{"id":20083507,"updated":"2023-07-28T11:24:12Z","additionalIndexing":"28;frühe Kindheit;unbezahlter Urlaub;Evaluation;Mutterschaftsurlaub;berufstätige Mutter;Eltern;Erziehung;Erziehungsurlaub","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2707,"gender":"f","id":3904,"name":"Schmid-Federer Barbara","officialDenomination":"Schmid-Federer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-09-23T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L04K01040301","name":"Erziehungsurlaub","type":1},{"key":"L05K0104030101","name":"Mutterschaftsurlaub","type":1},{"key":"L04K01030301","name":"Eltern","type":1},{"key":"L05K0107010203","name":"frühe Kindheit","type":1},{"key":"L07K07020503020302","name":"unbezahlter Urlaub","type":1},{"key":"L06K070203020501","name":"berufstätige Mutter","type":2},{"key":"L04K01030302","name":"Erziehung","type":2},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-19T00:00:00Z","text":"Bekämpft. Diskussion verschoben","type":27},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-10-01T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-11-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulats hinsichtlich der Modelle A und B. Er beantragt die Annahme des Postulates für das Modell C."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1222120800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1285884000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[{"type":null,"value":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulats hinsichtlich der Modelle A und B. Er beantragt die Annahme des Postulates für das Modell C."}]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2500,"gender":"m","id":476,"name":"Hofmann Urs","officialDenomination":"Hofmann Urs"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2709,"gender":"m","id":3906,"name":"Segmüller Pius","officialDenomination":"Segmüller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2700,"gender":"f","id":3897,"name":"Moser Tiana Angelina","officialDenomination":"Moser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2708,"gender":"m","id":3905,"name":"Schmidt Roberto","officialDenomination":"Schmidt Roberto"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"controvert"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"controvert"},{"councillor":{"code":2707,"gender":"f","id":3904,"name":"Schmid-Federer Barbara","officialDenomination":"Schmid-Federer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"08.3507","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Mutterschaftsurlaub ist nach hartem Ringen eingeführt worden. Dies ist ein Gewinn per se. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedarf es allerdings einer Ausweitung der Massnahmen. Das Defizit der heutigen Regelung besteht darin, dass eine bestimmte traditionelle Rollenaufteilung vom Staat zementiert wird. Die vorgeschlagenen Modelle sehen einen Elternschaftsurlaub vor. Gerade für Doppelverdiener kann der Elternschaftsurlaub insbesondere aus organisatorischen Gründen wichtig sein. <\/p><p>Es ist wichtig, dass auch der Vater die Möglichkeit erhält, seine Beziehung zum neugeborenen Kind aufbauen zu können.<\/p><p>Die drei Modelle werden der tragenden Rolle der Mutter gerecht und ermöglichen eine angemessene Rollenverteilung. <\/p><p>Modelle A und B: Die Frau hält das gesetzlich festgesetzte Arbeitsverbot ein. Danach geht sie ihrer Arbeit nach, und ihr Mann absolviert den Elternschaftsurlaub.  <\/p><p>Mit dem Modell B werden die Versicherungsleistungen nicht ausgebaut.<\/p><p>Die vorgeschlagenen Modelle A und B sind einfach umzusetzen und werden keine enormen Mehrkosten verursachen. <\/p><p>Modell C: Für den Arbeitsgeber des Vaters entsteht kein weiterer Ausfall durch Militärdienst im betreffenden Jahr.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Freysinger 07.3156 gegen den Vorschlag ausgesprochen, den Mutterschaftsurlaub unter den Eltern aufzuteilen. Die langwierige und schwierige Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten Mutterschaftsurlaubs ermöglichte die Konsolidierung eines wichtigen Grundsatzes im Mutterschaftsschutz: Erwerbstätigen Frauen soll nach der Niederkunft die nötige Zeit eingeräumt werden, damit sie sich erholen und um ihr Neugeborenes kümmern können. Die Kürzung des Mutterschaftsurlaubs durch die teilweise Umwandlung in einen Elternschaftsurlaub käme einer Aushöhlung des eigentlichen Zwecks gleich, und die Schweiz würde hinter die Mindeststandards zurückfallen, die in den europäischen Nachbarländern in diesem Sozialversicherungszweig erreicht sind. