﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083351</id><updated>2023-07-28T07:43:55Z</updated><additionalIndexing>24;Steuersenkung;Gebühren;Energiepreis;Benzin;Steuerbelastung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-06-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4804</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K170401010101</key><name>Benzin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1701010605</key><name>Energiepreis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070307</key><name>Steuersenkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070308</key><name>Steuerbelastung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107020401</key><name>Gebühren</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-11T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2008-08-27T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-06-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-06-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2292</code><gender>m</gender><id>91</id><name>Giezendanner Ulrich</name><officialDenomination>Giezendanner</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>08.3351</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Aufgrund der erhöhten Nachfrage, insbesondere der Schwellenländer, aber auch der beschränkten Kapazitäten der Raffinerien erlebt die Welt einen massiven Preisanstieg beim Erdöl sondergleichen. Ende 2006 betrug der Rohöl-Weltmarktpreis knapp 61 Dollar pro Barrel. Am 27. Mai 2008 notierte der Rohölpreis für ein Barrel bei über 133 Dollar. Dies bedeutet eine Verdoppelung des Preises in nur 1,5 Jahren! Dieser massive Preisanstieg gefährdet das Wirtschaftswachstum unseres Landes in hohem Masse, denn die hohen Preise verteuern Produktion, Transport und die Konsumgüter des täglichen Bedarfs. Als besonders unbefriedigend erweist sich die extreme steuerliche Belastung der Mineralölprodukte in der Schweiz. Steuern, Abgaben und Gebühren machen im Moment fast die Hälfte des Benzinpreises aus. Eine Massnahme, um gegen die steigenden Benzinpreise vorzugehen, wäre deshalb die Senkung der übermässigen Abgabebelastung im Bereich der Treibstoffe. Die Begrenzung der gesamten Steuereinnahmen pro Liter Benzin auf 70 Rappen sorgt einerseits dafür, dass der Staat sich nicht auf Kosten des Bürgers an den hohen Benzinpreisen bereichern kann. Andererseits sorgt eine Begrenzung der Steuereinnahmen auch dafür, dass sich die Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandortes Schweiz trotz steigendem Weltmarktpreis des Erdöls nicht weiter verschlechtern und die Belastungen der Steuerzahler nicht zusätzlich vergrössert werden. Bei der Ausarbeitung der Vorlage ist sicherzustellen, dass die Reduktion der Steuerbelastung keine Auswirkungen auf zweckgebundene Mittel hat und nur den staatlichen Grundzollanteil betrifft.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat sieht die Preishausse auf dem globalen Markt als Auswirkung der Marktkräfte, auf welche die Schweiz keinen Einfluss hat. Die Rahmenbedingungen verschlechtern sich jedoch nicht nur für die schweizerische Wirtschaft, sondern für alle Erdölverbrauchernationen. Die schweizerischen Treibstoffpreise gehören indessen unverändert zu den tiefsten im europäischen Vergleich. Insbesondere die Nachbarländer weisen sowohl beim Benzin als auch beim Dieselöl durchwegs höhere Tanksäulenpreise aus als die Schweiz. Die Steuersätze für Treibstoffe wurden letztmals im Jahre 1993 erhöht (plus 20 Rappen je Liter), der Mineralölsteuerzuschlag zuletzt im Jahre 1974 (plus 10 Rappen je Liter). Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die Mineralölsteuersätze fix sind, höhere Tanksäulenpreise deshalb keine höheren Einnahmen aus der Mineralölsteuer bedeuten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Treibstoffe unterliegen der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag. Dieselöl wird mit 75,87 Rappen je Liter belastet (Mineralölsteuer 45,87 Rappen, Mineralölsteuerzuschlag 30 Rappen), für Benzin sind 74,47 Rappen geschuldet (inkl. Mineralölsteuerzuschlag von 30,54 Rappen). Beide Produkte werden mit dem Klimarappen (1,5 Rappen), Garantiefondsbeiträgen für die Pflichtlagerhaltung (Dieselöl 1,43 Rappen, Benzin 0,33 Rappen) und dem Fondsbeitrag der Erdölvereinigung (0,08 Rappen) belastet. Auf dem Verkaufspreis ist schliesslich die Mehrwertsteuer von 7,6 Prozent geschuldet. Für Dieselöl beläuft sich die Mehrwertsteuer bei einem angenommenen Tanksäulenpreis von Fr. 2.30 auf 16,25 Rappen, beim Benzin und bei einem Tanksäulenpreis von Fr. 2.