{"id":20083527,"updated":"2023-07-27T19:36:45Z","additionalIndexing":"66;elektrische Leitung;Gebühren;Einspeisevergütung;sanfte Energie;Energiepreis;Preissteigerung;elektrische Energie;Preisrückgang;Energierecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L05K1703030101","name":"elektrische Leitung","type":1},{"key":"L02K1705","name":"sanfte Energie","type":1},{"key":"L04K17010102","name":"Energierecht","type":1},{"key":"L04K17030301","name":"elektrische Energie","type":1},{"key":"L05K1701010605","name":"Energiepreis","type":1},{"key":"L04K11050502","name":"Preissteigerung","type":2},{"key":"L05K1107020401","name":"Gebühren","type":2},{"key":"L04K11050501","name":"Preisrückgang","type":2},{"key":"L06K170303010103","name":"Einspeisevergütung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-09T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2008-12-05T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1222293600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1236553200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"type":"speaker"}],"shortId":"08.3527","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Per 1. Januar 2009 tritt das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) in Kraft. Kürzlich wurde bekannt, dass die Strompreise auf breiter Front um mindestens 10-20 Prozent ansteigen werden. Grund dafür sind die im Gesetz neu eingeführten Abgaben und die Schaffung neuer Subventionstatbestände. So wurde eine Einspeisevergütung zur Förderung der Alternativenergien mit einer Abgabe von maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde im Gesetz festgeschrieben. Ebenso wurde eine nationale Netzgesellschaft geschaffen, welche ebenfalls zusätzliche Gebühren (aktuell: 0,9 Rappen pro Kilowattstunde) kostet. Preissenkende Massnahmen wie ein Zusammenschluss von Kleinkunden, welche damit wie die Grossbezüger von günstigeren Konditionen profitiert hätten, wurden abgelehnt. Die steigenden Marktpreise sind aber auch die Folge der zu geringen Stromproduktion und damit auch ein Abbild der rein ideologisch motivierten Strategie, auf günstige, starke Energieträger wie Wasser- und Kernkraft zu verzichten und stattdessen auf produktionsschwache, mehrfach teurere Energien wie Wind- und Solarkraft zu setzen. In einer Zeit, in der das weltweite Finanzsystem kurz vor dem Kollaps steht und sich die Zeichen einer Rezession mehren, ist es unabdingbar, dass der Staat sich für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz einsetzt. Mit der Sistierung der Zuschläge von maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde vermindert er die Belastungen der Bürger durch weitere Abgaben. Gleichzeitig vermeidet er es, durch die einseitige Bevorzugung und Förderung produktionsschwacher und zu teurer Energieträger wie Solar- und Windkraft ein wettbewerbsrechtlich stossendes Präjudiz zu schaffen. Die zukünftige Energiepolitik hat sich an den Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft zu orientieren: Günstige, umweltfreundliche und reichlich verfügbare Energie ist das Fundament einer erfolgreichen Volkswirtschaft. Massnahmen, die durch ihre Einseitigkeit den Wettbewerb verzerren oder gar verhindern und zu einer unverhältnismässigen Belastung der Bevölkerung führen, sind zu unterlassen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV) wurde vom Parlament mit einer Änderung des Energiegesetzes beschlossen und im März 2008 in der Energieverordnung konkretisiert. Seit 1. Mai 2008 läuft zudem das Anmeldeverfahren für KEV-Empfänger. Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung ab 1. Januar 2009 sind in vollem Gange.<\/p><p>Der Bundesrat setzt den Auftrag des Parlamentes um; er kann den Zuschlag von im nächsten Jahr 45 Rappen pro Kilowattstunde Stromkonsum deshalb gar nicht sistieren - das könnte nur das Parlament selber. Das wäre aber allein aus folgendem Grund sehr heikel: Viele Projektanten haben im Vertrauen darauf, dass dieses Förderinstrument Anfang 2009 eingeführt wird und für alle seit dem 1. Januar 2006 in Betrieb gegangenen Anlagen gilt, hohe Investitionen getätigt.<\/p><p>Die 45 Rappen pro Kilowattstunde haben im Übrigen nur einen bescheidenen Einfluss auf die angekündigten Strompreiserhöhungen: Ein mittlerer Haushalt beispielsweise bezahlt bei einem Verbrauch von 4500 Kilowattstunden pro Jahr rund 20 Franken für die KEV. Dies entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von weniger als 2 Franken. Das Parlament hat diese Mehrkosten als verträglich erachtet.<\/p><p>Die KEV konkurrenziert Wasser- oder Kernkraft in keiner Weise. Mit der KEV wird ebenfalls Elektrizität aus Wasserkraft (bis 10 MW) gefördert. Zusammen mit Windenergie, Fotovoltaik, Geothermie, Biomasse und Abfällen aus Biomasse ergibt sich ein beträchtliches, bisher weitgehend ungenutztes Potenzial, dessen Realisierung zur besseren Versorgungssicherheit beiträgt - nicht nur, weil damit weniger Energie importiert werden muss, sondern weil so ein Beitrag zur Diversifizierung unserer Versorgung geleistet wird. Kostenreduktionen in der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien sind durch technologischen Fortschritt und zunehmende Marktentwicklung zu erwarten, aber nur bei kontinuierlicher Förderung. Schliesslich ist auch ein Heimmarkt nötig, damit Schweizer Unternehmen auf dem internationalen Markt ihre ausgezeichnete Stellung halten und ausbauen können.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zuschläge für die Förderung der Alternativenergien (Art. 15b Energiegesetz) bis auf Weiteres zu sistieren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sistierung Zuschläge für Einspeisevergütung. Öko-Abgabe"}],"title":"Sistierung Zuschläge für Einspeisevergütung. Öko-Abgabe"}