{"id":20083687,"updated":"2023-07-27T19:30:17Z","additionalIndexing":"52;2841;Verordnung;Gesundheitsrisiko;Partikelfilter;Wettbewerbsbeschränkung;Baugerät;Staub;Rechtssicherheit;Gesetzgebungsverfahren;Abgas;Bauindustrie;Luftreinhaltung;krebserzeugender Stoff","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-03T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L04K06010411","name":"Luftreinhaltung","type":1},{"key":"L05K0503010103","name":"Verordnung","type":1},{"key":"L03K080702","name":"Gesetzgebungsverfahren","type":1},{"key":"L05K1801040101","name":"Partikelfilter","type":1},{"key":"L05K0705030102","name":"Baugerät","type":1},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":2},{"key":"L04K05030207","name":"Rechtssicherheit","type":2},{"key":"L06K060201010102","name":"Staub","type":2},{"key":"L05K0602010403","name":"krebserzeugender Stoff","type":2},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":2},{"key":"L04K07050303","name":"Bauindustrie","type":2},{"key":"L06K060201010101","name":"Abgas","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-10-01T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-12-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1222984800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1285884000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2732,"gender":"f","id":3999,"name":"Prelicz-Huber Katharina","officialDenomination":"Prelicz-Huber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2596,"gender":"f","id":1155,"name":"Frösch Therese","officialDenomination":"Frösch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2711,"gender":"m","id":3908,"name":"von Graffenried Alec","officialDenomination":"von Graffenried"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2696,"gender":"f","id":3893,"name":"Lachenmeier-Thüring Anita","officialDenomination":"Lachenmeier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2672,"gender":"f","id":3869,"name":"Bänziger Marlies","officialDenomination":"Bänziger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.3687","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Um den Ausstoss von Luftschadstoffen auf Baustellen zu begrenzen, hatte das Bafu 2002 die Richtlinie \"Luftreinhaltung auf Baustellen\" in Kraft gesetzt. Zur Minderung der Dieselrussemissionen sah diese Richtlinie eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen mit einer Leistung ab 18 Kilowatt auf grösseren Baustellen vor. Diese Regelung wurde aber bis heute nicht von allen kantonalen Vollzugsbehörden einheitlich umgesetzt. Zudem sorgte die Klausel, dass Baumaschinen nur beim Einsatz auf grösseren Baustellen mit einem Partikelfilter ausgestattet werden müssen, für Unklarheiten im Vollzug.<\/p><p>Mit der von National- und Ständerat angenommenen Motion Jenny (05.3499) wurde der Bundesrat beauftragt, den Vollzug der Luftreinhaltevorschriften beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern in Bezug auf Leistung und Alter der Maschinen sowie Einstufung der Baustellen in der ganzen Schweiz zu harmonisieren. Die am 19. September 2008 beschlossene Änderung der Luftreinhalte-Verordnung setzt diesen Auftrag um.<\/p><p>Die Verordnungsänderung sieht von der bisher nur für Grossbaustellen geltenden technischen Vorschrift eines Partikelfilterobligatoriums ab, legt aber stattdessen für die Baumaschinen auf sämtlichen Baustellen einen strengen Partikelanzahl-Grenzwert fest. Dieser kann nach dem heutigen Stand der Technik nur mit wirksamen Partikelfiltern eingehalten werden. Die Anhebung der Vorschriften auf die Verordnungsebene und die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf sämtliche Baustellen wird zur Folge haben, dass die Dieselrussemissionen aus Baumaschinen weiter zurückgehen. Damit werden auch die diesbezüglichen Krebstodesfälle nicht zu- sondern abnehmen. <\/p><p>Die Übergangsbestimmungen der Verordnungsänderung sehen gewisse Erleichterungen für ältere und kleinere Baumaschinen vor. Die bisherige Nachrüstpflicht für ältere Maschinen gilt für die Leistungsklasse ab 37 Kilowatt auf Grossbaustellen nahtlos weiter, ab 2010 wird sie auf sämtliche Baustellen ausgeweitet. Der Ausbau bereits montierter Filter wäre nur für Maschinen der Leistungsklasse 18-37 Kilowatt und für Maschinen älter als Baujahr 2000 zulässig. In der Leistungsklasse 18-37 Kilowatt wurden aufgrund der bisherigen Regelung erst höchstens ein Drittel der Baumaschinen mit einem Filter ausgerüstet. Die Verordnungsänderung wurde in enger Begleitung der Baubranche erarbeitet. Der Bundesrat geht deshalb in diesem Punkt von der Eigenverantwortung der Baubranche aus, dass bereits funktionierende Partikelfilter in dieser Übergangszeit nicht aus Betriebskostengründen wieder ausgebaut werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit der vom Bundesrat beschlossenen LRV-Änderung vom 19. September 2008 wird das Nachrüstobligatorium für 70 Prozent der \"nichtneuen\" Baumaschinen mit Partikelfiltern ausser Kraft gesetzt. Dies veranlasst zu folgenden Fragen: <\/p><p>1. Wird dadurch die bereits ausgeführte Nachrüstung von etwa 8500 Baumaschinen auf Grossbaustellen nicht obsolet und erweisen sich die dafür ausgegebenen Investitionen von etwa 100 Millionen Franken nicht als fehlinvestiert? <\/p><p>2. Werden damit nicht jene Bauunternehmungen bestraft, die bereits in die Technik zum Schutz der Bevölkerung vor dem krebserregenden Dieselruss investiert haben? <\/p><p>3. Mit der Aufhebung des Nachrüsteobligatoriums werden etwa 8500 Nachrüstungen von Baumaschinen mit Partikelfiltern zu Fehlinvestitionen. Um im Wettbewerb bestehen zu können, könnten sich die Baufirmen bemüssigt sehen, die Partikelfilter wieder auszubauen, um Kosten für Unterhalt, Reparatur und Organisation einzusparen. Führt dies nicht in der Essenz zu einem Verstoss gegen die Rechtssicherheit, die Kontinuität, den Bestandesschutz sowie die Wahrung des Wettbewerbs? <\/p><p>4. Ist sich der Bundesrat schliesslich bewusst, dass er mit seinem Entscheid zusätzliche Krebstodesfälle, welche durch den krebserregenden Russ erzeugt werden, in Kauf nimmt? Das Bafu spricht von einigen Hundert Fällen bis 2015.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Partikelfilter. Folgen der vom Bundesrat beschlossenen LRV-Änderung"}],"title":"Partikelfilter. Folgen der vom Bundesrat beschlossenen LRV-Änderung"}