{"id":20083534,"updated":"2023-07-27T20:33:11Z","additionalIndexing":"66;freie Schlagwörter: KEV;Energieszenarien;Kernenergie;Einspeisevergütung;sanfte Energie;Energieprogramm;Stromerzeugung;Lenkungsabgabe;Kosten-Nutzen-Analyse","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L02K1705","name":"sanfte 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Ihr Beitrag zur Schliessung der Stromversorgungslücke und der Mittelbedarf sind dagegen umstritten. Im sehr ambitiösen Szenario III (Energieperspektiven des UVEK, Januar 2007) werden durch Verteuerung der nichterneuerbaren Energien den erneuerbaren Energien durch die Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung gesetzlich garantierte Mindestpreise ermöglicht. Damit sollen im Jahr 2030 rund 5,4 Terawattstunden zusätzliche erneuerbare Elektrizität produziert werden können. Dafür sollen kumuliert rund 7 Milliarden Franken durch die Stromkonsumenten aufgebracht werden. Es stellen sich die Fragen, ob die vorgesehenen Mittel ausreichen und ob nicht landschaftsschützerische und ästhetische Bedenken einem massiven Ausbau dieser Energieformen im Weg stehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat kann der Auffassung des Interpellanten nicht folgen: Eine Lenkungsabgabe auf Strom würde zwar dem Ziel einer möglichst rationellen Nutzung dienen, steht aber mindestens vorläufig nicht zur Debatte. Wenn aber, so würde die Preisentwicklung von Rohöl zumindest kein direktes Argument dagegen liefern: In der Schweiz wird bis heute praktisch kein Strom aus fossilen Energien produziert. Durch Preissteigerungen fossiler Energieträger (Öl und Gas) bedingte Strompreiserhöhungen ergeben sich heute in der Schweiz nur indirekt durch den europäischen Strommarkt oder später allenfalls, wenn zur Diskussion stehende Gas-Kombikraftwerke in unserem Land realisiert würden.<\/p><p>2. Der Bundesrat erachtet das vom Parlament für das Jahr 2030 festgelegte Ziel von 5400 Gigawattstunden zusätzlichem Strom aus erneuerbaren Energien als realistisch. Wie viel die einzelnen Energieformen in gut zwanzig Jahren tatsächlich daran leisten werden, ist nicht genau zu sagen. Die ökologisch vertretbaren, bis 2030 realisierbaren Potenziale werden aber heute auf folgende Zahlen geschätzt (BFE-interne Abschätzung):  Wasserkraft 2400 Gigawattstunden, Biomasse (inkl. Holz) 2000 Gigawattstunden, Windenergie 550 Gigawattstunden, Solarstrom 280 Gigawattstunden, Geothermie 1500 Gigawattstunden - total also rund 6700 Gigawattstunden. Ökologisch vertretbar heisst, dass nicht nur alle heutigen Vorschriften (Umwelt, Raumplanung, Landschaftsschutz usw.) eingehalten sind, sondern auch die ökologische Lebenszyklusanalyse (LCA) positiv ausfällt. Im Einzelfall haben alle Anlagen die normalen Bewilligungsverfahren zu durchlaufen und den Umweltvorschriften zu entsprechen. Es wird also durchaus geplante Anlagen geben, die aufgrund von Einspracheverfahren usw. verzögert oder gar verunmöglicht werden. Mit entsprechenden neuen Richtlinien (z. B. für Windenergieanlagen) soll jedoch zur Optimierung beigetragen werden. <\/p><p>3. Der Aktionsplan erneuerbare Energien des Bundesrates sieht im Wesentlichen die gezielte Förderung der Wärmeanwendungen von erneuerbaren Energien (Heizen\/Kühlen, Warmwasser, Prozesswärme) vor und nicht eine weitere Stromförderung neben der kostendeckenden Einspeisevergügung. Über 40 Prozent des gesamten Energiebedarfs wird heute für Wärme aufgewendet. Im Strombereich sollen mit dem Aktionsplan nur Optimierungen der Gewässerschutzgesetzgebung und der