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse von Nationalrat Nordmann (Mo 06.3662, Po 08.3315) ausserdem dargelegt hat, räumt er zurzeit der Einführung eines Vaterschaftsurlaubs (bzw. Elternschaftsurlaubs) aus familienpolitischer Sicht keine Priorität ein. Vielmehr sollen die im privaten Sektor bereits bestehenden und sich entwickelnden Lösungen gefördert werden. <\/p><p>Modelle A und B: Nach den Schätzungen für das Jahr 2010 würde ein Elternschaftsurlaub, bei dem der auf 16 Wochen aufgestockte Mutterschaftsurlaub in 12 Wochen zugunsten der Mutter und in 4 Wochen zugunsten des Vaters aufgeteilt wird, Mehrkosten von 199 Millionen Franken für die EO verursachen. Es ist nicht ratsam, die Erwerbsersatzordnung in diesem Masse zu belasten und dadurch deren Finanzierung zu gefährden. Modell B wäre nicht kostenneutral, da die Löhne der Männer in der Regel wesentlich höher sind als jene der Frauen. Im Jahr 2010 beliefe sich das Taggeld für die Mutter auf 120 Franken, während dasjenige für den Vater bei 161 Franken liegen würde (die Mutterschaftsentschädigung entspricht 80 Prozent des Einkommens vor der Geburt, höchstens aber 172 Franken pro Tag; 2007 betrug das Taggeld im Durchschnitt 111 Franken). Ein Elternschaftsurlaub, bei dem beispielsweise 10 Wochen auf die Mutter und 4 Wochen auf den Vater entfallen, würde mit zusätzlichen Kosten von 111 Millionen Franken zu Buche schlagen. Die Modelle A und B bergen schliesslich ein Missbrauchspotenzial in sich, da die Eltern versuchen könnten, im Hinblick auf die Höhe der gewährten Entschädigung das Optimum zu erreichen.<\/p><p>Die Umsetzung eines Modells, bei dem der Mutterschaftsurlaub frei unter den Eltern aufgeteilt werden kann, wäre in mehrfacher Hinsicht komplex. Zunächst bedürfte es in jedem Fall der Zustimmung der Mutter, da die Wiederaufnahme der Arbeit ab der 9. Woche nach der Entbindung gemäss Artikel 35a Absatz 3 des Arbeitsgesetzes auf freiwilliger Basis beruht (nimmt die Mutter die Erwerbstätigkeit vor Ablauf des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubes wieder auf, verliert sie ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung gemäss Art. 16d EOG). Sind sich die Eltern nicht einig, könnte ein solches Modell zum Konflikt führen. Weiter hätte die Aufteilung der EO-Entschädigung zur Folge, dass die Leistungsempfänger, die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen (Status, Versicherungs- und Erwerbsdauer) sowie die Durchführungsstellen wechseln würden, was mit einem kaum zu bewältigenden Zusatzaufwand verbunden wäre. Und schliesslich müssten die Durchführungsorgane während des gesamten Elternschaftsurlaubes prüfen, ob kein Elternteil die Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen hat. <\/p><p>Modell C: Der Bundesrat ist bereit, das Modell für einen unbezahlten Vaterschaftsurlaub zu prüfen. Dies würde es den Vätern ermöglichen, nach der Geburt eines Kindes von der Arbeit für eine gewisse Zeit fernzubleiben.<\/p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulats hinsichtlich der Modelle A und B. Er beantragt die Annahme des Postulates für das Modell C."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament drei Modelle eines Elternschaftsurlaubs vorzulegen, die es den Eltern ermöglichen, einen Teil des Mutterschaftsurlaubs gemäss Artikel 329f OR unter sich aufzuteilen. Die Modelle sind auf ihre Umsetzungsmöglichkeiten, die möglichen Folgen davon bzw. auf die Vor- und Nachteile zu überprüfen (Bsp. aus betriebswirtschaftlicher Sicht). Eine Kombination von Modell A oder B mit Modell C ist ebenfalls zu prüfen. <\/p><p>Modell A: Aufstockung des Mutterschaftsurlaubes auf 16 Wochen. Möglichkeit, den Urlaub nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsverbot (vgl. Art. 35a Abs. 3 ArG) frei unter den Eltern aufzuteilen. <\/p><p>Modell B: Möglichkeit der freien Aufteilung des Urlaubs von 14 Wochen zwischen den beiden Elternteilen, wobei die Mutter mindestens das gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsverbot (vgl. Art. 35a Abs. 3 ArG) einhält.<\/p><p>Modell C: Väter haben Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung (unbezahlter Urlaub) während der Dauer von maximal 4 Wochen. Für diese Regelung bräuchte es eine Anpassung im Obligationenrecht (Art. 324a OR). Möglicher Zusatz: Väter sind während 12 Monaten nach der Geburt ihres Kindes von der Militärdienstpflicht befreit.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Elternschaftsurlaub. Änderung des Erwerbsersatzgesetzes"}],"title":"Elternschaftsurlaub. Änderung des Erwerbsersatzgesetzes"}