- beträgt sie 14,13 Rappen. Insgesamt sind demzufolge auf dem Liter Dieselöl, der an der Tanksäule Fr. 2.30 kostet, Steuern, Abgaben und Gebühren von 95,13 Rappen geschuldet, beim Benzin 90,51 Rappen. Damit fallen beim Dieselöl 41,36 Prozent des Tanksäulenpreises auf Steuern, Abgaben und Gebühren, während es beim Benzin 45,25 Prozent sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Motion fordert den Bundesrat auf, eine Vorlage auszuarbeiten, die für Steuern, Abgaben und Gebühren auf Benzin maximal 70 Rappen vorsieht. Die Vorlage soll sicherstellen, dass nur der staatliche Grundzollanteil gekürzt wird und die Reduktion der Abgaben und Steuern keinen Einfluss auf zweckgebundene Mittel hat. Der Bundesrat interpretiert den Wortlaut der Motion so, dass der Begriff Benzin stellvertretend für Treibstoffe steht, d. h. Benzin und Dieselöl umfasst, und dass mit dem staatlichen Grundzollanteil der nicht zweckgebundene Anteil der Mineralölsteuer ohne Mineralölsteuerzuschlag zu verstehen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Erhebung der Mineralölsteuer durch den Bund basiert auf Artikel 131 Absatz 1 der Bundesverfassung, ergänzt durch Artikel 86 der Bundesverfassung. Artikel 131 Absatz 2 gewährt dem Bund das Recht, auf Treibstoffen einen Zuschlag zur Mineralölsteuer zu erheben. Die Verwendung der Mittel ist in Artikel 86 geregelt. Gemäss Absatz 3 ist die Hälfte des Reinertrags der Mineralölsteuer sowie der Reinertrag der Nationalstrassenabgabe zweckgebunden für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr einzusetzen. Der Bund darf den Zuschlag zur Mineralölsteuer nur erheben, wenn die Mittel aus der Mineralölsteuer nicht genügen. Der Mineralölsteuerzuschlag steht demzufolge als subsidiäres Finanzmittel zur Mineralölsteuer zur Verfügung. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um dem Anliegen der Motion nachzukommen, wonach die Einnahmeausfälle keine Auswirkungen auf zweckgebundene Mittel haben dürfen, müsste Artikel 86 der Bundesverfassung so angepasst werden, dass der Mineralölsteuerzuschlag unabhängig von der Mineralölsteuer erhoben werden könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Berechnet auf Basis der obigen Preisbeispiele für Dieselöl und Benzin wäre eine Reduktion der Mineralölsteuer um ungefähr 20 Rappen beim Benzin und 25 Rappen beim Dieselöl erforderlich, damit die Gesamtbelastung 70 Rappen je Liter nicht übersteigen würde. Nachdem im Jahre 2007 gut 7 Milliarden Liter Treibstoff versteuert worden sind (Benzin 4,7 Milliarden, Dieselöl 2,4 Milliarden), würde eine solche Kürzung der Mineralölsteuer - unter sonst gleichen Bedingungen - bereits unter heutigem Preisniveau jährliche Mindereinnahmen in der Bundeskasse von ungefähr 1,5 Milliarden Franken bewirken, Mindereinnahmen, die andernorts schmerzhafte Kürzungen zur Folge hätten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der staatliche Eingriff ins Preisgefüge hätte zur Folge, dass sich die Differenzen zu den Tanksäulenpreisen der Nachbarländer noch deutlicher zugunsten der Schweiz entwickeln würden. Der Tanktourismus würde noch intensiver, was einerseits zusätzliche Einnahmen aus der Mineralölsteuer bewirken würde, andererseits jedoch die CO-Emissionen weiter ansteigen liesse, weil das aus mobilen Quellen stammende Kohlendioxid demjenigen Staat angerechnet wird, in dem getankt wurde. Da die CO-Emissionen aus Benzin und Diesel im Jahr 2007 ohnehin schon 11,4 Prozent über denjenigen des Jahres 1990 lagen und damit weit über dem Ziel des CO2-Gesetzes, das eine Reduktion um 8 Prozent gegenüber 1990 verlangt, sähe sich die Schweiz einem steigenden Risiko ausgesetzt, die Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll nicht erfüllen zu können - ein aus umweltpolitischer Sicht unerwünschtes Szenario.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weil der Tanksäulenpreis keine fixe Grösse ist, sondern laufend ändert, und die Mehrwertsteuer in Prozent auf den Verkaufspreis geschlagen wird, müsste der Mineralölsteuersatz regelmässig entsprechend der Veränderung des Säulenpreises (und damit der Änderung der nominalen Belastung durch die Mehrwertsteuer) angepasst werden. Zudem gilt es zu beachten, dass die Preise von Tankstelle zu Tankstelle variieren können. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mehrwertsteuer von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, während dies Privatpersonen oder Unternehmen, die nur teilweise mehrwertsteuerpflichtig sind, nicht oder nur teilweise können. Folglich ist es nicht möglich, die Gesamtbelastung für alle Abnehmerkategorien von Treibstoff auf einen bestimmten Rappenbetrag festzulegen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kompetenz, Mineralölsteuersätze zu ändern, liegt beim Parlament. Eine regelmässige Anpassung der Steuersätze würde eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat oder sogar ans Eidgenössische  Finanzdepartement erforderlich machen. Das Parlament hat es jedoch anlässlich der Behandlung der Botschaft zum Mineralölsteuergesetz abgelehnt, dem Bundesrat die Kompetenz zur Änderung der Mineralölsteuersätze zu geben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Anbetracht der fehlenden Rechtsgrundlage, der fiskalpolitischen Auswirkungen, der Tatsache, dass die Abgabenbelastung in der Schweiz niedriger ist als in den meisten europäischen Ländern und vor dem Hintergrund, dass der Treibstoffabsatz auch im laufenden Jahr immer noch zunimmt, obwohl aus umweltpolitischer Sicht jedoch eine Reduktion des Treibstoffverbrauchs dringend notwendig ist, da die CO-Emissionen aus den Treibstoffen weit über den Zielen des CO-Gesetzes liegen, ist der Bundesrat nicht bereit, dem Anliegen der Motion Rechnung zu tragen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, als Massnahme gegen die steigenden Benzinpreise eine Vorlage auszuarbeiten, welche die gesamten Steuer-, Abgaben- und Gebühreneinnahmen pro Liter Benzin auf 70 Rappen begrenzt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Stopp dem Steuerterror gegen die Mobilität des Landes</value></text></texts><title>Stopp dem Steuerterror gegen die Mobilität des Landes</title></affair>