{"id":20083094,"updated":"2025-06-25T00:28:14Z","additionalIndexing":"2811;Ausländer\/in;soziale Integration;Niederlassungsrecht;Aberkennung von Rechten;Niederlassung von Ausländern\/-innen;Ausweisung;Integration der Zuwanderer;Freiheitsbeschränkung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4802"},"descriptors":[{"key":"L05K0501020202","name":"Ausweisung","type":1},{"key":"L04K05060102","name":"Ausländer\/in","type":1},{"key":"L05K0108030602","name":"Integration der Zuwanderer","type":1},{"key":"L04K05020505","name":"Niederlassungsrecht","type":1},{"key":"L05K0506010101","name":"Niederlassung von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L04K01040209","name":"soziale Integration","type":2},{"key":"L04K05010101","name":"Aberkennung von Rechten","type":2},{"key":"L04K05010105","name":"Freiheitsbeschränkung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-03T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-09-23T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-12-11T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2013-12-11T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.030","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-12T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-12T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 17.006.","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2008-05-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SPK-SR","id":24,"name":"Staatspolitische Kommission SR","abbreviation1":"SPK-S","abbreviation2":"SPK","committeeNumber":24,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2008-03-18T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1205794800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1243980000000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Das Bundesgericht spricht sich in seinem Urteil zu den 2006 vom Kanton St. Gallen ausgewiesenen Türken für das Gegenteil aus: Wenn der Vorwurf der Zwangsheirat nicht mehr klar im Raum stehe, müsse man den Betroffenen auch wieder die Niederlassungsbewilligung erteilen, egal ob sie unsere Regeln respektieren oder nicht. Damit erhalten Integrationsunwillige einen Freipass, sich ohne Konsequenzen für ihren Aufenthaltsstatus so weit vom hiesigen Lebensstil und von den hiesigen Werten abzuschotten, wie sie nur wollen. Dies darf nicht weiter der Fall sein. Die Niederlassungsbewilligung muss an den Integrationswillen geknüpft werden. Ausländer, welche sich erwiesenermassen nicht integrieren wollen, müssen ausgeschafft werden können.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das neue Ausländergesetz (AuG) sowie die dazugehörenden Ausführungserlasse sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Der Frage der Integration wird im neuen AuG ein hoher Stellenwert beigemessen. So ist der Grad der Integration bei Ermessensentscheiden der zuständigen Behörden zu berücksichtigen (Art. 96 AuG); dies gilt auch beim Entscheid über die Erteilung und den Widerruf einer Niederlassungsbewilligung.<\/p><p>Die zuständigen Behörden können die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Personen aus Drittstaaten zudem mit der Bedingung zum Besuch eines Integrations- und Sprachkurses verbinden (Art. 54 AuG, Integrationsvereinbarung). Mit Artikel 34 Absatz 4 AuG wird ein Anreiz zum Erlernen einer Landessprache geschaffen, indem die zuständigen kantonalen Behörden bei Vorhandensein von guten Kenntnissen einer Landessprache frühzeitig die Niederlassungsbewilligung erteilen können.<\/p><p>Das AuG sieht vor, dass die Niederlassungsbewilligung widerrufen werden kann, wenn die Ausländerin oder der Ausländer in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstösst, diese gefährdet oder die innere oder äussere Sicherheit gefährdet (Art. 63 AuG).<\/p><p>Ein Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung liegt namentlich vor, wenn gesetzliche Vorschriften und behördliche Verfügungen missachtet werden, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden oder öffentlich Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder terroristische Taten gebilligt oder unterstützt werden (Art. 80 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit). Weitere Gründe zum Widerruf der Niederlassungsbewilligung sind die Angabe von falschen oder die Verschweigung von wesentlichen Tatsachen im Bewilligungsverfahren, die Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe oder die Anordnung einer strafrechtlichen Massnahme im Sinne von Artikel 64 (Verwahrung) oder Artikel 61 (Massnahmen für junge Erwachsene) des Strafgesetzbuches sowie die dauerhafte und erhebliche Sozialhilfeabhängigkeit in einer Weise, dass die Person auch in der Zukunft nicht selber für ihren Lebensunterhalt sorgen kann.<\/p><p>Die öffentliche Ordnung umfasst auch die Gesamtheit der ungeschriebenen Ordnungsvorstellungen, deren Befolgung nach der herrschenden sozialen und ethischen Anschauung als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens anzusehen ist (Botschaft zum AuG; BBl 2002 3809). Für Niedergelassene, die sich mehr als 15 Jahre ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten haben, schränkt das AuG die Gründe, aus denen die Niederlassungsbewilligung widerrufen werden kann, stark ein. Das EJPD ist bestrebt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine einheitlichere Praxis bei den Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen zu erreichen.<\/p><p>Das neue AuG enthält zudem neue Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung etwa im Bereich der Scheinehen und der Schleppertätigkeit sowie eine Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen.<\/p><p>Die neuen ausländerrechtlichen Bestimmungen sind erst vor wenigen Monaten in Kraft getreten. Die Erfahrungen mit der Anwendung der neuen gesetzlichen Bestimmungen, welche in der Regel auch eine Sensibilisierung der Behörden in der praktischen Anwendung mit sich bringen, sowie der weiteren Massnahmen im Bereich Integration (Bundesratsbeschluss vom 22. August 2007 zum Bericht Integrationsmassnahmen) sind zu prüfen, bevor rechtliche Neuerungen getroffen werden.<\/p><p>Im Übrigen hat der Ständerat am 11. März 2008 die Motion Schiesser 06.3445, \"Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe\", angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, in einer Gesamtsicht zu prüfen, ob ein Rahmengesetz zur Integration erarbeitet werden soll und welche allfälligen, weiter gehenden Schritte zur Verbesserung der Integration ergriffen werden sollen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass Ausländer, welche sich erwiesenermassen weigern, sich zu integrieren, d. h. die Schweizer Regeln (z. B. Erlernen der Sprache) zu akzeptieren, ihre Niederlassungsbewilligung verlieren und ausgeschafft werden können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausschaffung von Ausländern, die sich weigern, sich zu integrieren"}],"title":"Ausschaffung von Ausländern, die sich weigern, sich zu integrieren"}