﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083452</id><updated>2023-07-28T12:35:39Z</updated><additionalIndexing>12;Freiheitsberaubung;Durchführung eines Projektes;Koordination;polizeiliche Ermittlung;Kind;Mobiltelefon;Informationsverbreitung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2589</code><gender>m</gender><id>1116</id><name>Burkhalter Didier</name><officialDenomination>Burkhalter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2008-09-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4805</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K050102010301</key><name>Freiheitsberaubung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010205</key><name>Kind</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010202</key><name>Informationsverbreitung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0504010205</key><name>polizeiliche Ermittlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020314</key><name>Koordination</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K12020201010201</key><name>Mobiltelefon</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305010102</key><name>Durchführung eines Projektes</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2008-12-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-11-26T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-09-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2008-12-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2437</code><gender>f</gender><id>373</id><name>Leumann Helen</name><officialDenomination>Leumann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2432</code><gender>f</gender><id>370</id><name>Forster-Vannini Erika</name><officialDenomination>Forster</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2548</code><gender>m</gender><id>528</id><name>Briner Peter</name><officialDenomination>Briner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2459</code><gender>m</gender><id>409</id><name>Hess Hans</name><officialDenomination>Hess 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Oktober 2007, als Antwort auf die Motionen 07.3553 und 07.3554, welche von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats zum Thema Einrichtung eines Entführungsalarmsystems eingereicht wurden, klar in Erinnerung gerufen hat, dass die Strafverfolgung im Falle einer mutmasslichen Kindsentführung Sache der Kantone ist. Der Entscheid über eine Orientierung der Bevölkerung kommt also den zuständigen kantonalen Behörden zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb kann auf die gestellten Fragen wie folgt geantwortet werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Aufgrund der in der Bundesverfassung garantierten kantonalen Souveränität kann der Bundesrat den Kantonen keine Frist zur Einrichtung eines gesamtschweizerischen Entführungsalarmdispositivs auferlegen, auch nicht für eine Einführung in einzelnen Etappen. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) wurde anlässlich ihrer Frühjahrssitzung 2008 darüber informiert, dass das Ende der Arbeiten der Schweizerischen Kriminalkommission (SKK) für 2010 vorgesehen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Aufgrund einer Anfrage des Generalsekretärs der KKJPD hat die Vereinigung der schweizerischen Kripochefs (VSKC) am 29. Oktober 2007 eine Machbarkeitsstudie bezüglich der Einrichtung eines gesamtschweizerischen Entführungsalarmsystems herausgegeben. Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass für die Realisierung eines solchen Systems noch verschiedene Punkte zu klären sind. Diese Punkte sind technischer Natur (durch wen und mit welchen Mitteln könnte ein Entführungsalarm ausgelöst werden?), taktischer Natur (wie ist das System in die bestehenden Untersuchungsabläufe auf kantonaler Ebene zu integrieren?), juristischer Natur (sind die gesetzlichen Grundlagen ausreichend, um die Verbreitung eines Entführungsalarms zu erlauben?), prozeduraler Natur (welche Behörde ist aufgrund welcher Kriterien dazu befugt, einen Entführungsalarm anzuordnen?) und finanzieller Natur (wer würde die Kosten für die Einrichtung eines solchen Systems tragen?). Um auf diese grundlegenden Fragen im Zusammenhang mit der Realisierung des Projekts zu antworten und um ein Betriebsprogramm zu erarbeiten, wurde eine Arbeitsgruppe unter der Führung der SKK eingesetzt. Die KKJPD wird regelmässig über deren Fortschritte auf dem Laufenden gehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die hauptsächliche Schwierigkeit besteht darin, alle betroffenen Akteure an einen Tisch zu bringen (Bund, Kantone, SBB, SRG, Telefonanbieter usw.). Es ist allerdings nicht Sache des Bundes, Massnahmen zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Arbeiten orientierte sich die VSKC im Wesentlichen am französischen Modell ("Alerte enlèvement"), aber auch an den Erfahrungen, welche in den USA und in Kanada ("Amber Alert") gemacht wurden, um möglichst rasche Fortschritte zu erzielen. Die Länder, die von der VSKC kontaktiert wurden, verfügen mit Ausnahme von Deutschland und Italien jedoch noch über keine Entführungsalarmsysteme (so fehlen solche z. B. Österreich, Griechenland und Portugal).