﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083133</id><updated>2023-07-28T13:22:09Z</updated><additionalIndexing>48;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Gebühren;Kostenrechnung;Preissteigerung;Luftverkehr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2502</code><gender>m</gender><id>478</id><name>Joder Rudolf</name><officialDenomination>Joder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen 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Zivilluftfahrt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050502</key><name>Preissteigerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18040104</key><name>Luftverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-10-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-06-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-03-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2008-10-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2584</code><gender>m</gender><id>1135</id><name>Amstutz Adrian</name><officialDenomination>Amstutz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2393</code><gender>m</gender><id>330</id><name>Hochreutener Norbert</name><officialDenomination>Hochreutener</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2604</code><gender>f</gender><id>1121</id><name>Hutter-Hutter 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Der erhöhte Aufwand des Bazl bei der Aufsichtstätigkeit hat seinen Grund in der zunehmenden Regeldichte und der übermässigen Administration, was nicht zwingend eine Verbesserung der operationellen Sicherheit zur Folge hat. Betroffen von den Gebührenanpassungen sind u. a. die allgemeine Luftfahrt, Flugzeughalter, Wartungsbetriebe, der Flugsport sowie die Flugschulen. Aufgrund der kurzfristig getroffenen und massiven Gebührenerhöhungen ist der Unmut bei den Betroffenen und allgemein in der schweizerischen Luftfahrt sehr gross. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausgehend von diesem Sachverhalt stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Sind Gebührenerhöhungen von mehreren Hundert Prozent nicht unverhältnismässig und damit rechtswidrig? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist es nicht so, dass der Stellenausbau im Bazl mit der zunehmenden Regelungsdichte und erhöhtem Verwaltungsaufwand zu tun hat und kaum Verbesserung der operationellen Sicherheit der Luftfahrt zur Folge hat? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Gebührenerhöhungen gravierende Auswirkungen für gewerbsmässige Luftfahrtsbetriebe und Wartungsbetriebe haben werden mit erhöhten Kosten, Wettbewerbsnachteilen und der Gefährdung von Arbeitsplätzen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er nicht auch der Meinung, dass durch die Gebührenerhöhungen das bereits heute bestehende Problem des mangelnden Pilotennachwuchses noch zusätzlich verschärft wird? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Warum vertritt er die Auffassung, eines der wichtigsten Ziele des Bazl sei ein möglichst hoher Kostendeckungsgrad? Hat das Bazl nicht einen gesetzlich klar umschriebenen Auftrag im Dienste der schweizerischen Luftfahrt? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Warum mussten die Direktbetroffenen den bundesrätlichen Entscheid aus den Medien erfahren, nachdem sie sich vorgängig mit den Vorschlägen des Bazl intensiv und konstruktiv auseinandergesetzt hatten? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welchen Stellenwert hat die Luftfahrt für den Bundesrat? Ist er nicht auch der Meinung, dass die schweizerische Luftfahrt u. a. in wirtschaftlicher Hinsicht bedeutungsvoll ist? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Ist er bereit, bevor weitere politische und rechtliche Massnahmen ergriffen werden, die erlassenen Gebührenerhöhungen nochmals zu überprüfen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Revision der Verordnung über die Gebühren des Bazl basiert auf einem politischen Auftrag aus dem Jahre 2004, erteilt einerseits durch Parlament und Bundesrat im Rahmen der Genehmigung der für eine Aufstockung der Bazl-Personalressourcen um insgesamt 60 Stellen erforderlichen Mittel (Bundesratsbeschluss vom 25. Februar 2004, behandelt und genehmigt durch Parlament in der Sommersession 2004; Geschäftsnummer 04.015), andererseits durch die Eidgenössische Finanzkontrolle aufgrund deren Prüfung der Einnahmenrubrik Gebühren des Bazl (Eidgenössische Finanzkontrolle: Bericht über die Prüfung der Einnahmenrubrik Gebühren sowie deren Kostendeckungsgrad, 9. Juli 2004). Diesen Auftrag bekräftigten Bundesrat und Bundesversammlung 2007 bei der Genehmigung des neuerlichen Personalausbaus im Bazl, welcher haushaltneutral zu erfolgen hat (Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 2007).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung wird der bisherige Kostendeckungsgrad des Bazl bezogen auf die Legislaturperiode 2008-2011 von etwa 12 Prozent auf etwa 15 Prozent erhöht. Die Höhe der Gebühren bemisst sich grösstenteils nach dem effektiven Aufwand. Sie berücksichtigt zudem die seit 1996 nicht mehr ausgeglichene Teuerung von rund 10 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der trotz erhöhter Gebühreneinnahmen bescheidene Kostendeckungsgrad von 15 Prozent ist darauf zurückzuführen, dass sich allgemeine Aufsichtstätigkeiten wie die Wahrung der Interessen der schweizerischen Luftfahrt auf nationaler und internationaler Ebene sowie Rechtsetzungstätigkeiten nicht durch Gebühren finanzieren lassen, da sie nicht individuell einzelnen der Aufsicht unterstellten Personen und Gesellschaften zugerechnet werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Eine