﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083155</id><updated>2023-07-28T12:20:09Z</updated><additionalIndexing>08;12;Konferenz UNO;Rassendiskriminierung;Meinungsfreiheit;Gleichheit vor dem Gesetz;Laizismus</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2595</code><gender>m</gender><id>1127</id><name>Freysinger Oskar</name><officialDenomination>Freysinger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4802</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05020401</key><name>Rassendiskriminierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K15040205</key><name>Konferenz UNO</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010602040101</key><name>Laizismus</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020504</key><name>Meinungsfreiheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020304</key><name>Gleichheit vor dem Gesetz</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-06-13T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-05-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-03-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2008-06-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2541</code><gender>m</gender><id>519</id><name>Walter Hansjörg</name><officialDenomination>Walter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2523</code><gender>m</gender><id>500</id><name>Pfister Theophil</name><officialDenomination>Pfister Theophil</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2369</code><gender>m</gender><id>304</id><name>Baumann J. 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Zum Abschluss der Konferenz verabschiedeten die 163 Teilnehmerstaaten eine Erklärung und ein Aktionsprogramm. Die Schweizer Delegation hatte sich stark dafür eingesetzt, dass dieses Ergebnis im Konsens zustande kam. Das Schlussdokument erörtert die Gründe für die historischen und zeitgenössischen Formen von Rassismus, ruft zur Unterstützung der Opfer auf und schlägt Massnahmen zur Prävention von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz sowie Strategien zur Verwirklichung der Gleichberechtigung aller Menschen auf internationaler und nationaler Ebene vor. Das Aktionsprogramm bietet ein konkretes Instrument zur Bekämpfung des Rassismus und umfasst eine Reihe von anspruchsvollen Massnahmen in diesem Bereich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der im Konsens angenommenen Resolution 61/149 (Punkt 33) beschloss die Uno-Generalversammlung, im Jahr 2009 eine Konferenz zur Überprüfung der Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban einzuberufen, an der die Fortschritte in der Rassismusbekämpfung überprüft und die noch notwendigen Massnahmen zur vollständigen Umsetzung der 2001 in Durban eingegangenen Verpflichtungen diskutiert werden sollen. Die Bekämpfung des Rassismus ist eine Priorität der Schweiz. Nach Ansicht des Bundesrates braucht es deshalb eine Überprüfungskonferenz, um die erzielten Fortschritte und die noch anstehenden Herausforderungen zu ermitteln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Vorbereitungsausschuss, der seine Arbeit letzten August aufnahm, hat den Auftrag, einen Entwurf zu einer Traktandenliste und einer Schlusserklärung für die Überprüfungskonferenz auszuarbeiten. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den laufenden Verhandlungen. Sie ist wie ihre westlichen Partner der Auffassung, dass die Überprüfungskonferenz die gemachten Fortschritte evaluieren und das weitere Vorgehen zur Erfüllung der 2001 in Durban eingegangenen Verpflichtungen festlegen muss. Es geht also nicht darum, eine neue Weltrassismuskonferenz zu organisieren und neue Verpflichtungen in diesem Bereich einzugehen. Die Schweiz ist der Auffassung, dass die Umsetzung der Verpflichtungen, die wir 2001 eingegangen sind, Priorität hat, und setzt sich im Vorbereitungsausschuss für diese Position ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz ist deshalb gegen die Berücksichtigung neuer Themen und Verpflichtungen, die nicht in der Erklärung und im Aktionsprogramm aufgeführt sind, wie z. B. die Diffamierung von Religionen, die bereits durch Artikel 20 