kantonalen Bewilligungsverfahren erreicht werden, die eine nachhaltige Nutzung aller noch vorhandenen Wasserkraftpotenziale unterstützen. <\/p><p>4. Der Bundesrat wird vom Parlament mit dem geänderten Energiegesetz beauftragt, die Wirkung der kostendeckenden Einspeisevergütung genau zu beobachten um, wenn sich eine Zielverfehlung abzeichnet, der Elektrizitätswirtschaft frühestens ab dem Jahr 2016 verpflichtende Vorgaben zur Lieferung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien zu machen (Art.7b Abs.4 EnG, Inkrafttreten 1. Januar 2009). Ob auf den bestehenden Kostendeckel bei der KEV zu verzichten ist, wird die angelaufene Debatte im Parlament ergeben. Der Bundesrat wird eine Situationsanalyse zum Stand der KEV im nächsten Jahr vornehmen und dem Parlament darüber ausführlich berichten.<\/p><p>5. Wie stark die Konsumenten über den ganzen Zeitraum der KEV zusätzlich belastet würden, wenn die geforderten 5400 Gigawattstunden allein mit diesem Instrument zu erreichen wären, kann nicht zuverlässig beantwortet werden: Weder die mittel- bis langfristige Entwicklung des Strommarktpreises noch die über den gleichen Zeitraum erzielbaren Kostensenkungen der Technologien sind genügend gut abschätzbar. Die Belastung wäre aber verhältnismässig gering: Die heutige Limite von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde bedeutet beispielsweise für einen mittleren Haushalt (bei einem Verbrauch von 4500 Kilowattstunden pro Jahr) 27 Franken für die KEV - etwas mehr als 2 Franken pro Monat. Erfahrungsgemäss sind die Stromkonsumenten gerne bereit, diesen geringen Betrag zu zahlen, im Bewusstsein, dafür mehr qualitativ hochstehenden Strom aus einheimischen und erneuerbaren Quellen zu erhalten. Im Vergleich zu den heute deutlich tieferen Kosten der Kernenergie mögen die erneuerbaren Energien zum jetzigen Zeitpunkt teilweise noch schlecht abschneiden. Die Kosten für den Ersatz und Neubau von KKW sind jedoch auch massiv höher als jene bestehender (und weitgehend abgeschriebener) Anlagen, während die Kosten von erneuerbaren Energien langfristig sinken: bei der Fotovoltaik jährlich um 10 Prozent.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die allfällige Einführung einer Lenkungsabgabe, insbesondere auf Elektrizität durch die veränderten Primärenergiepreise, obsolet geworden ist (der Rohölpreis liegt zeitweise deutlich über 100 US-Dollar)? <\/p><p>2. Welche Stromproduktionsbeiträge erwartet der Bundesrat von den verschiedenen Technologien (Wasserkraft, Biomasse, Wind, Holz, Fotovoltaik und Geothermie) bis 2020 bzw. 2030 realistischerweise, indem die veränderte Situation auf den Energiemärkten einerseits sowie die gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen (Gewässerschutz, Raumplanung, Landschafts-, Natur- und Heimatschutz, Bewilligungsverfahren usw.) andererseits berücksichtigt werden? <\/p><p>3. Will er den Beitrag der erneuerbaren Energien zur Stromproduktion im Rahmen des Aktionsplanes erneuerbare Energien zusätzlich erhöhen; wenn ja, um wie viele TWh? <\/p><p>4. Welche weitergehenden Massnahmen beabsichtigt er im Falle einer sich abzeichnenden Zielverfehlung? Soll in diesem Fall insbesondere auf den vom Parlament vorgegebenen Kostendeckel verzichtet werden? <\/p><p>5. Welche zusätzlichen Kosten hätten die Konsumenten im Vergleich zu konventionellen Stromproduktionstechnologien (z. B. moderne Ersatzkernkraftwerke) zu tragen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Beitrag der erneuerbaren Energien"}],"title":"Beitrag der erneuerbaren Energien"}