{"id":20083810,"updated":"2023-07-28T10:56:00Z","additionalIndexing":"24;15;Sparkasse;Unternehmen;Anlegerschutz;Kontrolle","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L05K1104010206","name":"Sparkasse","type":1},{"key":"L04K07030601","name":"Unternehmen","type":1},{"key":"L04K11040201","name":"Anlegerschutz","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-09T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-02-18T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229295600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1236553200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2669,"gender":"m","id":3865,"name":"Steiert Jean-François","officialDenomination":"Steiert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.3810","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Betriebssparkassen wirken in normalen Zeiten auf die Einleger wie Banken. Sie unterstehen aber nicht der Bankenaufsicht. Ihr Schicksal ist untrennbar mit dem Schicksal der betreffenden Unternehmungen verbunden. Bricht die Unternehmung zusammen, so bricht auch die Betriebssparkasse zusammen. Die Arbeitnehmer verlieren somit auf einen Schlag ihre Stelle und ihre Ersparnisse. Sowohl für die Arbeitnehmer als auch sozialpolitisch für die Öffentlichkeit besteht ein Klumpenrisiko.<\/p><p>Nach dem Zusammenbruch der Betriebssparkassen von Swissair und Swiss Dairy Food setzte sich auch beim damaligen Vorsteher des EFD, Bundesrat Villiger, die Erkenntnis durch, dass in diesem Bereich etwas geschehen müsse. Nicht zuletzt wegen der Zusicherung des jetzigen Vorstehers des EFD, Betriebssparkassen seien sicherer als manche Banken, lehnte der Nationalrat eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats ab, welche hier mehr Sicherheit schaffen wollte. Dies geschah gegen den Willen der Kantone, die sich in einer Vernehmlassung für eine Neuregelung ausgesprochen hatten. Die Kantone wissen, was der Zusammenbruch einer Unternehmung samt Betriebssparkasse bedeutet.<\/p><p>Der Bundesrat setzt auf die Aufklärung der Einleger. Eine solche Aufklärung müsste in erster Linie durch die Betriebssparkassen selbst erfolgen. Die Annahme, dass eine Institution, welche Spareinlagen entgegennimmt, mit Nachdruck darüber informiert, dass diese Einlagen mit erheblichen Risiken behaftet seien, ist zumindest gewagt.<\/p><p>Nachdem sich die Aussage des Bundesrates bezüglich der Sicherheit der Banken und damit der Betriebssparkassen als etwas problematisch erwiesen hat, ist es an der Zeit, diese Frage erneut zu prüfen. Ein Expertenbericht mit Vorschlägen liegt vor. Die Motion ist bewusst offen formuliert und überlässt es dem Bundesrat, welche Massnahmen er als geeignet vorschlagen will.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Abschaffung der Betriebssparkassen (BSK), welche nach dem Swissair-Debakel zum Thema wurde, warf verschiedene volkswirtschaftliche Fragen auf. Zudem waren über die existierenden BSK praktisch keine Daten vorhanden, weshalb das EFD Anfang 2003 ein externes Gutachten in Auftrag gab. Insgesamt konnten die Gutachter 42 Unternehmen mit BSK identifizieren; 41 Unternehmen nahmen an der Untersuchung teil. Die 41 BSK wiesen per Ende 2001 ein Einlagevolumen von rund 2,97 Milliarden Franken aus. Auf die fünf grössten BSK entfielen 93 Prozent des gesamten Einlagevolumens (2,76 Milliarden Franken). In den zehn Jahren vor Erstellung des Gutachtens war lediglich eine BSK gegründet worden. Hingegen hatten 19 Stammbetriebe ihre BSK aufgelöst oder planten zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens deren Auflösung.<\/p><p>Die Gutachter befanden, der unzureichende Einlegerschutz liesse sich mittels Aufklärung der Einleger oder durch die Einführung eines Konkursprivilegs verbessern. Bei allen andern geprüften Alternativen - pfandrechtliche Sicherstellung der BSK, obligatorische Einlageversicherung, Anlagen bei Banken als bankinternes Sondervermögen, Begrenzung des Einlagebetrags, Prüfung durch Revisionsgesellschaft bzw. staatliche Aufsicht, Beschränkung der Einlagen im Verhältnis zu Bilanzkennzahlen sowie Verbot der Neuzulassung von Betriebssparkassen - schätzten die Gutachter die für die betreffenden Unternehmen und die Einleger entstehenden Kosten grösser ein als den Nutzen.<\/p><p>Das EFD sprach sich nach Kenntnisnahme des Gutachtens gegen eine Abschaffung der BSK aus, da deren Bedeutung in den vergangenen Jahren abgenommen hatte und insgesamt gering war. Es hob hervor, dass die Unternehmen mit den fünf grössten BSK eine überdurchschnittliche Bonität aufwiesen. Vier dieser fünf BSK sind zudem genossenschaftlich organisiert und von ihrer Branchenzugehörigkeit her weniger den Marktrisiken ausgesetzt als Unternehmen in der Industrie oder im verarbeitenden Gewerbe. Im Vernehmlassungsverfahren hoben die fünf betreffenden Unternehmen zu Recht hervor, dass sie von den Finanzanalysten ein höheres Rating erhalten hatten als gewisse Bankinstitute. Die gesamte Situation dieser fünf grössten BSK liess es, auch unter dem Aspekt des Einlegerschutzes, als unverhältnismässig erscheinen, aufgrund der ausserordentlich wenigen notleidenden BSK das ganze Institut abzuschaffen. Das EFD lehnte auch die Einführung eines Konkursprivilegs als Alternative zur Abschaffung der BSK ab, da die Privilegien der restlichen Gläubigerklassen dadurch ausgehöhlt würden.<\/p><p>Der Bundesrat schloss sich im September 2003 der Position des EFD an und entschied, die BSK nicht abzuschaffen. Daraufhin forderten der Schweizerische Arbeitgeberverband und der damalige Vorsteher des EFD die betreffenden Unternehmen auf, ihre Mitarbeitenden über die Risiken der BSK aufzuklären.<\/p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist zum Problem der BSK damit abschliessend Stellung genommen worden, und er sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Was die Unternehmen mit den fünf grössten BSK betrifft, sind in den vergangenen fünf Jahren keine Zahlen publik geworden, welche auf eine schlechtere Bonität als zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens schliessen liessen. Ausserdem ist davon auszugehen, dass die Bedeutung der BSK zwischenzeitlich weiter abgenommen hat. Nicht zuletzt empfiehlt es sich aufgrund der tendenziellen Kreditverknappung auf dem Markt nicht, die Position dieser vergleichsweise soliden Unternehmen durch eine sich aus Sicht des Einlegerschutzes nicht aufdrängende Abschaffung der BSK zusätzlich zu erschweren.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass der Schutz der Einleger bei Betriebssparkassen verbessert wird, indem er entweder in eigener Kompetenz die Verordnung zum Bankengesetz entsprechend anpasst oder aber dem Parlament eine entsprechende Vorlage zuleitet.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Betriebssparkassen. Einlegerschutz"}],"title":"Betriebssparkassen. Einlegerschutz"}