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte weitgehend abgedeckt ist. Diese Bestimmung untersagt insbesondere jedes Eintreten für rassischen oder religiösen Hass. Zudem gilt es zu beachten, dass die Menschenrechte nicht die Religion als solche, sondern die Religionsfreiheit des Einzelnen schützen und den Schutz des Individuums vor Diskriminierung, einschliesslich religiöser Diskriminierung, sicherstellen. Die Meinungsfreiheit ist hingegen eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und ein wichtiger Indikator dafür, wie gut die Menschenrechte und die Grundfreiheiten gewährleistet sind. Wie der Menschenrechtskommissar des Europarates (Hammarberg Thomas, Menschenrechtskommissar des Europarates, "Rapport annuel d'activités 2007", Strassburg, April 2008) schreibt, können dank der Meinungsfreiheit gesellschaftliche Probleme aufgedeckt, kann die Tätigkeit der Machthaber überwacht und die Toleranz gefördert werden. Deshalb müssen diese Werte geschützt und gefördert werden, selbst wenn dafür gewisse Entgleisungen der Medien in Kauf genommen werden müssen (idem). Die Meinungsfreiheit kann aber bestimmten Einschränkungen unterworfen werden, die in den Artikeln 19 und 20 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte genau festgelegt sind. Die Schweiz kann daher eine Einschränkung der Meinungsfreiheit aufgrund anderer, nicht im Pakt erwähnter Erwägungen nicht dulden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da die Verhandlungen über die Traktandenliste und das Schlussdokument der Überprüfungskonferenz noch im Gange sind, ist es noch zu früh, um zu entscheiden, ob die Schweiz an der Konferenz teilnehmen soll oder nicht. Im Moment beteiligt sich die Schweiz aktiv an den Vorbereitungsarbeiten und setzt sich für die erwähnten Positionen ein. Über eine Teilnahme an der Konferenz und die Beiträge der Schweiz wird zu gegebener Zeit entschieden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;An der Uno-Weltrassismuskonferenz, die 2001 in Durban stattfand, loderte antisemitischer Hass auf, und die westlichen Länder wurden an den Pranger gestellt. Dies warf einen dunklen Schatten über diese Konferenz. Nun ist für das erste Halbjahr 2009 eine Konferenz unter dem Namen Durban II vorgesehen. Alles deutet darauf hin, dass sich bei dieser Konferenz die Entgleisungen von 2001 wiederholen werden. Verschiedene Länder wie Kanada, die Vereinigten Staaten und Frankreich überlegen sich denn offenbar auch, an dieser Konferenz nicht teilzunehmen. Nicht zu Unrecht: Im Rahmen der neuen Massnahmen, Initiativen und praktischen Lösungen, die für die Konferenz von 2009 vorgeschlagen werden, will Iran die Diffamierung der Religionen beenden. Zudem soll auch Uno-Sonderberichterstatter Doudou Diène angehört werden, der jegliche Kritik am Tragen der Burka als Ausdruck einer antirassistischen Haltung einstuft. Die neuen Antirassismusnormen, die an dieser Konferenz behandelt werden sollen, verfolgen ein klares Ziel: Länder wie Frankreich, die Gesetze erlassen, um die Laizität des Staates zu garantieren, oder wie Dänemark, das die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen duldet, sollen kriminalisiert werden. Sie haben also die Meinungsäusserungsfreiheit auf dem Korn, aber auch die Religionsfreiheit, die gewährleistet, dass man einen Glauben ausüben kann oder auch nicht und die Religion wechseln kann. Eine Konferenz, die versucht, solche Kriterien festzulegen, Blasphemie mit Rassismus gleichzusetzen, das Recht auf Religionskritik zu verbieten und die religiösen Gesetze ins internationale Recht zu integrieren, bedeutet einen zünftigen Rückschritt mit verheerenden Folgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gedenkt der Bundesrat angesichts der demokratischen Tradition und der Neutralität der Schweiz und angesichts ihres Einsatzes für die Meinungsäusserungsfreiheit und die Rechtsgleichheit, sich von der Konferenz Durban II zurückzuziehen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zieht sich die Schweiz von der Weltrassismuskonferenz Durban II zurück?</value></text></texts><title>Zieht sich die Schweiz von der Weltrassismuskonferenz Durban II zurück?</title></affair>