﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083621</id><updated>2023-07-27T21:44:44Z</updated><additionalIndexing>36;Sicherheit;CERN;Kernphysik;Grundlagenforschung;Weltraum;Elementarteilchen;Kerntechnologie;Kernspaltung;Informationsverbreitung;physikalisches Verfahren;Haftung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2635</code><gender>m</gender><id>1110</id><name>Vischer Daniel</name><officialDenomination>Vischer Daniel</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne 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verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-10-01T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-11-26T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-10-02T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-10-01T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts 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Die Schweiz ist am LHC-Projekt finanziell beteiligt, weshalb der Bundesrat für Sicherheit, geregelte Schadensabgeltung und hinreichende Pluralität der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mindestens mitverantwortlich ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./3. Die wissenschaftliche Stossrichtung des Cern wird vom Scientific Policy Committee empfohlen, einem Gremium dessen Mitglieder vom Cern-Rat gewählt werden und das aus anerkannten Experten auf dem Gebiet der Teilchenphysik aus der ganzen Welt zusammengesetzt ist. Der Cern-Rat, das oberste Gremium der Organisation, in welchem die zwanzig Mitgliedstaaten durch je einen aktiven Physiker und einen Regierungsvertreter repräsentiert sind, entscheidet über alle wichtigen strategischen Fragen, wie z. B. über alle grossen Programme, die Festlegung der jährlichen Ziele und die Begleitung von deren Umsetzung sowie die Verabschiedung des jährlichen Budgets. Auch die Durchführung von Forschungsprojekten bzw. Experimenten in der Grössenordnung des LHC wird vom Cern-Rat beschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat den Bau des LHC ausdrücklich gutgeheissen, als er mit Beschluss vom 19. Oktober 1994 die Schweizer Cern-Delegation befugte, im Cern-Rat dem Bau des LHC und seiner Finanzierung im Rahmen des ordentlichen Cern-Budgets zuzustimmen. In den vergangenen Jahren hat sich der Bundesrat anlässlich von Besuchen verschiedener seiner Mitglieder beim Cern wiederholt über den LHC informiert. Zudem hat er sich auch im Rahmen von mehreren finanzrelevanten Entscheidungen mit dem Cern auseinandergesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die öffentliche Debatte über die angeblichen Gefahren, die vom LHC ausgehen könnten, ist dem Bundesrat bekannt. Die darin zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen der Bevölkerung nimmt er auch durchaus ernst. Stellungnahmen des Cern zum möglichen Gefahrenpotenzial sind vorhanden und der Öffentlichkeit über die Internetseite der Organisation zugänglich. Gerade weil es auch der Cern-Rat als absolut zentral angesehen hat, die möglichen Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb des LHC genau zu kennen, hatte er das Cern-Management in dessen Bestrebungen unterstützt, den Sicherheitsbericht aus dem Jahr 2003 im Lichte neuer experimenteller Ergebnisse und eines vertieften theoretischen Verständnisses auf den aktuellen wissenschaftlichen Stand zu bringen. Das Cern hat daher dieses Jahr die Arbeitsgruppe Sicherheit am LHC, welche aus Cern-unabhängigen Experten zusammengesetzt ist, mit dieser Aktualisierung beauftragt. Der entstandene Bericht wurde anschliessend vom Scientific Policy Committee überprüft und von einem Panel von fünf unabhängigen Wissenschaftern bewertet. Sämtliche Sicherheitsberichte sind auf der Internetseite des Cern (www.cern.ch) einsehbar und bestätigen, dass vom LHC keine nachweisbare Gefahr ausgeht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Zwischenfall, der am 19. September 2008 zum Betriebsunterbruch des LHC führte, hat seine Ursache in technischen Problemen mit einer supraleitenden elektrischen Verbindung zwischen zwei Magneten im Tunnel des Beschleunigers. Der Vorfall ereignete sich während des Testbetriebs der Magnete. Dabei haben sämtliche eingesetzten Sicherheitssysteme wie vorgesehen funktioniert. Während dieser Tests ist der Zugang für das Personal zum Tunnel vollständig gesperrt. Jedwede Gefährdung von Mensch oder Umwelt kann ausgeschlossen werden. Dieselben Sicherheitsvorkehrungen gelten auch für den zukünftigen normalen Beschleunigungsbetrieb. Ein ausführlicher technischer