﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083603</id><updated>2023-07-27T20:39:48Z</updated><additionalIndexing>10;12;15;Handelsrecht;Vertrag mit der EU;gewerbliches Eigentum;Parallelimport;Meistbegünstigung;geistiges Eigentum;TRIPS;Patentrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2614</code><gender>f</gender><id>1139</id><name>Markwalder Christa</name><officialDenomination>Markwalder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-10-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4805</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K160204020204</key><name>Patentrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07010308</key><name>Handelsrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K07010204010104</key><name>Meistbegünstigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K160204</key><name>geistiges Eigentum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070102040103</key><name>TRIPS</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070102030302</key><name>Parallelimport</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K16020402</key><name>gewerbliches Eigentum</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-03T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-02-18T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-10-02T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-03-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs><relatedAffair><id>20083638</id><priorityCode>S</priorityCode><shortId>08.3638</shortId></relatedAffair></relatedAffairs><roles><role><councillor><code>2614</code><gender>f</gender><id>1139</id><name>Markwalder Christa</name><officialDenomination>Markwalder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.3603</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt im Bereich des geistigen Eigentums generell der Grundsatz der regionalen Erschöpfung. Die Schweiz kennt hingegen eine differenziertere Regelung: Im Bereich des Marken- und Urheberrechtes gilt die internationale, im Bereich des Patentrechtes die nationale Erschöpfung. Im Patentrecht sind stärkere vertriebliche Ausschliesslichkeitsrechte auch gerechtfertigt: Urheberrechte entstehen einfach und haben eine sehr lange Schutzdauer, und der Markenschutz ist gar auf unbestimmte Dauer möglich. Bis zur Erlangung von Patentschutz müssen hingegen hohe und kostenintensive Hürden überwunden werden. Weiter ist der Patentschutz auf maximal zwanzig Jahre begrenzt. Als Nicht-EWR-Mitglied ist es der Schweiz unbenommen, diese sinnvolle Unterscheidung auch bei einer Anpassung der Erschöpfung im Patentrecht an den EWR beizubehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Einführung der regionalen Erschöpfung im Patentrecht sind aber die WTO-Regeln ohne Zweifel einzuhalten. Im Gutachten der Professoren Katzenberger und Straus an den Bundesrat wurde klar festgestellt: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Eine nach Märkten bzw. Ländern differenzierende Erschöpfungslösung verstösst in Form der Einführung der regionalen Erschöpfung im Verhältnis zur Europäischen Union und zum EWR gegen das Trips-Meistbegünstigungsprinzip zulasten der EU-/EWR-Angehörigen und kann daher nicht einseitig, sondern nur durch Vereinbarung eingeführt werden. Der gleichfalls vorliegende Verstoss gegen das Gatt-94-Meistbegünstigungsprinzip, nunmehr gegenüber den Angehörigen von Drittstaaten, kann durch qualifizierte Vereinbarung mit EU und EWR vermieden werden."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Schlussfolgerung wurde kürzlich durch ein weiteres umfassendes Gutachten von Professor Cottier bestätigt, das auch die Kurzgutachten von den Professoren Ziegler und Rapin berücksichtigte. Selbst wenn das Risiko einer Klage gegen die Schweiz gering wäre, könnte sich die Schweiz keine bewusste Verletzung von WTO-Recht, insbesondere keine Verletzung des Trips-Abkommens, erlauben. Unser Land verlangt von anderen Ländern ständig die Einhaltung des Trips-Abkommens (sowie in Freihandelsabkommen auch von Trips+-Pflichten) zum Schutz des geistigen Eigentums unserer exportorientierten Unternehmen. Zur Aufrechterhaltung dieser Forderungen muss die Schweiz ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Deshalb soll der Bundesrat Verhandlungen mit der EU aufnehmen, um ein WTO-kompatibles regionales Regime im Patenrecht einzuführen. Dabei ist den Besonderheiten von Produkten Rechnung zu tragen, deren Preis staatlich festgelegt wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nationalrat und Ständerat haben am 19. Dezember 2008 einem Wechsel zum System der einseitigen regionalen Erschöpfung im Patentrecht zugestimmt. Das Anliegen der Motion wurde verworfen. Mit seiner Antwort trägt der Bundesrat diesem Entscheid der Räte Rechnung.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, der EU Verhandlungen vorzuschlagen zum Abschluss eines Vertrages über die gegenseitig anerkannte regionaleuropäische Erschöpfung im Patentrecht, sei es durch Fortentwicklung des Freihandelsabkommens Schweiz-EG, sei es im Rahmen des vertraglichen Anschlusses an die europäische Patentgerichtsbarkeit oder durch einen neuen bilateralen Vertrag.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Euroregionale Erschöpfung im Patentrecht</value></text></texts><title>Euroregionale Erschöpfung im Patentrecht</title></affair>