{"id":20083266,"updated":"2023-07-27T20:58:13Z","additionalIndexing":"15;Grenzgänger\/in;freier Personenverkehr;Schaffung neuer Bundesstellen;regionales Arbeitsvermittlungszentrum;Arbeitsvermittlungsstelle;Arbeitslosigkeit;Temporärarbeit;benachteiligtes Gebiet;Grenzgebiet","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-05-29T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4804"},"descriptors":[{"key":"L06K070202030402","name":"regionales Arbeitsvermittlungszentrum","type":1},{"key":"L07K08060103010403","name":"Schaffung neuer Bundesstellen","type":1},{"key":"L05K0704030103","name":"Grenzgebiet","type":1},{"key":"L05K0702020110","name":"Grenzgänger\/in","type":1},{"key":"L05K0704030101","name":"benachteiligtes Gebiet","type":1},{"key":"L05K0702020304","name":"Arbeitsvermittlungsstelle","type":2},{"key":"L04K05060204","name":"freier Personenverkehr","type":2},{"key":"L04K07020304","name":"Arbeitslosigkeit","type":2},{"key":"L05K0702030214","name":"Temporärarbeit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-03T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-08-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1212012000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1222984800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"08.3266","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat verfolgt die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt unseres Landes mit grosser Aufmerksamkeit. Er stellt fest, dass die Unternehmungen - u. a. mittels Grenzgängern - genügend Fachkräfte rekrutieren konnten, was den wirtschaftlichen Aufschwung in der Schweiz in den letzten Jahren begünstigte und sich ab 2006 auch positiv auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat.<\/p><p>Seit 2002 regelt die EVD-Verordnung über die Entschädigung der Kantone für den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Entschädigung der Kantone für den Aufgabenvollzug im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.<\/p><p>Die Zahl der gemeldeten Stellensuchenden und die Stellensuchendenquote bestimmen die maximal den Kantonen zur Verfügung gestellte Entschädigung der Verwaltungskosten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die bewilligten Mittel den Kantonen ermöglichen, bei der Beratung und Vermittlung der Stellensuchenden in der je nach Kanton unterschiedlichen Situation lagegerecht zu handeln. Bis heute haben nur sehr wenige Kantone (Basel-Stadt und Genf) den festgelegten Kostenplafond erreicht.<\/p><p>Die Problematik der Zunahme der Anzahl Grenzgänger stellt nur einen der Aspekte bzw. eine der Herausforderungen dar, mit denen die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) täglich konfrontiert sind. Deshalb darf die Finanzierung der Vollzugskosten der RAV und der anderen Vollzugsstrukturen der Arbeitslosenversicherung nicht spezifisch mit einem bestimmten Problem verknüpft werden. Dies würde im Übrigen auch dem Prinzip der Steuerung der Arbeitslosenversicherung widersprechen, welche den Kantonen eine möglichst grosse Handlungsfreiheit bei der Erreichung des vorgegebenen Zieles der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung der Stellensuchenden einräumt. Diese Handlungsfreiheit gibt den Kantonen beispielsweise jederzeit die Wahl, die Zahl der administrativen Kräfte zu erhöhen, um dadurch die Personalberater zu entlasten oder die Zahl der Personalberater zulasten der Aufgaben des Back-Office zu erhöhen.<\/p><p>Selbstverständlich geht dabei die Problematik der Grenzgänger nicht vergessen. Vielmehr wird sie regelmässig evaluiert; zurzeit sind entsprechende Studien in Bearbeitung. Sollten diese Studien zeigen, dass in den Kantonen der Grenzregionen die für den Aufgabenvollzug nötigen Mittel erhöht werden müssen, könnte die bestehende Bestimmung von Artikel 7 dieser Verordnung angewendet werden, welche die Berücksichtigung besonderer Situationen vorsieht.<\/p><p>Aufgrund der obendargelegten Sachlage erachtet der Bundesrat die geltende Regelung als ausreichend, um damit in den Regionen mit starkem Grenzgängerzufluss adäquat und nötigenfalls rasch reagieren zu können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) zeigt sich deutlich, dass der freie Personenverkehr eine bremsende Wirkung auf die Anstellung einheimischer Arbeitskräfte hat. Daher frage ich den Bundesrat, ob und in welchem Mass in den RAV eine Personalaufstockung - durch eine Anpassung der heute für die Bedarfsrechnung angewendeten Parameter - möglich ist, damit die Vermittlungstätigkeit gesteigert werden kann (Tätigkeit, die heute zusätzlich durch den hohen administrativen Aufwand gebremst wird, der von den RAV-Angestellten verlangt wird).<\/p><p>Damit das Personenfreizügigkeitsabkommen den Arbeitsmarkt nicht aus dem Gleichgewicht bringt, wurden verschiedene flankierende Massnahmen getroffen. Dabei handelt es sich insbesondere um Instrumente zur Bekämpfung von Missbräuchen betreffend Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen. Dem Druck auf den Arbeitsmarkt wurde hingegen weniger Beachtung geschenkt, da man davon ausging, dass die im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Massnahmen ausreichen würden.<\/p><p>Die möglichen Nachteile, welche sich durch den freien Personenverkehr für die Beschäftigung ergeben, bedürfen jedoch einer gesonderten Betrachtung, insbesondere in den Regionen, die den Auswirkungen der neuen Regelung besonders stark ausgesetzt sind.<\/p><p>Beobachtet man den Arbeitsmarkt, so stellt man nämlich fest, dass aufgrund des freien Personenverkehrs in diesen Regionen einerseits die Arbeitslosigkeit weniger stark zurückgeht und andererseits die befristeten Arbeitsverhältnisse auf Kosten der unbefristeten Arbeitsverhältnisse zunehmen.<\/p><p>Für die öffentlichen Institutionen, die auf dem Arbeitsmarkt tätig sind, und insbesondere für die RAV erweist sich das Ziel einer Wiedereingliederung der Arbeitslosen somit als bedeutend schwieriger.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verstärkte Stellenvermittlung in Regionen mit hohem Grenzgängeranteil"}],"title":"Verstärkte Stellenvermittlung in Regionen mit hohem Grenzgängeranteil"}