Bericht über den Zwischenfall vom 19. September 2008 liegt inzwischen vor und ist auf der Internetseite des Cern abrufbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die wissenschaftliche Stossrichtung des Cern wird in weltweiter Zusammenarbeit mit universitären Physikinstituten definiert. Dabei wird in wissenschaftlichen Versammlungen in äusserst basisdemokratischen und zum Teil harten Diskussionen über die Zielsetzung und die zu verwendenden Mittel debattiert. Diese Diskussion ist notwendig, da es diese Forschungsinstitute sind, die später für Design, Bau und Betrieb der Detektoren verantwortlich zeichnen. Dieser Mechanismus spielte auch bei den LHC-Experimenten. Genehmigt werden die wissenschaftlichen Grundsatzentscheidungen jedoch vom Cern-Rat. Somit werden solche strategischen Entscheide auch von den Mitgliedsstaaten mitgetragen, welche dadurch zwangsläufig in den Wissenschaftsdiskurs eingebunden sind. Bei kontroversen Themen - wie z. B. der Inbetriebnahme des LHC - werden auch kontradiktorische Diskussionen mit Befürwortern und Gegnern geführt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Das rechtliche Statut des Cern in der Schweiz ist in der zwischen dem Bundesrat und dem Cern am 11. Juni 1955 abgeschlossenen und vom Parlament am 29. September 1955 genehmigten Sitzstaatvereinbarung geregelt. Gemäss Artikel 6 der Vereinbarung geniesst die Organisation eine Immunität gegenüber jeglicher Gerichtsbarkeit. Diese Immunität wird gewährt, um die Unabhängigkeit und die freie Abwicklung der Tätigkeiten der Organisation unter allen Umständen zu gewährleisten (Art. 22). Im Gegenzug ist die Organisation verpflichtet, ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten einzurichten (Art. 24). Diese Verpflichtung erfüllt das Cern durch die Einsetzung eines Schiedsgerichtsverfahrens. Trotz der rechtlichen Immunität, die dem Cern wie allen übrigen zwischenstaatlichen Organisationen gewährt wird, ist die Organisation für Schäden aus ihrer Tätigkeit haftbar. Für solche Schadenfälle hat das Cern eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Schäden, für welche die Organisation haftbar gemacht würde, von der Versicherung jedoch nicht gedeckt wären, müssten im Rahmen der Haushaltmittel der Organisation entschädigt werden, die von den Beiträgen der Mitgliedsstaaten aufgebracht werden. Der Schweiz erwächst aus der Tätigkeit der Organisation oder den Handlungen ihrer Beamten auf ihrem Staatsgebiet keinerlei internationale Verantwortlichkeit.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der LHC-Versuch des Cern ist auf erhebliche Kritik gestossen. Inzwischen wurde er aus unklaren und wenig transparenten Gründen brüsk unterbrochen. Dies veranlasst mich, dem Bundesrat nachfolgende Fragen zu stellen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat er sich über den LHC-Versuch vor dessen Start informieren lassen? Worin liegt dessen öffentliches Interesse? Kann der Bundesrat mit hinreichender Sicherheit sagen, der Versuch berge kein Gefahrenpotenzial in sich? Hat sich der Bundesrat dabei mit der Kritik am Versuch auseinandergesetzt und von den zuständigen Stellen des Cern eine entsprechende Stellungnahme eingefordert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sind ihm die Gründe für die plötzliche Unterbrechung des Versuchs bekannt? Auf was ist der Unterbruch zurückzuführen? Was ist jenen entgegenzuhalten, die sagen, der Unterbruch sei bereits implizites Indiz für ein vorhandenes Gefahrenpotenzial?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er nicht auch der Ansicht, das Cern habe den Versuch der Öffentlichkeit gegenüber zu wenig legitimiert? Immerhin geht es um erhebliche, auch schweizerische Steuergelderbeträge.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sieht er nicht auch eine Gefahr darin, dass der Wissenschaftsdiskurs über den Versuch und dessen Zusammenhänge, Relevanz und Gefahr weitgehend Cern-intern stattfindet und ein öffentlicher Wissenschaftsdiskurs fehlt? Liegt darin nicht eine gefährliche und undemokratische Entwicklungstendenz im Wissenschaftsdiskurs?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Das Cern verfügt über absolute Immunität. Wer haftet im Falle einer Schädigung durch einen Cern-Versuch für Menschen in Genf und Umgebung? Hält der Bundesrat diese absolute Immunität für gerechtfertigt? Worin ist sie begründet?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>LHC-Versuch des Cern bedenkenlos?</value></text></texts><title>LHC-Versuch des Cern bedenkenlos?</title></affair>