{"id":20083085,"updated":"2023-07-27T20:22:22Z","additionalIndexing":"15;Arbeitnehmerschutz;entsandte\/r Arbeitnehmer\/in;Kontrolle;Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen;Vollzug von Beschlüssen;Arbeitsrecht;Arbeitsbedingungen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2479,"gender":"m","id":455,"name":"Chevrier Maurice","officialDenomination":"Chevrier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4802"},"descriptors":[{"key":"L05K0702020108","name":"entsandte\/r Arbeitnehmer\/in","type":1},{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L04K07020502","name":"Arbeitsbedingungen","type":1},{"key":"L06K070203030902","name":"Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":2},{"key":"L05K0702040201","name":"Arbeitnehmerschutz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-06-13T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-03T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-05-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1205708400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1267657200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2143,"gender":"m","id":172,"name":"Rechsteiner Paul","officialDenomination":"Rechsteiner Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2288,"gender":"m","id":76,"name":"Fasel Hugo","officialDenomination":"Fasel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2708,"gender":"m","id":3905,"name":"Schmidt Roberto","officialDenomination":"Schmidt Roberto"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2479,"gender":"m","id":455,"name":"Chevrier Maurice","officialDenomination":"Chevrier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"08.3085","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, dass den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit grosse Bedeutung beizumessen ist. Die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU ist für die Schweiz von entscheidender Bedeutung. Hingegen ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die flankierenden Massnahmen bis jetzt ihre Wirkung verfehlt haben. Der Bericht des Seco vom 27. September 2007 zeigt, dass die bestehenden flankierenden Massnahmen grundsätzlich greifen. Die Zahl der Kontrollen wurde im letzten Jahr um 85 Prozent erhöht, die Sanktionspraxis wurde verschärft. Es geht nun vor allem darum, die erreichten Ziele zu festigen, indem bei den entsandten Arbeitnehmenden die hohe Kontrolldichte aufrechterhalten und bei den Schweizer Betrieben die Arbeitsmarktbeobachtung systematisiert wird. Insgesamt haben sich die flankierenden Massnahmen bewährt, weshalb keine neuen Massnahmen vorgesehen sind. In einer nächsten Phase soll aber der Vollzug optimiert werden. So wird die Kontrolldichte 2010 um 20 Prozent erhöht, und auf Gesetzes- und Verordnungsstufe sind weitere Massnahmen vorgesehen, welche den Vollzug verbessern sollen (Ermöglichung des Informationsaustausches zwischen den Vollzugsbehörden der Arbeitslosenversicherung und den Kontrollorganen, Weiterleitung von Meldungen von kurzfristigen Stellenantritten bei Schweizer Arbeitgebern an die Kontrollorgane, Anpassung der Verwaltungsbussen an die Teuerung).<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen:<\/p><p>1. Das Meldeverfahren genügt den Anforderungen, sodass die Kontrollbehörde dadurch in die Lage versetzt wird, ihrer Aufgabe - der Kontrolle der entsandten Arbeitnehmenden am Arbeitsort in der Schweiz - nachzukommen.<\/p><p>2.