{"id":20083706,"updated":"2023-07-28T12:39:50Z","additionalIndexing":"66;Sonnenenergie;Investitionsförderung;Bautätigkeit Privater","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-03T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L03K170505","name":"Sonnenenergie","type":1},{"key":"L05K1109010601","name":"Investitionsförderung","type":1},{"key":"L05K0705030302","name":"Bautätigkeit Privater","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-10-01T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2008-12-05T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1222984800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1285884000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2699,"gender":"m","id":3896,"name":"Malama Peter","officialDenomination":"Malama"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2709,"gender":"m","id":3906,"name":"Segmüller Pius","officialDenomination":"Segmüller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2671,"gender":"f","id":3868,"name":"Amacker-Amann Kathrin","officialDenomination":"Amacker"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2707,"gender":"f","id":3904,"name":"Schmid-Federer Barbara","officialDenomination":"Schmid-Federer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2637,"gender":"m","id":1130,"name":"Wehrli Reto","officialDenomination":"Wehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2590,"gender":"m","id":1143,"name":"Cathomas Sep","officialDenomination":"Cathomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2708,"gender":"m","id":3905,"name":"Schmidt Roberto","officialDenomination":"Schmidt Roberto"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"08.3706","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Wie das Bundesamt für Energie am 18. August 2008 mitteilte, gingen bis Ende Juli 2008 insgesamt 4913 Gesuche zur Erstellung von Energieanlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien ein. 82 Prozent oder 4036 Gesuche betrafen Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche eine Fotovoltaikanlage (FV) errichten wollten. 100 Prozent der Gesuchsteller für Wind- und Wasserkraft bis 10 Kilowatt wurden berücksichtigt; auch 97 Prozent der Biomassegesuche erhielten einen positiven Bescheid. Bei den FV-Gesuchen erhielten über 70 Prozent der Gesuchsteller eine Absage für die im Bundesgesetz vorgesehene Netzeinspeisung. <\/p><p>In der praktischen Auswirkung erscheint der Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit etwas arg strapaziert; die mangelhafte Beachtung des erwähnten Verfassungsgrundsatzes sowie des Verhältnismässigkeitsprinzips (Art. 5 Abs. 2 BV) durch die hundertprozentige Gutheissung einer Gesuchskategorie gegenüber einer siebzigprozentigen Ablehnung der FV-Gesuche erscheint für viele Betroffene unverhältnismässig und ungerechtfertigt, dies umso mehr, als es bei den FV-Gesuchen oft um das eigene Haus, die eigene oder gemietete Liegenschaft geht. Bei den grösseren Wasserkraftwerken soll es sich offenbar um Seriengesuche von einzelnen, finanziell sehr potenten Konzernen handeln, welche gleich mehrere Dutzend Gesuche einreichten, die nun offenbar alle bewilligt wurden. Angesichts dieser Umstände rechtfertigt es sich, die Zusatzfinanzierung der FV von insgesamt 20 Prozentpunkten (15 Prozent statt 5 Prozent bei Ziffer 1 und 20 Prozent statt 10 Prozent bei Ziffer 2 von Art. 7a Ab. 4 Bst. b EnG) über Artikel 7a Absatz 4 Buchstabe a EnG (Wasserkraft: 50 Prozent) zu finanzieren, soweit der Zuschlag von 0,6 Rappen\/Kilowattstunde gemäss Artikel 15b Absatz 4 EnG nicht nach oben angepasst oder aufgehoben wird. Diese Kompromisslösung löst gewiss nicht alle diesbezüglichen Probleme; sie vermindert aber wenigstens etwas die einseitige Bevorzugung einer rund 130-jährigen Technologie gegenüber der neuen FV-Technologie, welche in der Bevölkerung auf das grösste und positivste Echo gestossen ist.