{"id":20083352,"updated":"2023-07-28T08:53:24Z","additionalIndexing":"66;Klimarappen;Energiepreis;Erdöl;Aufhebung einer Bestimmung;Treibstoff","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-06-12T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4804"},"descriptors":[{"key":"L05K1704010101","name":"Treibstoff","type":1},{"key":"L05K1701010501","name":"Klimarappen","type":1},{"key":"L06K050301010201","name":"Aufhebung einer Bestimmung","type":1},{"key":"L05K1701010605","name":"Energiepreis","type":2},{"key":"L04K17040202","name":"Erdöl","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-09T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2008-09-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1213221600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1236553200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"type":"speaker"}],"shortId":"08.3352","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der stark ansteigende Ölpreis belastet die Wirtschaft, den einfachen Bürger und führt zu einer massiven Verteuerung der Produkte des alltäglichen Gebrauchs. Der hohe Erdölpreis führt auch zu einem massiven Anstieg der Teuerung. Im Jahre 2008 liegt sie bereits bei 2,9 Prozent, ein weiterer Anstieg des Erdölpreises wird dies noch verschärfen. Die stetig steigenden Benzinpreise gefährden damit das allgemeine Wirtschaftswachstum und können schlimmstenfalls zu einer Rezession führen. Hinzu kommt, dass der Erdölpreis in Dollar berechnet wird. Dank dem Allzeittief des Dollarkurses sind beim heutigen Benzinpreis deshalb noch nicht alle Faktoren berücksichtigt. Bei einem Anstieg des Dollarkurses werden sich die Treibstoffpreise wechselkursbedingt zusätzlich noch massiv erhöhen. In solch einer Situation ist es zwingend, dass der Staat alle Optionen wahrnimmt, um den Bürger und die Unternehmen von zusätzlichen Abgaben zu entlasten. Der Verzicht auf die weitere Erhebung des Klimarappens, welcher eine freiwillige Abgabe der Wirtschaft ist, belastet den staatlichen Haushalt nicht und kann deshalb sofort umgesetzt werden. Ohnehin ist zu bemerken, dass durch den hohen Erdölpreis die Abgabe mehr als vorweggenommen wurde. Ein Festhalten an dieser Abgabe ist deshalb sowohl aus sachlicher als auch aus finanzpolitischer Sicht nicht begründet.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Schweiz hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zwischen 2008 und 2012 um 8 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Da CO2 (Kohlendioxid) mit über 80 Prozent für den Hauptanteil der schweizerischen Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, hat die Schweiz im CO2-Gesetz ein spezifisches Reduktionsziel für dieses Gas festgelegt: Bis 2010 müssen die CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 10 Prozent verringert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, beschloss der Bundesrat im März 2005 die Einführung einer CO2-Abgabe auf Brennstoffen (Abgabe von rund  3 Rappen pro Liter Heizöl bzw. 2,5 Rappen pro Kubikmeter Gas ab 2008) sowie die steuerliche Begünstigung von Erdgas und Biotreibstoffen. Gleichzeitig entschied er sich, dem von der Wirtschaft vorgeschlagenen Klimarappen auf Treibstoffen eine Chance zu geben.<\/p><p>Beim Klimarappen handelt es sich um eine sogenannte freiwillige Massnahme der Wirtschaft gemäss CO2-Gesetz. Am 30. August 2005 unterzeichnete das UVEK mit der Stiftung Klimarappen eine Zielvereinbarung: Mit dem Klimarappen, der seit dem 1. Oktober 2005 in Form einer Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter Benzin und Dieselöl erhoben wird, soll die Stiftung in der Verpflichtungsperiode 2008-2012 mindestens 1,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr reduzieren. Davon müssen mit Projekten im Inland jährlich Reduktionen von mindestens 0,2 Millionen Tonnen CO2 erzielt werden. Im Ausland können maximal 1,6 Millionen Tonnen CO2 mittels Zukaufs von Zertifikaten angerechnet werden.<\/p><p>Am 29. Juni 2007 legte die Stiftung ihren definitiven Businessplan sowie eine Wirkungsanalyse über die bis dahin durchgeführten Massnahmen vor. Diese Unterlagen wurden in den vergangenen Wochen von der Koordinationsgruppe Klimarappen (darin vertreten sind BFE, Bafu, Seco sowie die Kantone) begutachtet. Die Experten kamen zum Schluss, dass das Vorgehen der Stiftung zweckmässig sei und sie die vereinbarten Ziele bis 2012 erfüllen kann. Gestützt auf diese Beurteilung hat sich das UVEK entschieden, die Ende September 2007 auslaufende erste Kündigungsfrist ungenutzt verstreichen zu lassen und den Klimarappen weiterzuführen.<\/p><p>Die Berechnungen des Bundesamts für Umwelt (Bafu) zeigen, dass die Schweiz ihre gesetzlich festgelegte CO2-Zielsetzung bis 2010 wahrscheinlich verfehlen wird. Insbesondere bei den CO2-Emissionen aus Treibstoffen besteht eine massive Abweichung vom Zielpfad (Ziel für 2010: -8 Prozent, Stand 2006: +9,1 Prozent). Gründe dafür sind unter anderen die Verzögerungen bei der Einführung wirkungsvoller energie- und klimapolitischer Instrumente. Der Bundesrat hat am 21. Februar 2008 beschlossen, die Massnahmen der aktuellen Klimapolitik zu verstärken, da die Reduktionsziele des CO2-Gesetzes für den Bereich der Treibstoffe sonst verfehlt werden. Das UVEK wurde deshalb beauftragt, mit der Stiftung Klimarappen Verhandlungen bezüglich der Reduktion der anzunehmenden Ziellücke von 0,5 Millionen Tonnen CO2 aufzunehmen.<\/p><p>Sollte die Schweiz die Ziele des Kyoto-Protokolls nicht erreichen, sehen die internationalen Vereinbarungen als Sanktion vor, dass die zugeteilte Menge für die zweite Verpflichtungsperiode (nach 2012) um eine Menge zu kürzen ist, welche 30 Prozent grösser ist als die zu viel emittierte Menge. Will die Schweiz diese gravierende Sanktion vermeiden, so wäre schlussendlich der Bund gezwungen, im Umfang der Nichterreichung des Reduktionsziels Zertifikate zuzukaufen. Bei einem ersatzlosen Verzicht auf den Klimarappen könnten die Ziele des Kyoto-Protokolls mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mehr erreicht werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, welche auf die weitere Erhebung des Klimarappens bei Treibstoffen verzichtet.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verzicht auf die weitere Erhebung des Klimarappens bei Treibstoffen"}],"title":"Verzicht auf die weitere Erhebung des Klimarappens bei Treibstoffen"}