﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083304</id><updated>2023-07-27T21:23:28Z</updated><additionalIndexing>28;Bewilligung;behinderte/r Arbeitnehmer/in;Durchführung eines Projektes;Kanton;Vereinigung;Finanzausgleich;Behinderte/r;Vollzug von Beschlüssen;geschützter Arbeitsplatz;Beratung;ausserparlamentarische Kommission</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2030</code><gender>m</gender><id>37</id><name>Büttiker Rolf</name><officialDenomination>Büttiker</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2008-06-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4804</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040201</key><name>Behinderte/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020105</key><name>behinderte/r Arbeitnehmer/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030310</key><name>geschützter Arbeitsplatz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806020201</key><name>ausserparlamentarische Kommission</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070106020203</key><name>Beratung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080202</key><name>Finanzausgleich</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101030204</key><name>Vereinigung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305010102</key><name>Durchführung eines Projektes</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2008-10-02T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-08-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-06-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2008-10-02T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2102</code><gender>m</gender><id>133</id><name>Leuenberger Ernst</name><officialDenomination>Leuenberger-Solothurn</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2030</code><gender>m</gender><id>37</id><name>Büttiker Rolf</name><officialDenomination>Büttiker</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.3304</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Im Vorfeld der Abstimmung über die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen haben Bundesrat und Parlament die Befürchtungen der Menschen mit Behinderung aufgenommen und haben sowohl in der Bundesverfassung (Art. 112b und Übergangsbestimmung in Art. 197 Ziff. 4) als auch in der Ausführungsgesetzgebung verschiedene Sicherungen eingebaut. Danach hat der Verfassungsgeber festgelegt, dass die Kantone die bisherigen Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung zu übernehmen hätten, bis sie über ein vom Bundesrat genehmigtes Behindertenkonzept, frühestens ab 1. Januar 2011, verfügen. Das Parlament hat zudem gestützt auf Artikel 112b der Bundesverfassung ein Bundesgesetz (Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen, Ifeg) erlassen, worin das Verfahren zur Genehmigung der Konzepte geregelt ist. Danach lässt sich der Bundesrat durch eine Kommission beraten, worin Bund, Kantone, behinderte Menschen und Behinderteninstitutionen vertreten sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich muss heute feststellen, dass die NFA zwar in Kraft getreten ist, doch bislang kaum Vorkehren getroffen worden sind, um die Zusammensetzung und die Aufgaben der in Artikel 10 Absatz 3 Ifeg vorgesehenen Kommission zu regeln. Trotz verschiedener Interventionen der Interessengemeinschaft Umsetzung NFA, in welcher alle massgeblichen Organisationen der Behinderten und der Institutionen vertreten sind, lässt die Konstituierung dieser Kommission auf sich warten. Dadurch verstärkt sich die Skepsis der Behinderten, wonach eine vertiefte inhaltliche Prüfung der Konzepte, welche zeitlich anspruchsvoll sein müsste, nicht im Vordergrund stehen soll. Auch bezüglich der zahlenmässigen Zusammensetzung der Kommission bestehen Zweifel, ob die vom Gesetzgeber gewollte massgebliche Berücksichtigung der Anliegen der Betroffenen umgesetzt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung und deren Konkretisierung im Ausführungsgesetz Ifeg hat der Gesetzgeber die klare Absicht geäussert, dass die betroffenen Kreise (behinderte Menschen und Behinderteninstitutionen) bei der erstmaligen Ausarbeitung der kantonalen Gesetzgebung ernst genommen werden und Gelegenheit erhalten, die Konzepte, welche die Zukunft vor allem schwerbehinderter Menschen in unserem Land massgeblich prägen werden, eingehend zu prüfen. Mit der Hinauszögerung der