\/4. Verpflichtet man die Auftraggeber, sich die vom Interpellanten erwähnten Unterlagen zu beschaffen, oder macht man sie für ein Verhalten eines Dritten haftbar, verlangt man von ihnen Kenntnisse, über die sie unter Umständen nicht verfügen. Dies wäre mit der schweizerischen Rechtsordnung nicht vereinbar. Schon bei den Vorarbeiten zu den flankierenden Massnahmen wurde eine umfassende Solidarhaftung für Löhne geprüft und schliesslich verworfen, weil sie einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt und der Natur des Werkvertrages entgegensteht. Der Bundesrat hat diese Haltung erst kürzlich in seiner Antwort zur Motion Fässler 07.3431, \"Solidarhaftung bei Verstössen gegen das Entsendegesetz und die flankierenden Massnahmen\", bestätigt und eine Erweiterung der Solidarhaftung des Erstunternehmers im Entsendegesetz (EntsG) abgelehnt. Im Ergebnis ist heute eine beschränkte Solidarhaftung im EntsG verankert, die erst dann greift, wenn der Erstunternehmer es unterlässt, den Subunternehmer vertraglich zu verpflichten, das EntsG einzuhalten. Den Anliegen des Interpellanten wird in diesem Sinne bereits entsprochen.<\/p><p>3. Die vom Interpellanten vorgeschlagene Verschärfung würde eine Rückkehr vom Melde- hin zu einem Bewilligungsverfahren bedeuten. Gegenüber den neuen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Zypern und Malta) ist im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen nur noch in speziellen Branchen (beispielsweise Bauhaupt- und -nebengewerbe) Bewilligungsvoraussetzung. In den allgemeinen Dienstleistungsbranchen wurde auch das Meldeverfahren eingeführt.<\/p><p>5. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die bereits getroffenen Massnahmen, zusammen mit den geplanten Verbesserungen, ausreichen, um den Schutz der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Problematik der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschärft sich zunehmend; wir müssen jetzt sofort reagieren. Gegenwärtig sind die Massnahmen offensichtlich unzureichend, und die Sanktionen wirken nicht abschreckend genug. Es werden viele, manchmal erschreckende Fälle von Missbrauch gemeldet.<\/p><p>Hinzu kommt, dass die kantonalen Behörden oft nur hoffen können, dass die von ihnen verhängten Bussen auch bezahlt werden, denn die Kosten, die Vorschüsse und Honorare, die ausländische Kanzleien und Gerichte verlangen, sind im Vergleich mit den streitigen Beträgen viel zu hoch. Ausserdem hängt der Ausgang häufig vom Zufall ab, da es bis jetzt kein geregeltes Verfahren zur Anerkennung der Sanktionen gibt.<\/p><p>Und so breitet sich Missmut aus, sowohl auf der Arbeitgeberseite als auch bei den Gewerkschaften. Der Bundesrat muss die wachsende Unzufriedenheit jetzt unbedingt zur Kenntnis nehmen, andernfalls könnte es sein, dass ein damit provoziertes Nein zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien teuer bezahlt werden muss. Man darf gar nicht daran denken, welch katastrophale Folgen es hätte, wenn auch noch die Verlängerung der Personenfreizügigkeit mit den heutigen Mitgliedern der Europäischen Union nach Ablauf des Abkommens am 31. Mai 2009 vor die Urne käme und abgelehnt würde.<\/p><p>Ist der Bundesrat bereit, im Zuge der Rechtsetzungsarbeiten und Botschaften zur Verlängerung der Bilateralen I und ihrer Ausdehnung:<\/p><p>1. strengere Meldeverfahren festzulegen, sodass die Arbeitgeber die Namen ihrer Auftraggeber melden müssen?<\/p><p>2. die Auftraggeber zu verpflichten, für allfällige Kontrollen eine Liste bereitzuhalten, auf der alle Unternehmen (inklusive Subunternehmen) aufgeführt sind, die bei ihnen Tätigkeiten ausführen?<\/p><p>3. den Arbeitsbeginn der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon abhängig zu machen, dass sie dem Bauherrn eine Bescheinigung der zuständigen kantonalen Behörde vorlegen, mit der bestätigt wird, dass die betreffenden ausländischen Unternehmen alle gesetzlichen Bedingungen erfüllen?<\/p><p>4. im Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzuschreiben, dass der Arbeitgeber und der Bauherr oder der Auftraggeber im weitesten Sinne für die Bezahlung der Bussen solidarisch haften?<\/p><p>5. alle Massnahmen zu ergreifen, damit diese Bestimmungen glaubwürdiger und wirksamer umgesetzt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir müssen handeln!"}],"title":"Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir müssen handeln!"}