{"id":20083044,"updated":"2023-07-28T09:10:40Z","additionalIndexing":"24;Deutschland;Steuerpolitik;Liechtenstein;Finanzplatz Schweiz;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht;internationales Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2643,"gender":"f","id":1163,"name":"Ory Gisèle","officialDenomination":"Ory"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2008-03-06T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4802"},"descriptors":[{"key":"L04K11070604","name":"Steuerhinterziehung","type":1},{"key":"L03K110703","name":"Steuerpolitik","type":1},{"key":"L06K050102010205","name":"Steuerstrafrecht","type":1},{"key":"L04K11070303","name":"internationales Steuerrecht","type":1},{"key":"L04K10010217","name":"Zusammenarbeit in Rechtsfragen","type":1},{"key":"L04K03010105","name":"Deutschland","type":2},{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":2},{"key":"L04K03010110","name":"Liechtenstein","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2008-05-28T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-05-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1204758000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1211925600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2643,"gender":"f","id":1163,"name":"Ory Gisèle","officialDenomination":"Ory"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.3044","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen gewährt die Schweiz im fiskalischen Bereich Informationen in Fällen von Steuer- bzw. Abgabebetrug. Das Verfahren ist im Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (SR 351.1) und im Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (SR 313.0) geregelt. Es handelt sich um Verfahren zwischen Justizbehörden. Informationen werden immer dann an den ersuchenden Staat übermittelt, wenn die in den anwendbaren Gesetzen genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Deutschland macht von diesem Verfahren regen Gebrauch. Beanstandungen Deutschlands hinsichtlich der Behandlung deutscher Rechtshilfeersuchen im Fiskalbereich sind dem Bundesrat nicht bekannt.<\/p><p>Als Folge der letzten Revision des bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens gewähren sich die Schweiz und Deutschland seit dem 1. Januar 2003 in Fällen von Steuerbetrug auch Amtshilfe. Es handelt sich um ein Verfahren zwischen Verwaltungsbehörden, was gegenüber dem Rechtshilfeverfahren in Strafsachen zeitliche Vorteile mit sich bringt. Zudem dürfen auf diesem Weg erhaltene Informationen im Gegensatz zu Informationen aus einem Rechtshilfeverfahren auch für die steuerliche Veranlagung der fehlbaren Person verwendet werden. Deutschland hat eine solche, auf dem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen beruhende Amtshilfe bislang noch nicht in Anspruch genommen.<\/p><p>2. Aktuell gibt es aus der Kontroverse zwischen Deutschland und Liechtenstein zum Informationsaustausch in Steuersachen keine konkreten Auswirkungen auf die Schweiz zu verzeichnen. Sie befindet sich in dieser Beziehung nicht auf derselben Ebene wie Liechtenstein. Wie der Bundesrat bereits in der Beantwortung einer in die gleiche Richtung zielenden Frage (dringliche Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 08.3020) ausgeführt hat, nimmt die Schweiz im Bereich der Bekämpfung von Verbrechen, Kriminalität, Geldwäscherei, Terrorismus und grenzüberschreitenden Delikten eine führende Stellung ein. Er ist deshalb der Meinung, dass der Finanzplatz Schweiz dank diesen guten Rahmenbedingungen auch in Zukunft stark und leistungsfähig sowie widerstandsfähig gegen Kritik bleiben wird. Einerseits regeln die Gesetzgebung zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, die 72 Doppelbesteuerungsabkommen sowie das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EG die Rechts- und Amtshilfe zwischen der Schweiz und Drittstaaten ausführlich. Andererseits muss aber auch der Schutz der Privatsphäre gewahrt bleiben.<\/p><p>3. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Schweiz für die im Ausland mehr oder weniger ausgeprägt praktizierte Steuerflucht nicht verantwortlich gemacht werden kann. Die Haltung der Schweiz zur Steuerflucht war und ist klar: Sie hat diese stets unmissverständlich und kompromisslos verurteilt. Einerseits gewährt sie bei Betrugsdelikten in Steuersachen Rechts- und Amtshilfe. Andererseits hat sie sich im Rahmen des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EG verpflichtet, auf Zinsguthaben von EU-Bürgern einen Steuerrückbehalt vorzunehmen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das EU-Zinsbesteuerungssystem nicht über die Schweiz umgangen werden kann. Dabei bleiben die Schweizer Rechtsordnung und das Bankgeheimnis gewahrt.<\/p><p>4. Es liegt seitens der Europäischen Kommission keine offizielle Anfrage vor. Deshalb nimmt der Bundesrat nicht zu einer hypothetischen Frage Stellung, zumal noch nicht klar ist, was die EU genau von der Schweiz will. Die Überprüfung der Abmachungen unter dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EG ist ausdrücklich geregelt. Für die Schweiz gibt es keinen Grund, von dieser vertraglichen Lösung abzuweichen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Steuerpolitik unseres Landes irritiert unsere europäischen Partner mehr und mehr. Die Steuerflucht verärgert nicht nur Deutschland, unseren wichtigsten Handelspartner in Europa, sondern auch die Europäische Kommission, welche die Praktiken auf dem Gebiet der Steuerpolitik klären will.<\/p><p>Die deutsche Justiz ermittelt gegen mehrere Hundert Personen, die unter dem Verdacht stehen, ihr Vermögen verheimlicht und in Liechtenstein verborgen zu haben. Wohlhabende und herausragende Persönlichkeiten haben sich ihrer Bürgerpflicht entzogen und versucht, die Steuern zu umgehen. Dieses Verhalten empfinden deutsche Bürgerinnen und Bürger als sehr stossend. Der Skandal bei unseren Nachbarn ist entsprechend gross. Dem deutschen Staat entgehen dadurch Milliarden von Euro.<\/p><p>Dieses Zweiklassensystem, in dem die normalen Bürgerinnen und Bürger pflichtbewusst ihre Steuern zahlen und die Reichen die Steuern umgehen, indem sie ihre Einkommen bei ausländischen Bankinstituten hinterlegen, ist ein ethisches Problem. Es stellt aber auch die Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz infrage.<\/p><p>1. Wie läuft die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden, und wie reagieren die schweizerischen Justizbehörden in solchen Fällen auf Anfragen ihrer europäischen Partner?<\/p><p>2. Welche direkten Auswirkungen könnte der Skandal in Deutschland auf den Finanzplatz Schweiz haben?<\/p><p>3. Läuft die Schweiz mit ihrer Haltung in der Frage der Steuerflucht nicht Gefahr, ihrem Ruf in der Europäischen Union und langfristig auch der Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu schaden?<\/p><p>4. Welche Haltung wird der Bund bei zukünftigen Diskussionen über die Besteuerung von Kapitalerträgen und gegenüber einer Europäischen Kommission einnehmen, die ihre Richtlinien in diesem Gebiet verschärfen will?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerflucht"}],"title":"Steuerflucht"}