{"id":20083592,"updated":"2023-07-27T19:30:33Z","additionalIndexing":"24;28;Steuerbefreiung;internationale Organisation;Gewinn;Vereinigung;Sport;Ertragssteuer;Gleichbehandlung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2641,"gender":"m","id":1162,"name":"Kuprecht Alex","officialDenomination":"Kuprecht"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2008-10-02T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L04K01010102","name":"Sport","type":1},{"key":"L04K10020103","name":"internationale Organisation","type":1},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":1},{"key":"L05K1107030701","name":"Steuerbefreiung","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":1},{"key":"L04K11070402","name":"Ertragssteuer","type":2},{"key":"L06K070302010206","name":"Gewinn","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-03-10T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-11-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1222898400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1236639600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2641,"gender":"m","id":1162,"name":"Kuprecht Alex","officialDenomination":"Kuprecht"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"08.3592","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Es trifft zu, dass die Bundesverfassung als einen der Besteuerungsgrundsätze auch die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufführt. Dieser Grundsatz ist jedoch nicht absolut. Einerseits schränkt ihn die Verfassung selber allgemein ein, indem dieser Grundsatz zu beachten ist, \"soweit es die Art der Steuer zulässt\". Andererseits sieht das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) konkrete Einschränkungen vor, namentlich durch die Steuerbefreiungen nach Artikel 56 DBG.<\/p><p>So legen verschiedene kantonale Steuerbehörden Artikel 56 Buchstabe g DBG extensiv aus, wodurch die internationalen Sportverbände mehrheitlich von der direkten Bundessteuer befreit werden. Der Bundesrat hat Verständnis für diese während vielen Jahren entwickelte Praxis der Kantone und prüft die Situation zurzeit vertieft.<\/p><p>2. Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist dann verletzt, wenn in gleichen Verhältnissen eine unterschiedliche Behandlung erfolgt. Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach Artikel 56 Buchstabe g DBG gelten für alle steuerpflichtigen juristischen Personen (z. B. Kapitalgesellschaften oder Vereine). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist die Steuerbefreiung zu gewähren. Dies gilt auch für die internationalen Sportverbände.<\/p><p>3. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten, dass die Voraussetzungen zur Steuerbefreiung bei allen Organisationen, welche sich in gleichen Verhältnissen befinden, nach denselben Massstäben geprüft werden. Diese Kontrolle ist Gegenstand der Abklärungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die ESTV arbeitet dabei mit den Kantonen sowohl direkt als auch auf der Ebene der Schweizerischen Steuerkonferenz zusammen. Der Bundesrat steht vollumfänglich hinter diesen Überprüfungen. Um eine einheitliche Behandlung in den Kantonen sicherzustellen, hält er sich die Option offen, gestützt auf die Beurteilung der Lage aller in der Schweiz domizilierten internationalen Sportverbände eine Regelung über die Behandlung dieser Verbände zu erlassen.<\/p><p>4. Die ESTV führt zurzeit eine Untersuchung über die Struktur der betroffenen internationalen Sportverbände durch. Sie vollzieht damit ihre Aufgabe als Aufsichtsbehörde, während für die Veranlagung der direkten Steuern - und damit den direkten Kontakt mit den Steuerpflichtigen - die Kantone zuständig sind.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Euro 2008 gehört der Vergangenheit an. Die Schweiz konnte sich dem europäischen Publikum vor Ort und über die Medien mit einer perfekten Organisation, schönen neuen Stadien und gastfreundlichem Verhalten in allen spieldurchführenden Städten präsentieren und für unser Land positiv werben. Die wohl grösste in unserem Land ausgetragene Sportveranstaltung darf als Erfolg in allen Bereichen bezeichnet werden. Demgegenüber stand aber auch ein beträchtlicher Aufwand - in Millionenhöhe - des Bundes und der durchführenden Städte. Das Parlament hat den beantragten Krediten zugestimmt.<\/p><p>Unschön und unbegreiflich ist jedoch die Tatsache, dass die Aufwände zum grössten Teil bei der öffentlichen Hand hängengeblieben, währenddem die Gewinne in die Bücher der Uefa geflossen sind. Das war bekannt und ist so heute zu akzeptieren. Störend hingegen ist die Tatsache, dass diese Gewinne für das Unternehmen Uefa steuerfrei sind, während andere wirtschaftliche Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und damit Volkseinkommen generieren, ihre Gewinne versteuern müssen. Dies gilt auch für jeden Bürger, der auf dem Grundsatz der Besteuerung nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit jeden Einkommensfranken zu versteuern hat. Es ist deshalb kaum nachvollziehbar, warum derartige Organisationen wie die Uefa, die Fifa oder das IOC, die Hunderte von Millionen Franken an Gewinnen erzielen, steuerbefreit werden. Ich bitte deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Verstösst die privilegierte Steuerbehandlung dieser internationalen Sportorganisationen nicht gegen die verfassungsmässig geforderte Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit?<\/p><p>2. Inwiefern ist allenfalls das Rechtsprinzip der Gleichbehandlung tangiert oder gar verletzt worden?<\/p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, für die Zukunft diese Problematik grundsätzlich anzugehen und unter Einbezug der Kantone Lösungen zu erarbeiten?<\/p><p>4. Was beabsichtigt die Eidgenössische Steuerverwaltung zu tun, um mit diesen wirtschaftlichen Organisationen einvernehmliche Lösungen zu finden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Besteuerung internationaler Sportorganisationen in der Schweiz"}],"title":"Besteuerung internationaler Sportorganisationen in der Schweiz"}