{"id":20083681,"updated":"2023-07-28T09:15:59Z","additionalIndexing":"24;Lohn;Finanzkrise;Corporate Governance;Sicherheit;Lohnpolitik;zusätzliche Vergütung;Bankrecht;Finanzberuf;Führungskraft","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-03T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L05K0702020204","name":"Führungskraft","type":1},{"key":"L05K0702010103","name":"Lohn","type":1},{"key":"L05K0702010101","name":"zusätzliche Vergütung","type":1},{"key":"L04K07020103","name":"Lohnpolitik","type":1},{"key":"L04K11060108","name":"Finanzberuf","type":1},{"key":"L04K11010105","name":"Finanzkrise","type":2},{"key":"L04K08020225","name":"Sicherheit","type":2},{"key":"L06K070305010301","name":"Corporate Governance","type":2},{"key":"L04K11040209","name":"Bankrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-08T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2008-11-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1222984800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1228690800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.3681","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In ihrer aktuellen Ausgestaltung sind die Entlöhnungssysteme und insbesondere die Boni in der Finanzbranche an kurzfristige Umsatz- und Profitsteigerung gekoppelt und wirken dadurch extrem risikotreibend. Damit widersprechen sie den langfristigen Geschäftsinteressen.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund liegen erste Empfehlungen auf internationaler Ebene vor (Report on Enhancing Market and Institutional Resilience, 2008). Danach soll die Finanzbranche dafür sorgen, dass ihre Kompensationsmodelle auf eine langfristige, unternehmensweite Profitabilität ausgerichtet sind.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Entschädigungssystem in der Finanzbranche ist als eine der Ursachen der derzeitigen Finanzkrise identifiziert worden. Das Financial Stability Forum (FSF) ist gegenwärtig daran, international anwendbare Leitsätze für Entschädigungssysteme von Finanzinstituten zu entwickeln. Ziel dieser Leitsätze ist es, dazu beizutragen, dass Entschädigungssysteme im Einklang mit der langfristigen Profitabilität des Unternehmens stehen. Die Leitsätze werden vom FSF an seiner nächsten Sitzung im März 2009 diskutiert. Auch die Finanzindustrie ist sich der Problematik bewusst: So hat das Institute of International Finance - ein Zusammenschluss weltweit tätiger Finanzinstitute - im Juli 2008 Grundsätze für Entlöhnungssysteme erlassen. Weiter hat auch die Counterparty Risk Management Policy Group III, in welcher die wichtigsten US-amerikanischen Finanzinstitute vertreten sind, im August dieses Jahres statuiert, dass sich die Entlöhnungssysteme auf die langfristige Entwicklung der Aktienperformance beziehen müssen.<\/p><p>Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2008 erste Vorschläge für eine Verstärkung der Aktionärsrechte in der bereits verabschiedeten Aktienrechtsvorlage diskutiert: Der Verwaltungsrat soll neu ein Reglement über die Vergütungen erstellen. Die Rechte der Aktionäre sollen gestärkt werden, indem die Generalversammlung Mitwirkungsrechte in Vergütungsfragen erhalten wird.<\/p><p>Weiter erwägt der Bundesrat, dem Parlament Erleichterungen für die Klage auf Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen zu unterbreiten: Der ursprünglich vom Bundesrat verabschiedete Entwurf sah eine Rückerstattungspflicht betreffend Leistungen vor, soweit diese in einem offensichtlichen Missverhältnis zur erbrachten Gegenleistung und zur Ertragslage der Gesellschaft stehen. Neu soll die Ertragslage unerheblich sein; auch reicht ein nicht notwendigerweise offensichtliches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung aus. Der Verweis des Entwurfes auf Artikel 64 des Obligationenrechtes, der den gutgläubigen und nicht mehr bereicherten Empfänger einer ungerechtfertigten Leistung schützt, wird fallengelassen. Der Kreis der zur Klage befugten Personen wird zudem erweitert. Neu sollen auch Gläubigerinnen und Gläubiger aktivlegitimiert sein.<\/p><p>Der Bundesrat wird demnächst, basierend auf diesen Lösungsansätzen, die konkrete Ausgestaltung der Ergänzung der Aktienrechtsreform, welche sich auf börsenkotierte Aktiengesellschaften beschränken wird, zuhanden des Parlamentes festlegen.<\/p><p>Was die in der Motion angesprochenen Entschädigungssysteme in der Finanzbranche betrifft, so wird in der Botschaft zu einem Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems vom 5. November 2008 ausgeführt, dass die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) plant, in einem Rundschreiben generelle Richtlinien zu den Entschädigungssystemen in der Finanzbranche auszuarbeiten. Angemessene Entschädigungssysteme sind Teil und Voraussetzung einer guten Organisation einer Bank. Die EBK (bzw. ab 1. Januar 2009 die Finma) wird in einem Rundschreiben darlegen, wie sie die Anforderungen an die Organisation der Banken anwendet (Art. 3 Abs. 2 Bst. a des Bankengesetzes). Die Einhaltung der Bestimmungen des geplanten Rundschreibens soll Teil des Aufsichtsprozesses bilden. Weiter wird geprüft, die EBK mit einer ausdrücklichen Regelungskompetenz für die Prüfung der Entschädigungssysteme von Banken auszustatten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bankengesetz (und gegebenenfalls die dazugehörende Verordnung) so anzupassen, dass die Entlöhnungssysteme und insbesondere die der variablen, leistungsabhängigen Lohnbestandteile (Boni) nicht risikotreibend wirken.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Risikogerechte Entlöhnungssysteme für die Finanzbranche"}],"title":"Risikogerechte Entlöhnungssysteme für die Finanzbranche"}