{"id":20083373,"updated":"2025-06-25T00:03:12Z","additionalIndexing":"12;Berufsverbot;Jugendschutz;Eindämmung der Kriminalität;strafbare Handlung;sexuelle Gewalt;Informationsaustausch","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-06-12T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4804"},"descriptors":[{"key":"L06K050102010305","name":"sexuelle Gewalt","type":1},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":1},{"key":"L04K01040206","name":"Jugendschutz","type":1},{"key":"L05K0502040201","name":"Berufsverbot","type":1},{"key":"L04K01040202","name":"Eindämmung der Kriminalität","type":1},{"key":"L04K12010103","name":"Informationsaustausch","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-03T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-03-12T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-21T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-21T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 12.076","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-09-11T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-09-11T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 12.076","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"2008-09-03T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"RK-SR","id":25,"name":"Kommission für Rechtsfragen SR","abbreviation1":"RK-S","abbreviation2":"RK","committeeNumber":25,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2008-06-12T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1213221600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1222984800000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Vorstösse Darbellay, Simoneschi-Cortesi oder auch Freysinger). Diese Vorstösse sind in dreifacher Hinsicht mangelhaft:<\/p><p>- Sie beschränken sich auf Sexualstraftaten.<\/p><p>- Sie gehen zu weit, indem sie für jeden und jede Folgen haben. <\/p><p>- Sie sehen keine Begleitung für Straftäter vor.<\/p><p>Die vorliegende Motion orientiert sich an der Lösung, die in Belgien nach dem Fall Dutroux umgesetzt wurde, und begegnet dem Risiko, dass Straftäter nach ihrer Entlassung oder bedingten Verurteilung wieder straffällig werden.<\/p><p>Grundidee ist es, die Massnahmen in den allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu erweitern. Das Gericht soll neu Beschränkungen für persönliche Beziehungen, Berufsverbote und Verbote, sich in bestimmten geografischen Gebieten aufzuhalten, aussprechen können. Ausserdem soll es neu veranlassen können, dass entlassene Straftäter individuell strafrechtlich begleitet werden. Diese neuen Massnahmen beugen Rückfällen vor und erlauben eine individuelle Kontrolle, ohne dass andere Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden. Sie übertragen dem Richter und der Richterin eine grössere Verantwortung und dem Staat eine Mitverantwortung über das strafrechtliche Urteil hinaus. <\/p><p>Was die Pädokriminalität betrifft, sollten diese Änderungen zum Beispiel dazu führen, dass die Person, die mit der strafrechtlichen Begleitung betraut ist, den Abschluss eines Arbeitsvertrages verhindert oder eine Person mit Kindern, die mit dem Verurteilten Kontakt haben, über das mögliche Risiko informiert.<\/p><p>Die Motion ist nicht ausformuliert, damit der Bundesrat diejenige Lösung finden kann, die sich am besten in unsere Rechtsordnung einfügt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion Sommaruga will Minderjährige vor verurteilten Sexualstraftätern, die sich (wieder) in Freiheit befinden, besser schützen. Zu diesem Zweck schlägt sie eine Ausweitung des bestehenden Berufsverbotes, die Einführung eines Verbotes, sich in Organisationen zu betätigen, deren Aktivitäten auf Minderjährige ausgerichtet sind, sowie die Einführung eines Kontaktverbotes vor. <\/p><p>Neben dem Berufsverbot sieht das geltende Recht im Zusammenhang mit bedingten Strafen oder der bedingten Entlassung die Möglichkeit vor, dem Verurteilten in Form von Weisungen bestimmte Tätigkeiten zu untersagen. Solche Verbote sind kein Allheilmittel gegen den Rückfall von Sexualstraftätern. Sie sind jedoch für bestimmte Täter mit einem Restrisiko sinnvoll, das dadurch vermindert werden kann, dass für sie spezifische Tatgelegenheiten vermieden werden. <\/p><p>Es wird zu prüfen sein, wie die Verbote im Sinne der Motion ausgestaltet werden können, damit eine verhältnismässige Anwendung gewährleistet bleibt. So kann niemandem jeglicher Kontakt zu Kindern verboten werden, denn er könnte sich dadurch nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen und kein soziales Leben führen. Derart rigorose Verbote sind auch nicht notwendig, da sie nicht für eigentlich gefährliche Täter, sondern vielmehr für Täter vorgesehen werden sollen, die aufgrund einer günstigen Prognose aus dem Straf- und Massnahmenvollzug entlassen oder die nicht zu einer freiheitsentziehenden Sanktion verurteilt werden.<\/p><p>Die Durchsetzung von Berufsverboten wird heute weitgehend den Arbeitgebern überlassen, indem davon ausgegangen wird, dass sie sich von ihren Arbeitnehmern Strafregisterauszüge nach Artikel 371 des Strafgesetzbuches, in denen allfällige Berufsverbote verzeichnet sind, vorlegen lassen. <\/p><p>Die vorliegende Motion schlägt demgegenüber vor, dass dem Verurteilten eine Begleitperson zugeordnet wird, welche für die Durchsetzung der richterlichen Verbote zuständig ist. Wie bei den übrigen Strafen und Massnahmen würde das Gemeinwesen die Verantwortung für den Vollzug der Sanktion übernehmen. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass es zur Verhinderung von Rückfällen wichtig ist, den Verurteilten nicht sich selber zu überlassen, sondern möglichst in ein Beziehungsnetz einzubinden, das eine Betreuung und Kontrolle gewährleistet. Eine vollständige Überwachung des Verurteilten durch die Begleitperson wird indessen nicht möglich und nicht notwendig sein. Die Aufgaben der Begleitperson könnten sich an der Arbeitsweise der Bewährungshilfe orientieren und auch von ihr übernommen werden. Sie ist bereits heute für die Kontrolle der Verbote, die in Form von Weisungen verhängt werden, zuständig. Die Aufgaben der Begleitperson werden zudem mit den Möglichkeiten, die das Strafregister zur Verhütung von Rückfalltaten bietet, abgestimmt werden müssen.<\/p><p>Durch die offene Formulierung und den Interpretationsspielraum entspricht die Motion Sommaruga zum Teil einem Postulat. Sie gibt so dem Gesetzgeber genügend Raum für angemessene Lösungen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Strafgesetzbuches vorzuschlagen. Die allgemeinen Bestimmungen sollen - unter Berücksichtigung der allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze - um eine Bestimmung ergänzt werden, die folgende Massnahmen bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern vorsieht:<\/p><p>- ein Berufsverbot, nicht nur wenn ein Verbrechen in Ausübung des entsprechenden Berufes begangen wurde;<\/p><p>- ein Verbot, ehrenamtliches Mitglied, Mitarbeiter oder Mitglied eines Organs irgendeiner juristischen Person, Vereinigung oder Gruppierung zu werden, deren Aktivitäten auf Personen von der Kategorie des Opfers ausgerichtet sind;<\/p><p>- ein Verbot, mit bestimmten Personen oder Personengruppen Kontakt aufzunehmen;<\/p><p>- eine strafrechtliche Begleitung von Personen, bei denen eine dieser Massnahmen gerichtlich angeordnet wurde.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verstärkte Prävention von Pädokriminalität und anderen Verbrechen"}],"title":"Verstärkte Prävention von Pädokriminalität und anderen Verbrechen"}