{"id":20083726,"updated":"2023-07-28T12:15:44Z","additionalIndexing":"28;24;Steuerbefreiung;AHV-Rente;älterer Mensch;Steuerbelastung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-03T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L06K010401010102","name":"AHV-Rente","type":1},{"key":"L05K1107030701","name":"Steuerbefreiung","type":1},{"key":"L04K11070308","name":"Steuerbelastung","type":1},{"key":"L05K0107010201","name":"älterer 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Die ältere Generation kann rückwirkend von den meisten dieser Privilegien nicht profitieren, seien es Kinderabzüge, Familienabzüge usw. Älter werden wir alle, weshalb alle von einer Steuerbefreiung der AHV profitieren würden. Die Rentner werden die Hauptlast der geplanten Mehrwertsteuerreform (Einheitssatz), insbesondere aber der Absenkung des Umwandlungssatzes zu tragen haben. Sie verdienen deshalb einen steuerlichen Ausgleich. Heute stammen bereits 30 Prozent der AHV-Einnahmen nicht mehr aus Lohnabzügen, sondern aus Spielbankenerträgen, Mehrwert-, Tabak- und Alkoholsteuern. Deshalb kann nur ein Teil der AHV-Beiträge steuerlich in Abzug gebracht werden. Von der Steuerbefreiung profitiert nur, wer mit seiner Arbeit zum Wohlstand der Schweiz beigetragen und in die AHV einbezahlt hat. Reiche Ausländer, die ihren Ruhestand in der Schweiz mit Renten aus dem Ausland oder aus Vermögenserträgen bestreiten, gehen leer aus. Auch wenn es viele wohlhabende Rentner gibt, die jedoch z. B. in den Altersheimen höhere Tarife bezahlen, trifft dies für die meisten nicht zu. Die BfS-Studie \"Finanzielle Situation der privaten Haushalte\" zeigt, dass die Einkommen der Rentnerhaushalte unter Berücksichtigung der Haushaltsgrössen um 19 Prozent unter dem der Erwerbshaushalte liegen. Dazu kommt, dass oft selbst Eigenheimbesitzer mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben, weil ihre AHV-Rente nicht ausreicht, um den Eigenmietwert zu versteuern. Die Durchführung der AHV-Steuerbefreiung ist administrativ einfach und günstig. In vielen Kantonen werden Einkommen aus der AHV bereits teilweise steuerlich entlastet.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Steuersystem der Schweiz zeichnet sich dadurch aus, dass die Beiträge an die AHV, an die obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule) und begrenzt auch an die freiwillige private Selbstvorsorge (dritte Säule) nicht besteuert werden. Das gilt auch für die Zins- und Anlageerträge der zweiten und dritten Säule. Hingegen wird der Bezug der Renten voll besteuert (abgesehen vom Kapitalbezug, der privilegiert besteuert wird). Eine Steuerbefreiung der AHV-Renten wäre deshalb steuersystematisch nicht korrekt.<\/p><p>Soll eine steuersystematisch korrekte Besteuerung der Altersvorsorge steuerfreie AHV-Rentenleistungen vorsehen, so wäre im Gegenzug zur Steuerbefreiung der Renten die Abzugsmöglichkeit der Beiträge abzuschaffen. Eine solche Abschaffung würde die Erwerbstätigen, die bisher die Beiträge von ihrem Einkommen steuerlich abziehen konnten, massiv begünstigen. Der Grund liegt darin, dass sie die infolge Abzuges nicht zu versteuernden Beiträge auch bei Erhalt als Rente nicht mehr versteuern müssten. Es wären also - wie damals bei der Einführung der zweiten Säule - lange Übergangsfristen vorzusehen.<\/p><p>Durch die Steuerfreiheit der AHV-Renten wäre mit sehr hohen Mindereinnahmen zu rechnen. Schätzungen sprechen von bis zu 4,7 Milliarden Franken für Bund, Kantone und Gemeinden zusammen. Dies sind über 10 Prozent der gesamten Einkommenssteuereinnahmen dieser drei Gebietskörperschaften (45,7 Milliarden Franken Steuereinnahmen im Jahr 2006). Eine Schätzung der ESTV aufgrund detaillierter Daten der direkten Bundessteuer für den Kanton Bern für das Jahr 2005 ergibt, dass die Steuereinnahmen bei der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen um 12 Prozent abnehmen würden. Diese Mindereinnahmen müssten zwingend gegenfinanziert werden. Das heisst, dass in diesem Umfang Einsparungen vorzunehmen oder neue Steuern einzuführen oder bestehende Steuern zu erhöhen wären.<\/p><p>Auch die Solidarität unter den Generationen würde durch eine Steuerbefreiung der AHV-Renten zusätzlich strapaziert, was vermutlich nicht ohne politische Folgen bliebe. Diese Solidarität zeichnet sich gerade bei der Finanzierung der AHV dadurch aus, dass Erwerbstätige die Renten der Personen im Ruhestand finanzieren. Verschiedene Studien haben in den letzten Jahren zudem gezeigt, dass die Rentnergeneration wirtschaftlich nicht schlechtergestellt ist als die Erwerbstätigen. Im Gegenteil, die Rentnergeneration verfügt im Schnitt über die grössten Vermögen. Dies zeigen die aktuellsten Zahlen zur wirtschaftlichen Situation der Rentnerinnen und Rentner verglichen mit Erwerbstätigen, welche 2008 vom Bundesamt für Sozialversicherungen publiziert wurden.<\/p><p>Schliesslich verstösst der Vorschlag auch gegen die in der Verfassung genannten Besteuerungsgrundsätze, und zwar sowohl gegen den Grundsatz der Allgemeinheit wie auch gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zusätzlich würde der Vorschlag, dass die Kantone und Gemeinden in Bezug auf ihr Steuerrecht frei sein sollen, zu einer Entharmonisierung führen. Der Bundesrat kann sich deshalb aus allen genannten Gründen dem Anliegen der Motion nicht anschliessen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Alters- und Hinterbliebenenrente der AHV steuerlich vollständig zu befreien, indem diese aus der Liste der steuerbaren Einkünfte in Abschnitt 6 (Einkünfte aus Vorsorge), Artikel 22 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer gestrichen wird. Im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden soll es den Kantonen und Gemeinden weiterhin freigestellt bleiben, diese Steuerbefreiung ebenfalls einzuführen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"AHV steuerfrei"}],"title":"AHV steuerfrei"}