. Natürliche und juristische Personen werden in unserem Land gemäss Verfassung, Gesetz und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert. Die Schweiz verfügt über ein attraktives Steuersystem. Sie bemüht sich um eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung. Als Gründungsmitglied der OECD arbeitet die Schweiz aktiv an internationalen Fragestellungen im Steuerbereich mit und verteidigt dabei ihre legitimen Interessen. Mit Blick auf den Finanzplatz gilt es festzuhalten, dass die Schweiz im Bereich der Bekämpfung von Verbrechen, Kriminalität, Geldwäscherei, Terrorismus und grenzüberschreitenden Delikten eine führende Stellung einnimmt. Der Finanzplatz soll auch in Zukunft stark und leistungsfähig bleiben. Die Voraussetzung dafür sind gute Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch der Schutz der Privatsphäre. Die Rechtshilfegesetzgebung, die 72 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU regeln sodann die Rechts- und Amtshilfe zwischen der Schweiz und Drittstaaten ausführlich.<\/p><p>2. Die Steuerveranlagung basiert in der Schweiz auf der Zusammenarbeit zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörde gemäss dem Prinzip der Selbstveranlagung. Daher ist zu unterscheiden zwischen Steuerdelinquenten, die ihr Einkommen unvollständig deklarieren und dabei keine besonderen Machenschaften anwenden, und Tätern, die zum Zwecke der Täuschung der Steuerbehörden falsche Urkunden verwenden bzw. arglistig handeln. Das schweizerische Steuerrecht sieht in Fällen von Hinterziehung von direkten Steuern keine Zwangsmassnahmen (Beschlagnahmung von Akten und Hausdurchsuchungen usw.) vor. Zwangsmassnahmen sind nach Schweizer Rechtsempfinden ausser bei schweren Steuerwiderhandlungen unverhältnismässig.<\/p><p>3. Die Schweiz unterstützt die Bemühungen der OECD zur Verbesserung des Informationsaustausches für Steuerzwecke im Rahmen ihrer internen Gesetzgebung. Sie hat sich im Jahr 2000 politisch verpflichtet, die im Bericht des Fiskalkomitees der OECD über den Zugang zu Bankinformationen für Steuerzwecke vereinbarten Grundsätze umzusetzen. In der Folge hat sie mit den OECD-Mitgliedstaaten, die Informationsaustausch für Steuerbetrug wünschten, entsprechende Klauseln durch Revision der DBA vereinbart. Im Rahmen des OECD-Projektes \"harmful tax practices\" hat sich die Schweiz ausserdem dazu verpflichtet, Amtshilfe für Holdinggesellschaften im Sinne von Artikel 28 Absatz 2 des Steuerharmonisierungsgesetzes zu leisten. Diese Verpflichtung wurde in verschiedenen DBA-Revisionen bereits umgesetzt. Was EU-interne Regelungen betrifft, so sind diese für die Schweiz nicht verbindlich, da sie nicht Mitglied ist.<\/p><p>4. Wie der Bundesrat bereits 2004 festgestellt hat, widerspricht die Konvention sowohl schweizerischen Rechtsprinzipien als auch der schweizerischen Konzeption der internationalen Zusammenarbeit. Die Konvention unterscheidet nicht klar zwischen Amtshilfe und Rechtshilfe. Dies wäre aber insbesondere im Hinblick auf das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (SR 351.1) notwendig. Dieses sieht Rechtshilfe in Steuersachen bei Steuerbetrug vor. Zudem werden die im Konventionstext erwähnten verschiedenen Steuerdelikte nicht definiert, und das Prinzip der Spezialität wird nicht gewährleistet. Die Konvention widerspricht nach Auffassung des Bundesrates in verschiedener Hinsicht auch den Rechtsgrundsätzen zum Schutz der Einzelnen. Eine Ratifikation kommt daher nicht infrage.<\/p><p>5. In der Praxis unterscheidet sich die von der Schweiz an die USA geleistete Rechts- und Amtshilfe im Fall von Steuerhinterziehung bei direkten Steuern nicht von derjenigen an die übrigen Staaten. Bei Steuerhinterziehung gewährt die Schweiz grundsätzlich weder Amts- noch Rechtshilfe.