Erhöhung von Gebühren ist rechtmässig und verhältnismässig, wenn Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip eingehalten werden. Dies ist bei der Gebührenerhöhung des Bazl der Fall. Der Grad der Erhöhung mag in einzelnen Fällen hoch erscheinen, ist jedoch nicht entscheidend, solange die Gebühr bei der Abgeltung von Leistungen und der Deckung der Kosten im Rahmen der Verhältnismässigkeit bleibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hat beschlossen, dass in der ersten Phase der neuerlichen Ressourcenaufstockung beim Bazl ausschliesslich Stellen im Bereich Sicherheit geschaffen werden. Diese Personalressourcen werden folglich ausschliesslich für sicherheitsrelevante Tätigkeiten eingesetzt. Damit kann die effiziente und aktive Sicherheitsaufsicht auf der Basis eines umfassenden und modernen Sicherheitsmanagementsystems, das auch auf die zunehmende internationale Regelungsdichte reagiert, weiter verbessert werden. Zudem lassen sich die Bearbeitungszeiten im Bereich der Sicherheitszulassung verkürzen. Die Personalaufstockung leistet somit einen klaren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gemäss der im Auftrag des Bazl und der schweizerischen Luftfahrt (Aerosuisse, Swiss International Airport Association) erstellten Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der Luftfahrt in der Schweiz (Infras: Volkswirtschaftliche Bedeutung der Luftfahrt in der Schweiz, 8.  September 2006; http://www.bazl.admin.ch/dokumentation/studien/) beträgt die gesamte Wertschöpfung der Zivilluftfahrt in der Schweiz jährlich etwa 24,2 Milliarden Franken. Die prognostizierten Mehreinnahmen des Bazl von rund 4 Millionen Franken (von prognostizierten gesamten Gebühreneinnahmen von etwa 11 Millionen Franken) stellen einen vergleichsweise kleinen Betrag dar. Umgelegt auf die pro Jahr in der Schweiz ankommenden und abfliegenden Passagiere würde er den Flugpreis pro Person um gerade mal 10 Rappen verteuern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie in Punkt 3 ausgeführt, belastet die Gebührenerhöhung des Bazl die Luftfahrtindustrie nur marginal. Der Engpass bei den Piloten ist eine direkte Folge der prosperierenden Luftfahrt und steht in keinem Zusammenhang mit den Gebühren des Bazl. Trotz der Erhöhung sind die Gebühren weiterhin nicht prohibitiv und fallen gemessen an den Ausbildungskosten für einen Piloten bescheiden aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat vertritt nicht die Auffassung, ein möglichst hoher Kostendeckungsgrad sei eines der wichtigsten Ziele des Bazl. Er ist jedoch der Ansicht, dass der momentan geringe Kostendeckungsgrad des Bazl von rund 12 Prozent zu erhöhen ist. Ein gesamter Kostendeckungsgrad von 15 Prozent ist verglichen mit anderen Bereichen immer noch tief. So deckt zum Beispiel die HSK ihre Aufwendungen fast vollständig durch Gebühreneinnahmen ab (Kostendeckungsgrad 2006: 99 Prozent). Auch Swisstopo (2006: 56 Prozent), Bakom (2006: 62 Prozent) oder Meteo Schweiz (2006: 50 Prozent) weisen weit höhere Kostendeckungsgrade aus als das Bazl (Quellen für Kostendeckungsgrade: Jahresberichte 2006 der entsprechenden Verwaltungseinheiten).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die betroffenen Kreise wurden vorgängig zur Stellungnahme eingeladen, unter gleichzeitiger Bekanntgabe des Inkraftsetzungstermins. Nach der Genehmigung durch den Bundesrat und der Veröffentlichung der Gebührenverordnung in der Amtlichen Sammlung wurden dieselben Adressaten mit einem zusätzlichen Schreiben ausführlich informiert. Der Bundesrat hat jedoch Verständnis dafür, dass die Luftfahrtakteure eine Information unmittelbar nach der Genehmigung der neuen Gebührenverordnung geschätzt hätten. Es muss jedoch der Grundsatz betont werden, dass Rechtserlasse publiziert werden (in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts); eine flächendeckende Zustellung an alle potenziellen Adressaten ist weder sinnvoll noch praktikabel.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der Bundesrat hat im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004  (05.011 Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004, 10. Dezember 2004; http://www.bazl.admin.ch/themen/lupo/) die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung der schweizerischen Zivilluftfahrt ausführlich gewürdigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Der Bundesrat hat die vom Bazl sorgfältig kalkulierten Gebühren für richtig und verhältnismässig eingeschätzt und hält an diesem Entscheid fest. Im Übrigen ist das Bazl daran, einzelne Gebühren, die zu besonderer Kritik Anlass geben, noch einmal detailliert zu überprüfen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am 28. September 2007 hat der Bundesrat die neue Verordnung über die Gebühren des Bazl beschlossen. Diese wurde am 13. November 2007 in der amtlichen Gesetzessammlung publiziert und per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Dabei sind die Gebühren zum Teil um mehrere Hundert Prozent erhöht worden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kostete beispielsweise die Eintragung eines Luftfahrzeuges bis 5,7 Tonnen oder eines einmotorigen Helikopters in das Luftfahrzeugregister 85 Franken, sind neu dafür 400 Franken zu bezahlen. Oder für die Genehmigung eines technischen Unterhaltsbetriebes werden die Gebühren neu nach Zeitaufwand erhoben, mit einem Gebührenrahmen von 2000 Franken bis 15 000 Franken. Bisher hatte ein Kleinbetrieb mit fünf Personen dafür maximal 2200 Franken zu entrichten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Massive Gebührenerhöhungen des Bazl</value></text></texts><title>Massive Gebührenerhöhungen des Bazl</title></affair>