{"id":20083447,"updated":"2023-07-27T19:39:32Z","additionalIndexing":"04;leitende\/r Bundesangestellte\/r;Personalbeurteilung;Bericht;Entscheidungsprozess;Einstellung;Sicherheitsüberprüfung von Beamten\/-innen;Beratung;Einstellungsprüfung;Führungskraft","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"committee":{"abbreviation":"SiK-NR","id":8,"name":"Sicherheitspolitische Kommission NR","abbreviation1":"SiK-N","abbreviation2":"SiK","committeeNumber":8,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-07-25T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L05K0702010205","name":"Einstellungsprüfung","type":1},{"key":"L05K0702010204","name":"Einstellung","type":1},{"key":"L05K0702010208","name":"Personalbeurteilung","type":1},{"key":"L05K0702020204","name":"Führungskraft","type":1},{"key":"L07K08060103010301","name":"leitende\/r Bundesangestellte\/r","type":1},{"key":"L06K070106020203","name":"Beratung","type":2},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":2},{"key":"L05K0403030302","name":"Sicherheitsüberprüfung von Beamten\/-innen","type":2},{"key":"L04K08020307","name":"Entscheidungsprozess","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-23T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2008-09-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1216936800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1253656800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"SiK-NR","id":8,"name":"Sicherheitspolitische Kommission NR","abbreviation1":"SiK-N","abbreviation2":"SiK","committeeNumber":8,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"08.3447","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Kompetenzen für die Kaderselektion sind in der Bundesverwaltung an die Departemente delegiert, und nur ein paar zentrale Elemente bei der Rekrutierung von Kadern sind gesetzlich geregelt. So sind sämtliche Funktionen, deren Träger einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden müssen, im Anhang der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen  (Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen vom 19. Dezember 2001, PSPV; SR 120.4) aufgeführt, und bei Topkadern ist der Bundesrat gemäss Artikel 2 Absatz 1 BPV (Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001; SR 172.220.111.3 ) u. a. für die Begründung des Arbeitsverhältnisses zuständig. In diesem Zusammenhang enthält der Bundesratsantrag neben den Inhalten des Arbeitsvertrags auch Erläuterungen zum beruflichen Werdegang der anzustellenden Person. Falls nötig kann eine ausführliche Begründung der Wahl in der Bundesratssitzung mündlich erfolgen und die Kandidatenliste verteilt werden. <\/p><p>Für den Selektionsprozess und die diesbezüglichen Massnahmen sind die Departemente - mit Ausnahme jener Funktionen, die in die Zuständigkeit des Bundesrates fallen - abschliessend verantwortlich. Die Kriterien der Auswahl hängen wesentlich von den funktionsspezifischen Anforderungen ab. Diese sind es auch, welche die Departemente im Einzelfall veranlassen, Assessments durchzuführen oder andere externe Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.<\/p><p>Der Bundesrat hat bewusst auf eine Standardisierung bzw. zentrale Vorgaben für die Kaderselektion verzichtet, zumal es seinem Willen entspricht, dass die anstellende Einheit bei der Selektion über einen grossen Handlungsspielraum verfügt. Die Heterogenität der Bundesverwaltung und die Individualität der Kaderstellen lassen einheitliche Kriterien und standardisierte Prozesse bei der Kaderselektion nicht zu. Aufgrund dieser Tatsache ist verwaltungsübergreifend auch kein Handlungsbedarf angezeigt. Betreffend Verfahrensablauf für die Wahl des neuen Chefs der Armee und Massnahmen in Zusammenhang mit der Personensicherheitsprüfung verweisen wir auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 08.3446 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht zur Kaderselektion in der Bundesverwaltung und bei dem Bund nahestehenden Institutionen vorzulegen. Darin ist insbesondere aufzuzeigen,<\/p><p>- nach welchen Kriterien die Auswahl von hohen Kadern erfolgt,<\/p><p>- wer in welchem Stadium die Vorselektion vornimmt,<\/p><p>- welche Rolle und Bedeutung externe Beratungsinstitutionen haben und nach welchen Vorgaben diese arbeiten,<\/p><p>- welche Sicherheitsprüfungen für welche Kaderstufen vorgenommen werden und<\/p><p>- wie sich der Entscheidungsablauf im Bundesrat gestaltet.<\/p><p>Aufzuzeigen ist im Bericht auch der Ablauf der Selektion von Herrn Nef zum Chef Armee wie gegebenenfalls auch anderer hoher Kader der Bundesverwaltung und der dem Bund nahestehenden Institutionen. Der Bundesrat evaluiert darin auch den allfälligen Handlungsbedarf.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kaderselektion. Bericht"}],"title":"Kaderselektion. Bericht"}