Konstituierung (Festlegung der Aufgaben und Zusammensetzung) schwindet die Möglichkeit zusehends, dass dem Willen des Parlamentes entsprochen wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach bei der Zusammensetzung der Kommission auf eine ausgewogene Vertretung der im Gesetz (Art. 10 Abs. 3 Ifeg) aufgeführten Kreise zu achten ist. Die Kommission soll nach Ansicht des Bundesrates aus 13 Personen bestehen und von einer Vertretung des Bundes geleitet werden. Vorgesehen ist folgende Zusammensetzung: Bund, 3 Personen; Kantone, 6 Personen; Institutionen, 2 Personen; Behinderte, 2 Personen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gestützt auf Artikel 197 Absatz 4 der Bundesverfassung haben die Kantone ab Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) die bisherigen Leistungen der Invalidenversicherung an Anstalten, Werkstätten und Wohnheime so lange zu gewähren, bis sie über vom Bundesrat genehmigte Behindertenkonzepte verfügen, welche auch die Gewährung kantonaler Beiträge an Bau und Betrieb von Institutionen mit ausserkantonalen Platzierungen regeln, mindestens jedoch während drei Jahren, d. h. bis 31. Dezember 2010. Ausgehend von dieser Übergangsregelung hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren verlauten lassen, dass die Erarbeitung der kantonalen Konzepte koordiniert erfolgen soll und dass die Konzepte gegen Ende 2009 der Kommission bzw. dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter Berücksichtigung dieser Planung wird der Bundesrat noch in diesem Jahr die beratende Fachkommission einsetzen. Die Einsetzung wird vom Eidgenössischen Departement des Innern unter Einbezug der betroffenen Kreise vorbereitet. Mit diesem Vorgehen ist gewährleistet, dass der Kommission genügend Zeit zur Verfügung steht, sich bis Ende 2009 ein Geschäftsreglement zu geben und das Vorgehen und die Kriterien festzulegen, nach denen die Konzepte formell und materiell zu prüfen sein werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Gesetzgeber hat in Artikel 10 Absatz 1 Ifeg vorgesehen, dass Institutionen und Behindertenorganisationen bereits im Rahmen des kantonalen Verfahrens anzuhören sind. Zudem wurden in Artikel 10 Absatz 2 Ifeg die Elemente aufgelistet, die im Konzept enthalten sein müssen. In Anbetracht des frühzeitigen Einbezuges der Behinderten und der Institutionen im kantonalen Verfahren, der klaren bundesrechtlichen Vorgaben für die Konzepte, der Bereitschaft der Kantone zur Koordination der Konzepte und des vorgesehenen Zeitpunktes ihrer Einreichung ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Kommission genügend Zeit zur Verfügung stehen wird, Kriterien für eine inhaltliche und formelle Prüfung zu erarbeiten und die Konzepte danach zu beurteilen, so wie der Bundesrat das bereits in seiner Botschaft (BBl 2005 6211) ausgeführt hat.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mit dem Inkrafttreten der NFA am 1. Januar 2008 sind die Kantone für die Finanzierung der Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen verantwortlich. Um den Befürchtungen der Behinderten vor einem Leistungsabbau entgegenzuwirken, wurde eine Übergangsbestimmung zu Artikel 112b in die Bundesverfassung aufgenommen, wonach die Kantone dem Bundesrat ihre Behindertenkonzepte zur Genehmigung vorzulegen haben. In der entsprechenden Ausführungsgesetzgebung wurde in Artikel 10 Absatz 3 IFEG festgelegt, dass sich der Bundesrat dabei von einer Kommission beraten lässt, in welcher der Bund, die Kantone, die Behinderten und die Institutionen vertreten sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach bei der Zusammensetzung der Kommission auf eine ausgewogene Vertretung aller im Gesetz aufgeführten Kreise zu achten ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er bereit, diese Kommission rechtzeitig einzusetzen, damit diesem Gremium genügend Zeit bleibt, um die von den Kantonen eingereichten Konzepte zu prüfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Teilt er die Besorgnis der Behinderten und der Institutionen, wonach der Bundesrat die kantonalen Konzepte ohne vereinbarte inhaltliche Kriterien beurteilen will?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Beratende Kommission betreffend die Genehmigung von kantonalen Behindertenkonzepten</value></text></texts><title>Beratende Kommission betreffend die Genehmigung von kantonalen Behindertenkonzepten</title></affair>