﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083425</id><updated>2023-07-27T21:42:01Z</updated><additionalIndexing>12;Interessenvertretung;multinationales Unternehmen;Recht des Einzelnen;Schutz der Privatsphäre;Meinungsfreiheit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2008-06-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4804</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05020501</key><name>Schutz der Privatsphäre</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050205</key><name>Recht des Einzelnen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020504</key><name>Meinungsfreiheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070306010701</key><name>multinationales Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020311</key><name>Interessenvertretung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2008-09-29T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-09-10T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-06-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2008-09-29T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.3425</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Im Nachgang zur Ausstrahlung der "Temps présent"-Sendung durch die TSR wurde die Departementsvorsteherin EJPD vom zuständigen Dienst des Bundesamtes für Polizei über die im Interpellationstext erwähnten Geschehnisse informiert. Dieser Dienst hatte nur Kenntnis davon, dass die Securitas im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Evian im Jahr 2003 Daten über gewaltbereite Gruppen beschafft hatte. Dienststellen des EJPD hatten nie Kontakt mit der betreffenden von der Securitas beschäftigten Person und haben keine Daten erhalten, die diese Person im Rahmen ihrer Tätigkeit beschafft hatte. Nach der diese Geschehnisse betreffenden Berichterstattung in den Medien hat der Staatsrat des Kantons Waadt einen ehemaligen Kantonsrichter damit beauftragt, einen Bericht über die Vorgänge zu verfassen. Weiter wurde auf eine Strafklage hin in dieser Sache eine Strafuntersuchung eröffnet. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) führt seinerseits eine Untersuchung gestützt auf Artikel 29 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) durch. Wer der Auffassung ist, durch die Vorgänge in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden zu sein, kann sich zudem an die Zivilgerichte wenden. Der Bundesrat ist daher der Meinung, er sei nicht dazu aufgerufen, in dieser Sache tätig zu werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Tätigkeit von Sicherheitsunternehmen wie der Securitas wird in erster Linie durch das kantonale Recht geregelt. Gewisse kantonale Gesetzgebungen regeln darüber hinaus auch die Tätigkeit von Privatdetektiven und unterstellen diese einer Bewilligungspflicht. Artikel 15 Absatz 1 des Vollzugsreglementes zum Tessiner Gesetz vom 17. Dezember 1976 über private Ermittlungs- und Überwachungstätigkeiten sieht vor, dass eine Beobachtung oder Verfolgung, die von der betroffenen Person als Belästigung empfunden wird, nicht zulässig ist. Absatz 2 dieser Bestimmung verbietet es Privaten zudem, Informationen über politische oder gewerkschaftliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern zu beschaffen; dasselbe gilt nach dieser Bestimmung ganz allgemein für Informationen über die Privatsphäre, es sei denn, die Beschaffung der Daten kann sich auf ein legitimes Interesse des Auftraggebers stützen und steht mit dem Auftrag in angemessenem Zusammenhang. Der Kanton Waadt kennt ein Gesetz über die Sicherheitsunternehmen, welches aber keine besonderen Regeln für die Tätigkeit von Privatdetektiven enthält.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sodann sind mehrere Bestimmungen des Bundesrechtes zu erwähnen, die auf die fraglichen Tatbestände anwendbar sind bzw. sein könnten. Wer Personendaten bearbeitet, darf die Persönlichkeit der Betroffenen nicht widerrechtlich verletzen (Art. 12 Abs. 1 DSG). Im Falle einer Persönlichkeitsverletzung kann die betroffene Person auf zivilrechtlichem Weg gemäss den Artikeln 28 bis 28l ZGB vorgehen (Art. 15 DSG). Der EDÖB kann von Amtes wegen Sachverhaltsabklärungen durchführen; er hat im vorliegenden Fall von dieser Befugnis Gebrauch gemacht. Der neue Artikel 7a DSG, der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, stärkt im Übrigen den Schutz der Betroffenen, denn die Inhaber der Datensammlungen müssen diese nun aktiv informieren, wenn sie besonders schützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile beschaffen. Werden Daten beschafft, die nicht in eine dieser beiden Kategorien fallen, muss dies für die betroffene Person zumindest erkennbar sein. Werden Informationen mittels Ton- oder Bildaufnahmegeräten beschafft, fallen auch die Artikel 179bis bis 179novies StGB in Betracht. Weitere allenfalls anwendbare Strafbestimmungen finden sich in Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 1 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe a DSG. Diese greifen dann, wenn die Person, welche Daten beschafft, ihre Pflicht zur Information der betroffenen Person oder ihre Pflicht zur Meldung ihrer Datensammlung beim EDÖB verletzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es besteht also insgesamt auf den Ebenen Kanton und Bund eine breite Palette von rechtlichen Mitteln, um gegen Missbräuche bei der Überwachung von Privaten durch andere Privatpersonen vorzugehen. Eine Verstärkung der Aufsicht über Sicherheitsunternehmen und Privatdetektive ist in erster Linie Aufgabe der Kantone. Einige Kantone, darunter der Kanton Tessin, regeln diese Tätigkeiten bereits heute. Nach Daten aus dem Jahr 2005 unterliegt die Tätigkeit von Privatdetektiven in vierzehn Kantonen einer Bewilligungspflicht. Die jeweiligen gesetzlichen Regelungen gehen indessen nicht so weit wie die zitierte Tessiner Regelung. Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Er schliesst den Erlass gesetzlicher Regelungen in diesem Bereich nicht aus, wenn sich dies künftig als erforderlich erweisen sollte.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Während der Arbeit am Buch "Attac contre l'empire Nestlé" mischte sich eine Person einer Sicherheitsfirma, die im Dienst der Nestlé steht, unter die Verfasserinnen und Verfasser. Sie hat sich an der Erarbeitung des Buches beteiligt, verschiedentlich einen falschen Namen benutzt und unterrichtete ihre Auftraggeber über den Fortgang der Arbeiten. Offenbar war die Waadtländer Polizei darüber auf dem Laufenden. Transparency International wurde über diese Tatsachen in Kenntnis gesetzt, Tatsachen, die auch von der Fernsehsendung "Temps présent" bestätigt wurden. Es ist äusserst stossend, dass die Privatwirtschaft Praktiken übernimmt, die man vor geraumer Zeit bei der öffentlichen Hand anprangerte. Noch stossender ist, dass die Polizei diese Praktiken duldet, wenn nicht gerade dazu ermuntert. Das Image der Schweiz ist dadurch mehr als nur angekratzt. Auf jeden Fall muss man diesen Praktiken begegnen und sie stoppen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er über diese Geschehnisse informiert, und wenn ja, was hält er davon?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Reichen die gesetzlichen Grundlagen aus, um solche Praktiken zu stoppen, wenn nein, welche Ergänzungen oder Änderungen liessen sich vornehmen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schutz der Privatsphäre</value></text></texts><title>Schutz der Privatsphäre</title></affair>