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat beurteilt die Zusammenarbeit mit den Kantonen als zufriedenstellend. Wegen der einleitend und in Ziffer 1 angeführten Gründe kann weder politisch noch operativ eine stärkere Lenkung oder Koordination auf nationaler Ebene in Betracht gezogen werden. Der Bund unterstützt jedoch die Arbeitsgruppe ganz konkret, indem er ihr Spezialisten aus der Bundesadministration zur Verfügung stellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Arbeitsgruppe zur Einrichtung eines Entführungsalarmsystems trägt selbstverständlich den technologischen Entwicklungen Rechnung, die eingesetzt werden können, indem sie z. B. die Technologie des "Mikrobloggings" in das Alarmsystem zu integrieren versucht (Kurzinformationen, welche über das Internet oder über Mobiltelefone rasch einen grossen Personenkreis erreichen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Am 2. September 2008 hat das Europäische Parlament eine schriftliche Absichtserklärung angenommen, welche von den Mitgliedstaaten die dringliche Zusammenarbeit bei der Suche nach verschwundenen Kindern verlangt. Obwohl es allgemein bekannt ist, dass die Chancen, das Leben eines entführten Kindes zu retten, mit der Zeit sinken, gibt es kein europäisches Alarmsystem im Falle mutmasslicher Kindsentführung, und in den meisten Ländern der Europäischen Union existieren auch keine lokalen oder nationalen Alarmsysteme. Angesichts der Untätigkeit zahlreicher Länder laden die europäischen Abgeordneten die Mitgliedstaaten ein, ein solches Alarmsystem einzurichten. Die Parlamentarier drängen auch auf den Abschluss von Kooperationsverträgen mit allen Grenzstaaten, um einen Alarm möglichst rasch auf die betroffenen Gebiete ausweiten zu können. Die schweizerische Arbeitsgruppe setzt sich (wie auch auf anderen Gebieten der Verbrechensbekämpfung) dafür ein, dass die Systeme mit denjenigen in den Mitgliedländern der Europäischen Union, insbesondere mit denjenigen unserer Nachbarländer, vereinbar sind.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Herbst 2007 hat das Parlament zwei Motionen zu einem Alarmsystem bei Kindesentführungen angenommen. In der ersten Motion (07.3553) wird der Bundesrat ersucht, im Einvernehmen mit den Kantonen alles zu veranlassen, um möglichst rasch ein Entführungsalarmdispositiv einzurichten, in der Art, wie es bereits in den Vereinigten Staaten, in Kanada und in Frankreich besteht. In der zweiten Motion (07.3554) wird der Bundesrat ganz konkret beauftragt, so rasch wie möglich alles zu veranlassen, um ein MMS-Alarmsystem für den Fall vermisster Kinder in der Schweiz einzurichten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Parlament hat diese Geschäfte sehr rasch behandelt. Jetzt müssen auch die Massnahmen schnell umgesetzt werden. Deshalb ersuche ich den Bundesrat, zu den Fortschritten bei den konkreten Arbeiten Stellung zu nehmen und folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen eine Frist festgesetzt für die Einrichtung des Entführungsalarmdispositivs in der Schweiz oder für einzelne Etappen der Einführung? Falls keine Frist besteht, wird der Bundesrat eine solche festlegen, oder kann er zumindest den ungefähren Zeitrahmen angeben, in dem das Projekt realisiert werden soll?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Fortschritte wurden bereits erzielt? Wo gibt es allfällige Blockierungen, und welches sind die Hauptprobleme?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Massnahmen hat der Bund ergriffen, und welche Mittel hat er eingesetzt, um allfällige Blockierungen aus dem Weg zu räumen und Probleme zu lösen? Kann man sich nicht im Wesentlichen an den Modellen, die sich im Ausland bereits bewährt haben, orientieren, um rasch vorwärtszukommen? Vor allem sollte es möglich sein, aus den Erfahrungen anderer Staaten zu lernen, die wie die Schweiz föderalistisch aufgebaut sind und in denen das Alarmsystem funktioniert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie beurteilt der Bundesrat die Zusammenarbeit mit den Kantonen? Sollte man die Arbeiten zu diesem Geschäft nicht politisch wie auch operationell stärker auf nationaler Ebene koordinieren und lenken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wird der Bundesrat bei der Umsetzung auch prüfen, ob andere technologische Neuerungen ins Alarmsystem aufgenommen werden könnten, beispielsweise die Alarmierung via Micro-Blogging (Versenden von kurzen Nachrichten über das Internet, mit dem eine grosse Anzahl Personen in kürzester Zeit entweder über den Computer oder auf dem Mobiltelefon erreicht werden können)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welches sind die wichtigsten Neuentwicklungen im Ausland? Welche Möglichkeiten gibt es insbesondere für eine Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den umliegenden Ländern sowie der Europäischen Union, welche die verschiedenen Systeme miteinander vernetzen möchte?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Entführungsalarmsystem. Fortschritt oder Stillstand?</value></text></texts><title>Entführungsalarmsystem. Fortschritt oder Stillstand?</title></affair>