{"id":20083492,"updated":"2023-07-28T11:01:28Z","additionalIndexing":"24;28;Finanzkrise;Kontrolle;Pensionskasse;Spekulationskapital;Transparenz;Versicherungsaufsicht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-09-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L04K11010105","name":"Finanzkrise","type":1},{"key":"L06K010401010205","name":"Pensionskasse","type":1},{"key":"L04K11100116","name":"Versicherungsaufsicht","type":1},{"key":"L05K1106020110","name":"Spekulationskapital","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L05K1201020203","name":"Transparenz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-08T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-11-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1221688800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1228690800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"08.3492","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Aus der Sicht des Bundesrates besteht kein Bedarf, das mit der Strukturreform geplante Verantwortlichkeits- und Aufsichtssystem unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Finanzmarktkrise neu zu überprüfen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Anlagetätigkeit bereits heute in der Eigenverantwortung der Vorsorgeeinrichtung liegt. Die geplante Strukturreform bekräftigt diesen Grundsatz nochmals und listet unmissverständlich die Aufgaben und somit auch die Verantwortlichkeiten des obersten Organs auf. Dazu gehört künftig auch, dass das oberste Organ zwingend die periodische Überprüfung der Übereinstimmung zwischen der Vermögensanlage und den Verpflichtungen vornehmen muss. Die Oberaufsichtskommission gewährt eine einheitliche Aufsichtspraxis und sorgt für die Qualitätssicherung im System der beruflichen Vorsorge. Sie kann gegenüber den Aufsichtsbehörden, den Revisionsstellen oder den Experten für berufliche Vorsorge Weisungen erlassen und Standards ausarbeiten, welche für die Aufsichtstätigkeit nötig sind. Nicht zum Aufgabenbereich der Oberaufsichtskommission gehören die Vorbereitung und Umsetzung von Gesetzes- und Verordnungsprojekten, d. h. insbesondere die Anpassung der versicherungstechnischen Parameter wie Mindestzins, Umwandlungssatz oder der Anlagevorschriften. Die Befugnis zu deren Änderung obliegt wie bis anhin dem Bundesrat und dem Parlament. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. September 2008 eine Änderung der Anlagevorschriften der BVV2 beschlossen hat (gültig ab 1. Januar 2009). Die neuen Vorschriften bringen eine weitere Verstärkung des Vorsichtsprinzips und damit beispielsweise auch eine stärkere Betonung von Sorgfaltspflicht und Diversifikation.<\/p><p>2. Dem Bundesrat liegen zwar Daten über die verschiedenen Anlagekategorien, nicht aber Daten über spezifische Anlageprodukte von Vorsorgeeinrichtungen vor. Gemäss übereinstimmenden Aussagen von führenden Beratungsfirmen im Bereich Vermögensanlagen von Pensionskassen sind die direkten Verluste des Subprime-Marktes oder die Folgen des Konkurses von Lehman Brothers insgesamt nicht relevant (beispielsweise existieren fast keine direkten Anlagen in den Subprime-Markt). Viel entscheidender für die Kassen ist der dadurch ausgelöste generelle Rückgang der Finanzmärkte.<\/p><p>3. Durch zahlreiche neue gesetzliche Anforderungen, welche in den letzten Jahren den Vorsorgeeinrichtungen auferlegt worden sind, entstanden ebenfalls neue Anforderungen an die Aufsichtsbehörden. Mit der Umsetzung der Strukturreform werden sie zudem ein grösseres Aufsichtsvolumen erhalten. Den kantonalen Aufsichtsbehörden ist bewusst, dass sie über ein minimales Aufsichtsvolumen und die entsprechenden Ressourcen verfügen müssen, um ihren Prüfauftrag auch künftig zu erfüllen. Aus diesem Grund haben sie bereits begonnen, ihre Kräfte zu bündeln: Seit dem 1. Januar 2006 besteht die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug), seit dem 1. Januar 2007 ist die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Schaffhausen beim Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich angesiedelt, und seit dem 1. Januar 2008 existiert die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (Kantone Glarus, Thurgau, St. Gallen, Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden). Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Tendenz zur verstärkten Zusammenarbeit und Regionalisierung der Aufsichtstätigkeit weitergeführt wird und dadurch die fachlichen und personellen Kompetenzen bei den kantonalen Aufsichtsbehörden gestärkt werden.<\/p><p>4. Zum jetzigen Zeitpunkt plant der Bundesrat nicht, besondere Massnahmen zu ergreifen. Im Fall einer Unterdeckung hält er den bereits vorhandenen Massnahmenkatalog von Artikel 65d BVG für ausreichend. Ob und welche Massnahmen ergriffen werden müssen, hängt immer von den Ursachen der Unterdeckung ab. Eine Unterdeckung bedeutet noch nicht, dass das Erreichen der Vorsorgeziele unmittelbar gefährdet ist. Es bedeutet jedoch eine abnehmende Risikofähigkeit und erfordert immer einen intensiveren Führungsrhythmus. Sollte es sich zeigen, dass aufgrund der Vorkommnisse am Finanzmarkt eine länger andauernde Unterdeckungssituation bei den Vorsorgeeinrichtungen entstehen sollte, würde der Bundesrat geeignete Massnahmen zur Stabilisierung der beruflichen Vorsorge prüfen.<\/p><p>5. Dem Bundesrat ist durchaus bewusst, dass die Transparenz eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen der Versicherten in das System der beruflichen Vorsorge darstellt. Die mit der 1. BVG-Revision in Kraft gesetzten neuen Transparenzbestimmungen wurden in der Zwischenzeit umgesetzt und haben insbesondere im Bereich der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zu klaren Verbesserungen geführt. Die Umsetzung der Transparenzvorschriften ist jedoch noch nicht in allen Punkten abgeschlossen und muss daher weiter vorangetrieben und aufmerksam verfolgt werden. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Sozialversicherungen 2007 zwei Forschungsaufträge zu den Auswirkungen der Transparenzbestimmungen und den Bestimmungen betreffend die paritätische Verwaltung vergeben, welche aufzeigen sollen, welche Auswirkungen diese Bestimmungen auf die Führungsorgane und die Versicherten haben. Sollten sich aufgrund der beiden Forschungsarbeiten konkrete Mängel bei der Transparenz im System der beruflichen Vorsorge zeigen, ist der Bundesrat bereit, entsprechende Verbesserungen zu prüfen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Verschlimmerung der Finanzkrise sowie der Zusammenbruch von Finanzinstituten, die als sicher geltende Finanzprodukte angeboten haben, werfen neue und wichtige Fragen auf zur Risikoexposition der Pensionskassen sowie zur Oberaufsicht, der diese unterstellt sind.<\/p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Wird das Geschäft 07.055, \"BVG. Teilrevision. Strukturreform\", der neuen Situation auf den Finanzmärkten immer noch gerecht, vor allem im Bereich der Oberaufsicht über die Pensionskassen?<\/p><p>2. Wie viele Pensionskassen haben diese angeblich vollkommen sicheren Finanzprodukte gekauft, und zu welchen Beträgen haben sie diese gekauft? Welche Auswirkungen haben diese Käufe auf den Fortbestand der Pensionskassen?<\/p><p>3. Sind die Aufsichtsbehörden wirklich immer noch in der Lage, ihren Kontrollauftrag angesichts der rasanten Veränderungen auf den Finanzmärkten zu erfüllen?<\/p><p>4. Wird der Bundesrat Spezialmassnahmen vorschlagen, da bei den Pensionskassen von heute auf morgen eine Unterdeckung entstehen kann, wenn die Vermögenswerte über Nacht ihren Wert verlieren?<\/p><p>5. Was wird der Bundesrat zur weiteren Verbesserung der Transparenz unternehmen, damit das Vertrauen der Öffentlichkeit gegenüber der beruflichen Vorsorge generell und gegenüber den Pensionskassen im Besonderen aufrechterhalten werden kann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Finanzkrise und Pensionskassen"}],"title":"Finanzkrise und Pensionskassen"}