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Parlament wollte mit der Limitierung der Technologien verhindern, dass einzelne Technologien zu viel Mittel aus den Zuschlägen beziehen. Dabei sind zwei Elemente zu berücksichtigen:<\/p><p>1. Gäbe es keine reservierten Summen für längerfristige Projekte, würden diese schon gar nicht angepackt. Die Bauzeiten können für Kleinwasserkraftwerke mehrere Jahre betragen, für Fotovoltaikanlagen sind es in der Regel nur einige wenige Monate.<\/p><p>2. Das Energiegesetz hat neben den Limiten für die Zuschläge auch energetische Ziele (+5400 Gigawattstunden) gesetzt. Wasserkraftwerke belasten die Zuschläge mit 4 bis 10 Rappen pro produzierte Kilowattstunde, Fotovoltaikanlagen jedoch mit etwa 60 Rappen. Mit der in der Motion geforderten Erhöhung der Fotovoltaiklimite auf 15 Prozent würde die mit den Zuschlägen finanzierbare Energiemenge um bis zu 1000 Gigawattstunden reduziert. Die Zielerreichung würde dadurch noch stärker gefährdet.<\/p><p>Der Antrag der Motion löst allenfalls das Problem der Flut von Anmeldungen der ersten Tage. Es ist jedoch zu erwarten, dass sofort wieder eine mindestens gleich grosse Warteschlange entstehen wird, sobald wieder Aussicht auf die Annahme von neuen Projekten besteht. Das Problem wird damit nur um einige Monate verschoben. Erfahrungen aus anderen Ländern haben dies gezeigt.<\/p><p>Die Situation muss insgesamt (und nicht nur bezüglich Fotovoltaik) gründlich analysiert werden. Das ist verlässlich erst im ersten Praxisjahr 2009 möglich. Der Bundesrat wird dem Parlament zu gegebener Zeit darüber Bericht erstatten und allfällig erforderliche Massnahmen vorschlagen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Gesetzesanpassung zu prüfen und dem Parlament nachstehenden Vorschlag zu unterbreiten: <\/p><p>Artikel 7a des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 betreffend Anschlussbedingungen für Elektrizität aus erneuerbaren Energien ... soll ergänzt werden, damit die grosse Anzahl der abgelehnten Gesuche nicht nur einseitig unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger trifft, welche aus Eigenverantwortung und oft am eigenen Haus oder Wohnort einen Beitrag gegen die Klimaerwärmung und gegen hohe Energiepreise leisten und eine Solaranlage errichten wollen. Wenn wir uns an die Legiferierung der letzten Jahre erinnern, hat der Bund bei verschiedenen anderen Energieträgern teilweise respektable Forschungsbeiträge geleistet und erhebliche Haftungsdeckungen übernommen usw. Deshalb rechtfertigt sich folgende Anpassung von Artikel 7a des Energiegesetzes (EnG) vom 26. Juni 1998:<\/p><p>Art. 7a Abs. 4<\/p><p>Von der Summe der Zuschläge nach Artikel 15b Absatz 4 dürfen höchstens beanspruchen:<\/p><p>a. die Wasserkraft: 50 Prozent; <\/p><p>b. die Fotovoltaik: <\/p><p>1. solange die ungedeckten Kosten 50 Rappen\/Kilowattstunde übersteigen: 15 Prozent (statt 5 Prozent);<\/p><p>2. solange die ungedeckten Kosten zwischen 40 und 50 Rappen\/Kilowattstunde betragen: 20 Prozent (statt 10 Prozent);<\/p><p>3. solange ...<\/p><p>c. alle anderen Technologien sowie die Fotovoltaik, wenn die ungedeckten Kosten weniger als 30 Rappen\/Kilowattstunde betragen: je 30 Prozent. Die Zusatzkosten für die Anpassungsmassnahmen gemäss Artikel 7a Absatz 4 Buchstabe b Ziffer 1 und 2 EnG von insgesamt 20 Prozentpunkten werden durch die bereits in Artikel 7a Absatz 4 Buchstabe a EnG generierten Mittel ausgeglichen; <\/p><p>d. die Kosten für wettbewerbliche Ausschreibungen ...<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Förderung von Solaranlagen"}],"title":"Förderung von Solaranlagen"}