{"id":20083819,"updated":"2023-07-28T11:20:01Z","additionalIndexing":"2841;geistig Behinderte\/r;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Zahnmedizin","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2643,"gender":"f","id":1163,"name":"Ory Gisèle","officialDenomination":"Ory"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2008-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L04K01050217","name":"Zahnmedizin","type":1},{"key":"L05K0104020102","name":"geistig Behinderte\/r","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-03-18T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-02-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229295600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237330800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2643,"gender":"f","id":1163,"name":"Ory Gisèle","officialDenomination":"Ory"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.3819","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Bei Personen mit einer schweren geistigen Behinderung müssen notwendige Zahnbehandlungen häufig unter Vollnarkose ausgeführt werden.<\/p><p>Bisher übernahmen die Krankenversicherungen die Kosten für diese Operationen, aber seit diesem Jahr hat sich diese Praxis geändert, und immer mehr Anträge auf Kostenerstattung werden abgelehnt. Die Versicherungen stützen sich dabei auf die Tatsache, dass es sich nicht um Fälle \"schwerer Beeinträchtigung der Kaufunktion\" im Sinne von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c KLV handelt. Tatsächlich ist es bei bestimmten Typen von Behinderung erforderlich, auch zahnärztliche Eingriffe von geringer Schwere unter Vollnarkose zu behandeln. Es handelt sich also nicht um schwere Beeinträchtigungen der Kaufunktion, sondern die Notwendigkeit der speziellen zahnärztlichen Behandlung ergibt sich aus der psychischen Erkrankung. Eine derartige Behandlung ist sehr teuer, und die betroffenen Personen verfügen oft nur über ein bescheidenes Einkommen. Es ist deshalb wichtig, in der KLV zu präzisieren, dass auch die besonderen Kosten, die durch eine schwere Behinderung und die entsprechende zahnärztliche Behandlung bedingt sind, von der Versicherung übernommen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten von zahnärztlichen Behandlungen nach Artikel 31 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10), wenn a. eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems vorliegt, b. die Behandlung durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder deren Folgen bedingt ist oder c. sie zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung oder ihrer Folgen notwendig ist. In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) bezeichnet das Eidgenössische Departement des Innern die Erkrankungen des Kausystems, die Allgemeinerkrankungen und die Geburtsgebrechen abschliessend.<\/p><p>Zahnbehandlungen von Personen mit schwerer geistiger Behinderung entsprechen nicht automatisch und in jedem Fall den Vorgaben des KVG für eine Kostenübernahme. Es besteht kein Anlass, die spezifische Situation bei Personen mit schwerer geistiger Behinderung hinsichtlich der Kriterien für die Kostentragung anders zu beurteilen. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat das Postulat ab.<\/p><p>Zur Frage, ob die Kosten einer für die Durchführung der Zahnbehandlungen unerlässlichen Narkose von der OKP vergütet werden, äussert sich die KLV hingegen nicht. Diesbezüglich besteht ein gewisser Interpretationsspielraum in der KLV, der offenbar zunehmend zuungunsten der Personen mit schwerer geistiger Behinderung ausgelegt wird. Der Bundesrat ist bereit, die Frage der Kostenübernahme für die Narkosen zu prüfen und zu klären. Er ist aber nicht bereit, die bewusst restriktiven Beschränkungen für die Kostenübernahme von Zahnbehandlungen durch die OKP für eine bestimmte Gruppe von Personen aufzuheben.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat soll die Möglichkeit untersuchen, Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) dahingehend zu ergänzen, dass die Kosten von speziellen zahnärztlichen Behandlungen bei Personen mit einer schweren geistigen Behinderung von der Versicherung übernommen werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zahnärztliche Behandlung bei geistig behinderten Personen"}],"title":"Zahnärztliche Behandlung bei geistig behinderten Personen"}