﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083786</id><updated>2023-07-27T21:10:39Z</updated><additionalIndexing>52;48;Lärmbelästigung;Thurgau;Schienenfahrzeug;Güterverkehr auf der Schiene;Schienennetz;Lärm;Lärmschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2559</code><gender>m</gender><id>538</id><name>Bürgi Hermann</name><officialDenomination>Bürgi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2008-12-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4806</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1801020203</key><name>Güterverkehr auf der Schiene</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18030207</key><name>Schienennetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020105</key><name>Lärm</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020308</key><name>Lärmbelästigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18030208</key><name>Schienenfahrzeug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010410</key><name>Lärmschutz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010118</key><name>Thurgau</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2009-03-04T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-02-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-12-08T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2552</code><gender>m</gender><id>532</id><name>Stähelin Philipp</name><officialDenomination>Stähelin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2559</code><gender>m</gender><id>538</id><name>Bürgi Hermann</name><officialDenomination>Bürgi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.3786</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Lärmarm ausgerüstetes Rollmaterial wird bereits heute aufgrund des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE) bei der Bemessung des Deckungsbeitrags bevorzugt behandelt. Im Jahr 2007 kamen die Güterverkehrsunternehmen auf dieser Grundlage in den Genuss eines Lärmbonus von insgesamt rund 8 Millionen Franken. Es ist aus heutiger Sicht unbestritten, dass bei der zukünftigen Neugestaltung des Trassenpreissystems die Lärmemissionen des Rollmaterials als eine der preisrelevanten und wirksamen Komponenten in geeigneter Form weitergeführt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Kesselwagen der schweizerischen privaten Eigentümer sind genauso wie die SBB-Güterwagen - sofern die Anforderungen gemäss Artikel 1 der Verordnung über die Lärmsanierung von Eisenbahnen vom 14. November 2001 (VLE) erfüllt sind - im Lärmsanierungsprogramm aufgenommen. Die bei dieser Lärmsanierung zum Einsatz kommenden neuen Bremssohlen weisen gegenüber den bestehenden Grauguss-Bremssohlen andere Reibwerte auf. Daher ist eine Änderung des gesamten Bremssystems nötig. Aus Sicherheitsgründen braucht es für jeden Güterwagentypen neue Bremsberechnungen und Nachweise. Aufgrund der sehr grossen Typenvielfalt und Bauweisen sind diese Arbeiten äusserst zeitaufwendig. Die entsprechenden Engineeringarbeiten für die privaten Güterwagen sind in vollem Gange. Die ersten privaten Güterwagen werden im Jahre 2009 lärmsaniert. Deren Sanierung wird bis Ende 2015 abgeschlossen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms sieht ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis vor. Rollmaterial aufwendig zu sanieren, das nur noch eine kurze Zeitdauer im Einsatz stehen soll, wäre nicht wirtschaftlich. Dementsprechend werden auch nach 2015 vereinzelt schweizerische Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen verkehren. Diesen Güterwagen den Netzzugang generell zu verweigern wäre unverhältnismässig und steht nicht zur Diskussion.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Rollmaterialsanierung ist im Übrigen auch in der EU ein wichtiges Thema. Aus technischen und finanziellen Gründen darf in den nächsten Jahren gleichwohl noch nicht mit einer ähnlich umfassenden Rollmaterialsanierung wie in der Schweiz gerechnet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die nationalen Rechtsgrundlagen finden sich in den Artikeln 1 und 4 BGLE und in der VLE. Für bestehende Güterwagen schweizerischer Bahnunternehmungen, die nicht nach VLE saniert wurden oder werden, gilt ein Bestandsschutz. Im Ausland zugelassene Wagen dürfen in der Schweiz ohne Auflagen betreffend die Lärmemission fahren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nationale Vorschriften betreffend maximale Lärmemissionen von Rollmaterial könnten mit den geltenden zwischenstaatlichen Vorschriften für die Zulassung von Eisenbahnrollmaterial für den internationalen Verkehr kollidieren und schaffen unter Umständen ein Spannungsfeld zum geltenden internationalen Prinzip des diskriminierungsfreien Netzzuganges. Die Schweiz hat sich im Rahmen des Landverkehrsabkommens und des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr verpflichtet, dieses Prinzip einzuhalten. Der Bundesrat spricht sich daher gegen entsprechende Einschränkungen aus, die internationale Verpflichtungen der Schweiz tangieren würden. Er ist aber bereit, eine wirksamere Ausgestaltung des Trassenpreissystems bezüglich Lärm innerhalb dieser Rahmenbedingungen zu prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Zeitplan zur Lärmsanierung wurde für das ganze Netz festgelegt. Er orientiert sich an der Lärmbetroffenheit der einzelnen Abschnitte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die SBB werden allfällige Massnahmen entlang der Strecke Romanshorn-Konstanz im laufenden Jahr projektieren. Die Projektierungsphase ist somit bereits eingeleitet. Die Planvorlagen dürften 2010 zur Genehmigung eingereicht werden können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit 2004 verkehren vermehrt Güterzüge auf der Seelinie Konstanz-Romanshorn-Rorschach. In der Zwischenzeit haben die Klagen der Anwohner sowie der Gemeindebehörden über die Lärmemissionen und Erschütterungen stark zugenommen. Stein des Anstosses sind insbesondere die lärmintensiven Kesselwagenzüge zum Transport von Mineralöl in die Ostschweizer Tanklager sowie die Transitgüterzüge der Railion Deutschland AG, welche zwischen Deutschland (Singen) und Vorarlberg (Wohlfurt) verkehren. Währenddem die Lärmsanierung der Güterwagen im Besitze der SBB Cargo AG planmässig voranschreitet, wird es noch Jahrzehnte dauern, bis die Güterwagen in ausländischem oder privatem Besitz lärmsaniert sind. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er bereit, bei der Festlegung der Trassenpreise die Lärmemissionen verstärkt zu berücksichtigen, mit dem Ziel, den Einsatz von lärmarmem Rollmaterial zu fördern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er bereit, Massnahmen zu ergreifen, um die Lärmemissionen der im Mineralöltransport eingesetzten Kesselwagen rasch und wirksam zu reduzieren und allenfalls - im Gleichschritt mit der Frist für die Lärmsanierung der Güterwagen der SBB Cargo AG - ab 2013 den Einsatz von nicht lärmsanierten Kesselwagen zu verbieten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Besteht im Rahmen des diskriminierungsfreien Netzzuganges eine Rechtsgrundlage, um Auflagen im Zusammenhang mit der maximalen Lärmemission des Rollmaterials zu machen? Wenn ja, wie gedenkt der Bundesrat diesen rechtlichen Spielraum auszunutzen? Wenn nein, ist er bereit, die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu schaffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er im Weiteren bereit, dafür zu sorgen, dass die für die Strecke Romanshorn-Konstanz bis 2013 vorgesehene Lärmsanierung zeitlich vorgezogen und beschleunigt wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Güterzugsverkehr auf der Seelinie Konstanz-Romanshorn-Rorschach</value></text></texts><title>Güterzugsverkehr auf der Seelinie Konstanz-Romanshorn-Rorschach</title></affair>