{"id":20083165,"updated":"2023-07-28T12:48:38Z","additionalIndexing":"48;52;Bewilligung;Leichtflugzeug;Substitutionserzeugnis;Bekämpfung der Umweltbelastungen;Umweltbelastung;Lärmschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2585,"gender":"m","id":1138,"name":"Bäumle Martin","officialDenomination":"Bäumle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4802"},"descriptors":[{"key":"L06K180401030101","name":"Leichtflugzeug","type":1},{"key":"L05K0705070305","name":"Substitutionserzeugnis","type":1},{"key":"L03K060203","name":"Umweltbelastung","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L03K060104","name":"Bekämpfung der Umweltbelastungen","type":1},{"key":"L04K06010410","name":"Lärmschutz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-09-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1205967600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1229641200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2612,"gender":"m","id":1113,"name":"Leutenegger Filippo","officialDenomination":"Leutenegger Filippo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2619,"gender":"m","id":1153,"name":"Noser Ruedi","officialDenomination":"Noser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2605,"gender":"m","id":1126,"name":"Hutter Markus","officialDenomination":"Hutter Markus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2700,"gender":"f","id":3897,"name":"Moser Tiana Angelina","officialDenomination":"Moser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2270,"gender":"m","id":15,"name":"Binder Max","officialDenomination":"Binder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2728,"gender":"m","id":3931,"name":"Weibel Thomas","officialDenomination":"Weibel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2585,"gender":"m","id":1138,"name":"Bäumle Martin","officialDenomination":"Bäumle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"08.3165","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Anzahl der in der Schweiz zugelassenen Ecolight-Flugzeuge lässt sich mit Zulassungszahlen im Ausland nicht vergleichen, da es sich hier nicht um eine einheitlich geregelte, international anerkannte Kategorie, sondern um eine spezifisch schweizerische Flugzeugklasse handelt. Zudem verbieten die schweizerischen Rechtsgrundlagen nach wie vor Fluggeräte mit einer Flächenbelastung von weniger als 20 Kilo pro Quadratmeter. Das vom Bundesrat formulierte Ziel einer zügigen Zulassung von Ecolight-Flugzeugen ist umgesetzt.<\/p><p>2. Im Vergleich zur gesamten Anzahl der in der Schweiz eingetragenen Luftfahrzeuge ist der heutige Bestand von Ecolight-Flugzeugen mit unter einem Prozent ausserordentlich klein. Durch diese geringe Anzahl eingetragener Ecolight-Flugzeuge ergab sich auch nur ein sehr bescheidener Substitutionseffekt. Ausser der in Antwort 6 erwähnten Optimierungsmassnahme im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren besteht keine weitere aktive Förderung eines Substitutionseffektes durch den Bund.<\/p><p>3. Die in der Schweiz zugelassenen Ecolight-Flugzeuge müssen die schweizerischen umweltrechtlichen Vorgaben erfüllen. Dementsprechend sind die heute eingesetzten Ecolight-Flugzeuge vergleichsweise leise und zeichnen sich durch einen relativ geringen Treibstoffverbrauch aus. Namentlich beim Segelflugzeugschlepp konnten durch teilweisen Ersatz herkömmlicher Flugzeuge durch Ecolight-Flugzeuge die anfallenden Emissionen (Lärm und Schadstoffe) jeweils um rund die Hälfte reduziert werden.<\/p><p>4. Mangels international anerkannter Standards werden die Zulassungsverfahren für Ecolight-Flugzeuge durch die Luftfahrtbehörden der einzelnen Staaten nach eigenem Ermessen geregelt. Das Bazl entschied, die entsprechenden deutschen Bauvorschriften anzuwenden und die in Deutschland bereits zugelassenen Flugzeuge nach einer Mustervalidierung zu übernehmen.<\/p><p>Bei den Validierungen in der Schweiz wurde allerdings festgestellt, dass die Dokumentationen der deutschen Zulassungen teilweise unvollständig sind und damit die definierten Sicherheitsstandards nicht erfüllt werden. Dieser Umstand bedingt einen erheblichen zusätzlichen Aufwand beim Validierungsprozess in der Schweiz.