<\/p><p>6. Der Finanzplatz ist eine wichtige Stütze der Schweizer Volkswirtschaft. Er ist eingebettet in ein dynamisches, internationales Umfeld. Dieser Tatsache trägt der Bundesrat mit einer aktiven und vorausschauenden Finanzplatzpolitik Rechnung. Der Bundesrat setzt sich ein für verlässliche Rahmenbedingungen, namentlich eine  sachgerechte Regulierung sowie eine wirksame Aufsicht. Sie wirken für den Finanzstandort Schweiz wie ein Gütesiegel. Die Schweiz nimmt selbstverständlich auch Rücksicht auf international geltende Standards. Bei der Erarbeitung solcher Massstäbe in den internationalen Gremien wird sich die Schweiz weiterhin aktiv und konstruktiv einbringen. Die Unternehmen des Finanzplatzes erarbeiten derzeit eine Strategie für den Schweizer Finanzplatz. Bezüglich der Rahmenbedingungen soll der Bund in diese Bemühungen einbezogen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Finanzplatz Schweiz ist mit einem Anteil am BIP von knapp 15 Prozent, an den Steuereinnahmen von 16 Prozent und rund 200 000 Arbeitsplätzen oder 5 Prozent der Beschäftigten ein wichtiger Wirtschaftszweig für die Schweiz. Aktuelle Entwicklungen wie die Verstrickung der beiden Grossbanken in die US-amerikanische Subprime-Krise, noch mehr aber der Ruf der Schweiz, Steuerfluchthafen zu sein, schaden dem Ansehen der Schweiz und werden auf mittlere Sicht für den Finanzmarkt Schweiz gravierende Folgen haben. Bereits hat unser wichtigster Handelspartner, Deutschland, im Nachgang zur Steueraffäre um die Liechtensteiner LTG-Bank bzw. -Treuhand, explizit auch die Steueroase Schweiz ins Visier genommen. Was kurzfristig als Wettbewerbsvorteil erscheinen mag, wird vor dem Hintergrund der fortschreitenden Integration Europas und der Entwicklungen in den USA zur Bedrohung für eine nachhaltige Entwicklung des Finanzplatzes Schweiz. Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten.<\/p><p>1. Die EU und insbesondere Deutschland machen, nachdem in Liechtenstein Steuerhinterziehung in grossem Stil durch deutsche Staatsbürger aufgedeckt wurde, starken Druck auf weitere Steueroasen. <\/p><p>Welche Folgen hat das mittelfristig für den Finanzplatz Schweiz?<\/p><p>2. Wie lässt sich heute noch rechtfertigen, dass die Schweiz Steuerhinterzieher vor Amts- und Rechtshilfe schützt, die befreundete Staaten gestützt auf demokratisch und rechtsstaatlich einwandfreie Verfahren als Kriminelle werten?<\/p><p>3. Die OECD verstärkt die Bestrebungen zur Austrocknung von Offshore-Paradiesen, und die EU-Programme zur Eindämmung schädlicher Steuerpraktiken beginnen verstärkt zu greifen. Ist der Bundesrat bereit, diese Bemühungen konstruktiv zu unterstützen?<\/p><p>4. Grossbritannien setzt per 1. Mai 2008 die Konvention des Europarates über gegenseitige Verwaltungshilfe in Steuersachen (STE 127) in Kraft. Die USA haben sie bereits vor Jahren ratifiziert. Die weltweit grössten Finanzplätze London und New York haben dadurch offenbar ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht eingebüsst. Wie beurteilt der Bundesrat einen vergleichbaren Schritt für die Schweiz?<\/p><p>5. Inwiefern unterscheidet sich die Rechts- und Amtshilfe, die die Schweiz den USA im Fall von Steuerhinterziehung gewährt, von der Praxis gegenüber anderen Staaten wie z. B. gegenüber der EU? Ist der Bundesrat bereit, diese Praxis gemäss dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit den USA auch allen Staaten zuzugestehen und entsprechende vertragliche Abmachungen zu treffen?<\/p><p>6. Der Finanzplatz Schweiz braucht für das Überleben eine glaubwürdige Strategie. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat für einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz - dies auch unter Beachtung der härteren Politik der EU gegenüber Steueroasen und im Kampf gegen die Steuerhinterziehung, aber auch der Erschütterungen des Bankwesens Schweiz aufgrund der Folgen der Subprime-Krise?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerfluchthafen Schweiz. Langfristige Strategie für den Finanzplatz Schweiz"}],"title":"Steuerfluchthafen Schweiz. Langfristige Strategie für den Finanzplatz Schweiz"}