{"id":20083815,"updated":"2023-07-27T21:30:53Z","additionalIndexing":"04;2811;Ausländer\/in;Bundesverwaltung;Rassendiskriminierung;Einstellung;Bundespersonal;Integration der Zuwanderer;Stellengesuch;Einstellungsprüfung","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L05K0702010204","name":"Einstellung","type":1},{"key":"L05K0806010301","name":"Bundespersonal","type":1},{"key":"L04K05060102","name":"Ausländer\/in","type":1},{"key":"L05K0108030602","name":"Integration der Zuwanderer","type":1},{"key":"L05K0702020310","name":"Stellengesuch","type":1},{"key":"L04K08060103","name":"Bundesverwaltung","type":2},{"key":"L05K0702010205","name":"Einstellungsprüfung","type":2},{"key":"L04K05020401","name":"Rassendiskriminierung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-03T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-02-18T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229295600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1267570800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2692,"gender":"m","id":3889,"name":"Hodgers Antonio","officialDenomination":"Hodgers"},"type":"speaker"}],"shortId":"08.3815","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 43 erschienene Studie \"Le passeport ou le diplôme? Etude des discriminations à l'embauche des jeunes issus de la migration\" (Studie über die Diskriminierung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei der Personalauswahl) hat gezeigt, dass bei der Diskriminierung von jugendlichen Ausländern nicht nur die Kriterien der Schulbildung oder der Sprachkompetenz ausschlaggebend sind: Bei gleicher Qualifizierung und demselben Ausbildungsweg konnte je nach Herkunftsland eine Diskriminierungsrate von 24 bis zu 58 Prozent im Vergleich zu Schweizerinnen und Schweizern festgestellt werden. Diese Diskriminierung betrifft vor allem Jugendliche aus Osteuropa, Afrika und der Türkei.<\/p><p>Die berufliche Diskriminierung von Jugendlichen stellt ein schwerwiegendes Problem für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz dar. Wie können denn Jugendliche zum Lernen und Arbeiten motiviert werden, wenn der Arbeitsmarkt sie aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Familiennamens diskriminiert? Das Gefühl, ausgeschlossen zu werden, kann zu Abgrenzungsverhalten führen und damit den gemeinsamen Integrationsbemühungen deutlich schaden.<\/p><p>Durch die Einführung von Auswahlverfahren mit anonymen Lebensläufen kann diese Art der Diskriminierung wirkungsvoll bekämpft werden. Der Bund, der 37 000 Personen beschäftigt und in Integrationsbelangen beispielhaft vorangehen sollte, könnte ein solches Verfahren einführen. Das Eidgenössische Personalamt sollte die Bewerbungen auf offene Stellen prüfen, ohne dass darin der Name und die Herkunft der Bewerberinnen oder der Bewerber erscheinen. Bei den Vorstellungsgesprächen mit den so ausgewählten Personen wird der Arbeitgeber dann natürlich deren Identität erfahren.<\/p><p>Ein Versuch mit drei grossen Unternehmen in Genf hat die Wirksamkeit dieser Massnahme erwiesen. Die Arbeitgeber räumten im Nachhinein ein, dass sie möglicherweise anders entschieden hätten, wenn sie sich nicht ausschliesslich auf die Ausbildung und die Berufserfahrung gestützt hätten. In diesem Versuch wurden zusätzlich Informationen über das Geschlecht und das Alter unkenntlich gemacht, was insbesondere Frauen und über 50-jährigen Personen zugutegekommen ist.<\/p><p>Frankreich hat kürzlich in der Folge der \"Krise der Banlieues\" ein Gesetz in diesem Sinne erlassen, das demnächst umgesetzt wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat anerkennt die Anliegen der grünen Fraktion. Er ist sich bewusst, dass der Bundesverwaltung als grosse öffentliche Arbeitgeberin eine besondere, vorbildliche Rolle zukommt. Stellenbewerbungen alleine aufgrund des Namens, des Geschlechts, des Alters oder der Nationalität nicht zu berücksichtigen ist nicht nur unfair, sondern auch unklug und würde Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung widersprechen. Als Arbeitgeberin ist die Bundesverwaltung darauf angewiesen, die für eine Stelle bestgeeignete Person zu gewinnen. Die von der Bundesverwaltung ausgeschriebenen Stellen stehen daher grundsätzlich allen Nationalitäten offen. Ausgenommen bleiben jene Funktionen, die von Gesetzes wegen die schweizerische Nationalität verlangen. Vorausgesetzt bleibt in jedem Falle die Erfüllung des geforderten Anforderungsprofils.<\/p><p>Die Qualität der Rekrutierung prägt das Image der Bundesverwaltung auch als Arbeitgeberin und bestimmt ihre Stellung und ihren Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesverwaltung ist daher bestrebt, u. a. auch hohen ethischen Standards in der Rekrutierungspraxis zu genügen. Hierzu zählt die in der Bundespersonalverordnung festgehaltene Verpflichtung, vakante Stellen diskriminierungsfrei in Bezug auf die Landessprachen, das Geschlecht, das Alter und die Nationalität öffentlich auszuschreiben und die Stelle der bestgeeigneten Persönlichkeit unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft zu vergeben. Zudem werden sämtliche Stellen in den drei Landessprachen im Internet publiziert und sind somit allen Interessierten unabhängig von Zeit und Ort zugänglich. Schliesslich werden die Personalverantwortlichen und Linienvorgesetzten laufend in ihrer Rekrutierungskompetenz geschult, auch im Hinblick auf die Einhaltung der ethischen Standards. Grundlage hierzu bilden unter anderem die Weisungen des Bundesrates betreffend die Mehrsprachigkeit und die Chancengleichheit zwischen Frau und Mann oder die aktuell vom Eidgenössischen Personalamt gemeinsam mit den Departementen erarbeiteten Leitlinien für die gute Rekrutierung.<\/p><p>In der Bundesverwaltung sind seit Jahren die Amtssprachen ihren Bevölkerungsanteilen angemessen vertreten. Aber auch der Ausländerinnen- und Ausländeranteil hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. In der Bundesverwaltung, exklusive des Lokalpersonals in den ausländischen Vertretungen des EDA, waren 2008 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus rund 110 verschiedenen Nationen angestellt. Der Ausländerinnen- und Ausländeranteil in der Bundesverwaltung von gut 4 Prozent im Jahr 2008 ist aufgrund der Spezialberufe, die einen Schweizer Pass verlangen, im Vergleich zu den übrigen Branchen wie dem ausländerstarken Bau- und Gastgewerbe relativ tief. Allerdings waren die jährlichen Zuwachsraten in der Bundesverwaltung im Gesamtbranchenvergleich über die letzten fünf Jahre mehr als doppelt so hoch. Es scheint, dass u. a. der trockene Arbeitsmarkt und die zunehmende internationale Vernetzung bei der Bundesverwaltung zu einem verstärkten Zuwachs an ausländischen Arbeitskräften geführt haben. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass daher kein Bedarf für eine generelle Regelung zur Einführung von anonymisierten Bewerbungsunterlagen besteht. Den Departementen und ihren Dienststellen bleibt es aber vorbehalten, anonymisierte Bewerbungsunterlagen vorzusehen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Schweiz ist es weit verbreitet, dass Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert werden. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt zu prüfen, ob bei der Personalgewinnung des Bundes ein Auswahlverfahren mit anonymem Lebenslauf eingesetzt werden könnte.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Einführung anonymer Lebensläufe bei der Personalauswahl des Bundes"}],"title":"Einführung anonymer Lebensläufe bei der Personalauswahl des Bundes"}