<\/p><p>Mit der amerikanischen Bauvorschrift \"Light Sport Airplane\" (LSA) können einfache Flugzeuge im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens in den USA zugelassen werden. Diese Bauvorschrift ist von der Europäischen Flugsicherheitsagentur (Easa), an welcher die Schweiz seit 1. Dezember 2006 teilnimmt, nicht anerkannt. Gemäss einer in Vorbereitung befindlichen neuen europäischen Regelung ist die Easa derzeit daran, die Zulassungsregelungen von Leichtflugzeugen zu definieren und somit europaweit zu harmonisieren, wobei die amerikanischen Normen als Basis dienen.<\/p><p>5. Aufgrund der unterschiedlichen Zulassungsanforderungen für Ecolight-Flugzeuge in den einzelnen Ländern und der teilweise mangelhaften Nachweisführung wird das unter Antwort 4 beschriebene Validierungsverfahren angewendet. Eine automatische Validierung erfolgt somit nicht.<\/p><p>Der von den schweizerischen Zulassungsbehörden betriebene Aufwand hängt im Wesentlichen von der Qualität der einzureichenden Unterlagen und den Nachweisen der Gesuchsteller ab. Mit der geplanten neuen Easa-Regelung und den daraus resultierenden allgemein anerkannten Zulassungsverfahren würde der heute in der Schweiz betriebene Zulassungsaufwand durch die europäische Harmonisierung erheblich reduziert.<\/p><p>6. Die Validierungsarbeiten wurden an den im Aero-Club der Schweiz (AeCS) integrierten Spartenverband \"Swiss Microlight Flyers\" (SMF) delegiert. Der Aufwand für den Aufbau und Betrieb der Validierungsstelle ist sowohl für das Bazl als auch für die Zulassungsstelle derzeit ausserordentlich gross. Zur Optimierung der Verfahrensabläufe und aufgrund der gemachten Erfahrungen wird die Mustervalidierung bis Ende 2008 vollständig vom Bazl übernommen und damit die Delegation rückgängig gemacht. Zusätzliche Stellen innerhalb der Bundesverwaltung mussten in Hinblick auf die Zulassung von Ecolight-Flugzeugen in der Schweiz keine geschaffen werden.<\/p><p>7. Die von der Zulassungsstelle erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen die Beurteilung der Zulassungsunterlagen und Nachweise, die Überprüfung des Musters, die Durchführung der Flugzeugprüfung, das Erstellen eines Letter of Acceptance, die Unterstützung des Bazl bei der Übernahmeprüfung neuer Muster, die Genehmigung von Änderungen, die  Überprüfung von Umweltanforderungen, die Unterstützung bei der Erstellung von Lufttüchtigkeitsanweisungen für Ecolight-Flugzeuge sowie die Überprüfung ausländischer Hersteller. Wie vorgängig erwähnt, wird das Bazl Ende 2008 diese Aufgaben übernehmen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Herbst 2002 wurde durch Bundesrat Leuenberger entschieden, die neue Flugzeugklasse Ecolight in der Schweiz zu erlauben. Die neue Kategorie soll dank modernen Motoren und leichter Bauweise alte, konventionelle Flugzeuge ablösen und damit weniger Lärm und Schadstoffe erzeugen. Im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 (Lupo) betont der Bund: \"Um die Umweltbelastungen zu reduzieren, setzt sich der Bund für die möglichst zügige Zulassung der Ecolight-Flugzeuge ein.\"<\/p><p>1. Sind die Zahlen der jährlich neu registrierten Ecolight-Flugzeuge und die Typenvielfalt in der Schweiz inzwischen vergleichbar mit derjenigen der umliegenden Länder, und ist damit das Ziel des Bundes, diese Klasse möglichst zügig einzuführen, erreicht worden?<\/p><p>2. Ist ein Substitutionseffekt durch die neue Flugzeugklasse (z. B. Ersatz alter Flugzeuge im Segelflugschlepp oder bei der Grundschulung) erreicht worden, und wird ein solcher Effekt durch den Bund aktiv gefördert?<\/p><p>3. Ist mit der neuen Klasse bereits eine Reduktion der Umweltbelastung im zu erwartenden Rahmen erreicht worden?<\/p><p>4. Wie hoch liegen die Zulassungsanforderungen im Vergleich zum umliegenden Ausland sowie zur neu eingeführten LSA-Flugzeugklasse in den USA, worin liegen die Unterschiede im Zulassungsaufwand, und womit sind diese Unterschiede begründet?<\/p><p>5. Werden im umliegenden Ausland mit vergleichbaren Sicherheits- und Umweltanforderungen bereits zugelassene Flugzeuge ohne grossen Aufwand durch die Schweiz akzeptiert?<\/p><p>6. Ist die Belastung der Bundesverwaltung durch die Delegation der Zulassung an externe Stellen im Aero-Club der Schweiz wie durch das Bazl gefordert klein, und mussten dazu keine neuen Stellen in der Bundesverwaltung geschaffen werden?<\/p><p>7. Welche Arbeiten wurden durch den Aero-Club der Schweiz zur Entlastung der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit den Ecolight-Flugzeugen erbracht?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zulassung der Flugzeugklasse Ecolight für weniger Lärm und Schadstoffe"}],"title":"Zulassung der Flugzeugklasse Ecolight für weniger Lärm und Schadstoffe"}