{"id":20083036,"updated":"2023-07-28T07:57:53Z","additionalIndexing":"15;10;Ursprungsbezeichnung;Konsumenteninformation;Lebensmitteldeklaration;Handel mit Agrarerzeugnissen;Cassis-de-Dijon-Prinzip;Etikettierung;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-06T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4802"},"descriptors":[{"key":"L05K0105060601","name":"Lebensmitteldeklaration","type":1},{"key":"L05K0701010103","name":"Etikettierung","type":1},{"key":"L04K09010404","name":"Gemeinschaftsrecht-nationales Recht","type":1},{"key":"L05K0701010310","name":"Ursprungsbezeichnung","type":1},{"key":"L07K07010204040101","name":"Cassis-de-Dijon-Prinzip","type":1},{"key":"L05K0701020304","name":"Handel mit Agrarerzeugnissen","type":2},{"key":"L06K070106030101","name":"Konsumenteninformation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-06-13T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-05-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1204758000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1213308000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2656,"gender":"m","id":1336,"name":"Zemp Markus","officialDenomination":"Zemp"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2682,"gender":"m","id":3879,"name":"Français Olivier","officialDenomination":"Français"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2354,"gender":"f","id":273,"name":"Gadient Brigitta M.","officialDenomination":"Gadient"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2593,"gender":"m","id":1124,"name":"de Buman Dominique","officialDenomination":"de Buman"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2602,"gender":"f","id":1103,"name":"Huber Gabi","officialDenomination":"Huber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2686,"gender":"f","id":3883,"name":"Glauser-Zufferey Alice","officialDenomination":"Glauser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.3036","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Europäische Kommission hat kürzlich eine Reform des EU-Rechts im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung vorgeschlagen. Die EU will mit dieser Reform die Informationen an die Adresse der Konsumentinnen und Konsumenten verbessern und insbesondere mit klaren Angaben über den Gehalt der Lebensmittel an Kohlenhydraten, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz gegen Fettleibigkeit ankämpfen. Zudem soll eine neue Regelung zur Angabe der Herkunft der Lebensmittel, ihres Energiegehalts und ihres Gehalts an allergenen Stoffen vorgeschlagen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Vorschlag der Kommission vom 30. Januar 2008 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, KOM (2008) 40 endg., wird - sofern er in der vorgeschlagenen Fassung verabschiedet werden sollte - auf die Verkehrsfähigkeit von Lebensmittelimporten in der Schweiz keine grossen Auswirkungen haben. Bezüglich der Hauptinformationen, die auf einem Lebensmittel anzubringen sind, hat sich gegenüber dem bisherigen EG-Recht nichts geändert. Neu ist aber die vorgeschlagene generelle Verpflichtung, auf dem Lebensmittel direkt über dessen Nährwert zu informieren. Der Handel wird im Rahmen seiner Verpflichtung zur Selbstkontrolle deshalb in jedem Einzelfall zumindest prüfen müssen, ob die geltenden schweizerischen Vorschriften über die Nährwertinformation eingehalten sind. Lebensmittelexporte müssen die Anforderungen des Bestimmungslandes erfüllen.<\/p><p>2. Nach Artikel 4 des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) sind technische Vorschriften so auszugestalten, dass sie sich nicht als Handelshemmnisse auswirken. Zu diesem Zweck sind sie auf die technischen Vorschriften der wichtigsten Handelspartner der Schweiz abzustimmen. Abweichungen von diesem Grundsatz sind nur zulässig, soweit überwiegende öffentliche Interessen sie erfordern und sie weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels darstellen. Als überwiegende öffentliche Interessen gelten unter anderem der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, der natürlichen Umwelt sowie der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Eine Angleichung der schweizerischen Vorschriften an diejenigen der EG drängt sich jedoch auch deshalb auf, weil dadurch die Information der Konsumentinnen und Konsumenten über den Nährwert von Lebensmitteln verbessert, der Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU erleichtert und die Selbstkontrollpflicht der schweizerischen Importeure und des Detailhandels vereinfacht werden kann. <\/p><p>3. In der EU ist das Recht über die Etikettierung von Lebensmitteln schon heute weitestgehend harmonisiert. Mit dem neuen Vorschlag sowie den diesen ergänzenden Etikettierungsbestimmungen in den übrigen EG-Erlassen wird der Harmonisierungsgrad noch einmal erhöht. Der Verordnungsentwurf der EG sieht keine generelle Verpflichtung zur Angabe des Produktionslandes von Lebensmitteln vor. Neu ist aber, dass bei Angabe des Produktionslandes im Falle einer Täuschungsgefahr - wie heute in der Schweiz - auch das Produktionsland der Hauptrohstoffe des betreffenden Lebensmittels anzugeben ist. Zudem wird im EG-Recht für immer mehr Lebensmittel die Angabe des Produktionslandes verlangt. Eine entsprechende Deklarationspflicht gilt für folgende Produkte:<\/p><p>- Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse; <\/p><p>- frisches Obst und Gemüse; <\/p><p>- Eier (Stempelung in Form eines Ländercodes). <\/p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich nicht abschliessend beurteilen, inwieweit die endgültige Verordnung eine freiwillige oder eine zwingende Angabe der Herkunft vorsehen wird. Es zeichnet sich jedoch ab, dass sich die neue EU-Regelung der derzeitigen schweizerischen Regelung annähern wird. <\/p><p>Der Bundesrat hält an der gegenwärtigen Deklarationspflicht vorderhand fest, wird diese aber im Kontext der Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelsektor und unter Berücksichtigung der innenpolitischen Bedürfnisse sowie der weiteren Entwicklung des europäischen Rechts zu gegebener Zeit überprüfen.<\/p><p>4. Wie bereits unter Ziffer 2 dargelegt, ist der Bundesrat durch das THG heute schon gehalten, die Differenzen zwischen dem schweizerischen Etikettierungsrecht und demjenigen der EG möglichst gering zu halten und das schweizerische Recht im Hinblick auf die Vermeidung von Handelshemmnissen auf dasjenige der EG abzustimmen.  Auf die laufende Revision des THG zur Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips hat der Vorschlag der EG deshalb keine Auswirkungen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die EU ist unser wichtigster Handelspartner im Bereich der landwirtschaftlich produzierten Nahrungsmittel. Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:<\/p><p>1. Welche Auswirkungen wird das Projekt der EU für ein neues Lebensmittelrecht in der Schweiz auf die Kennzeichnung der importierten und der schweizerischen Lebensmittel haben?<\/p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, unsere Gesetzgebung derjenigen der EU anzugleichen?<\/p><p>3. Kann die Herkunftsangabe, die in unserem Land obligatorisch ist, in ihrer heutigen Form beibehalten werden?<\/p><p>4. Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der europäischen Regelung auf die Einführung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips, insbesondere im Lebensmittelbereich?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lebensmittelkennzeichnung in der EU. Auswirkungen auf die Schweiz?"}],"title":"Lebensmittelkennzeichnung in der EU. Auswirkungen auf die Schweiz?"}