{"id":20083822,"updated":"2023-07-28T11:49:13Z","additionalIndexing":"09;Unterzeichnung eines Abkommens;Munition;konventionelle Waffe","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2644,"gender":"m","id":1233,"name":"Rutschmann Hans","officialDenomination":"Rutschmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L04K04020402","name":"konventionelle Waffe","type":1},{"key":"L04K04020407","name":"Munition","type":1},{"key":"L05K1002020109","name":"Unterzeichnung eines Abkommens","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-02-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229382000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2523,"gender":"m","id":500,"name":"Pfister Theophil","officialDenomination":"Pfister Theophil"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2547,"gender":"m","id":526,"name":"Zuppiger Bruno","officialDenomination":"Zuppiger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2454,"gender":"m","id":404,"name":"Baader Caspar","officialDenomination":"Baader Caspar"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2644,"gender":"m","id":1233,"name":"Rutschmann Hans","officialDenomination":"Rutschmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"08.3822","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat gab seine Zustimmung zur Unterzeichnung des Übereinkommens über Streumunition (CCM) am 10. September 2008 (2008.1580), gestützt auf einen Antrag des EDA und des VBS vom 5. September 2008. <\/p><p>2. Die Schweiz hat sich seit der Lancierung des Oslo-Prozesses aktiv für einen Kompromiss zwischen sicherheitspolitischen Interessen und humanitären Anliegen eingesetzt. Das Übereinkommen bedeutet eine substanzielle Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts. Es stärkt das erste Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen, das Übereinkommen von Ottawa sowie das geänderte Protokoll II und das Protokoll V zum Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen, das die explosiven Kriegsmunitionsrückstände zum Gegenstand hat. Nachdem die Schweiz bei der Umsetzung dieser Instrumente bereits eine aktive und anerkannte Politik verfolgt hatte, wollte der Bundesrat mit der Unterzeichnung des Übereinkommens am Tag seiner Auflegung ein positives Signal setzen, damit die Schweiz ihre Präsenz auch in diesem Bereich markieren und ihre humanitäre Politik stärken konnte. Die rasche Unterzeichnung verleiht auch dem internationalen Genf und dem dort ansässigen Internationalen Zentrum für humanitäre Minenräumung eine Position der Stärke und ermöglicht es der Schweiz, den Erwartungen der internationalen Gemeinschaft an unser Land mit seiner humanitären Tradition zu entsprechen. Der Bundesrat war auch der Ansicht, dass ein rasches Inkrafttreten zu einer stärkeren Ächtung der Streumunition beitragen könnte. Das im Übereinkommen vorgesehene Verbot dürfte seine Wirkung nämlich weit über die Vertragsstaaten hinaus entfalten und einen Einfluss auf alle Staaten haben, die in Zukunft den Einsatz von Streumunition erwägen.<\/p><p>3.  Zu liquidieren wären nach einer Ratifikation durch die Schweiz Kanistergeschosse der Artillerie. Die Fähigkeit der Armee, gepanzerte Ziele mit Bogenfeuer zu bekämpfen, würde beeinträchtigt, aber nicht vollständig unterbunden, da die von der Konvention ausgenommenen Munitionstypen dieselbe Wirkung ermöglichen.<\/p><p>Mit Blick auf das sicherheitspolitische Umfeld und die Bedrohungslage stimmt der Bundesrat dieser partiellen Reduktion der materiellen Bereitschaft zu, da dies im Einklang mit dem Entwicklungsschritt 2008-2011 steht. Dieser sieht für den so betroffenen Bereich der Abwehr eines militärischen Angriffes einen Know-how-Erhalt in Kernfähigkeiten vor, der weiterhin möglich ist. Dabei ist dieser Know-how-Erhalt ganz generell zu überdenken, weil unabhängig von einem Beitritt der Schweiz zur CCM die Wirkplattformen selbst (Panzerhaubitzen und Festungsminenwerfer) in den nächsten 10 bis 15 Jahren das Ende ihrer ordentlichen Lebensdauer erreichen werden. <\/p><p>Die Weiterentwicklung von Waffensystemen und Munitionstypen würde ebenso wenig verboten wie Zusatzbeschaffungen weiterhin erlaubter Munitionstypen. Auch Know-how und Ausbildungskonzepte der Artillerie werden nicht tangiert, da Streumunition in der Ausbildung nicht verschossen wird; sie wurde ausschliesslich für den Kriegsfall eingelagert. (Ausbildungstechnisch sind minimale Anpassungen der Software und Algorithmen bei Intaff und Simulatoren - Eltam, TTZ - sowie minimale Anpassungen im Bereich Taktik und Einsatzverfahren der Schiesskommandanten notwendig.)<\/p><p>4.\/5. Die genauen Bestandeszahlen unterliegen der militärischen Geheimhaltung. Die 12-cm- und 15,5-cm-Kanistergeschosse mit einem Beschaffungsaufwand von insgesamt 652 Millionen Franken wurden im Rahmen verschiedener Rüstungsprogramme zwischen 1988 und 1999 beschafft. Die Modalitäten und Kostenaufstellungen für die Liquidation der Kanistermunition werden eingehend geprüft und Bestandteil der Botschaft ans Parlament sein. Festzuhalten ist, dass grosse Teile dieser Munition bereits in den nächsten 10 bis 15 Jahren ebenfalls ans Ende ihrer Lebensdauer gelangen und ohnehin entsorgt werden müssen. Ersatzbeschaffungen sind keine geplant.<\/p><p>6.\/7. Die zuständigen Departemente und Dienststellen arbeiteten von Beginn der Verhandlungen an eng zusammen. Sie wurden gemäss dem ordentlichen Verfahren in die Vorbereitung des Antrags an den Bundesrat einbezogen. Das VBS empfahl dem Bundesrat auf der Grundlage der internen Konsultationen ebenfalls, das Übereinkommen zu unterzeichnen.<\/p><p>8. An der Zeichnungszeremonie vom 2. bis 4. Dezember 2008 in Oslo wurde das CCM bereits von 94 Staaten unterzeichnet. Dazu gehören namentlich alle westeuropäischen Staaten sowie Australien, Kanada und Japan. Es ist hingegen wenig wahrscheinlich, dass Grossmächte wie die USA, China, die Russische Föderation oder Indien, die nicht am Oslo-Prozess teilnahmen, das Übereinkommen kurz- oder mittelfristig unterzeichnen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Aussenministerin unterzeichnete kürzlich in Oslo eine Konvention für ein Verbot von Streumunition. Dieses Abkommen verpflichtet die Schweiz, ihre für den Verteidigungsfall vorgesehenen Bestände an solcher Munition innert acht Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens zu vernichten. Damit würde die Kampfkraft der Schweizer Armee im Verteidigungsfall massiv beschnitten, ohne dass irgendeine hemmende Wirkung auf den Einsatz von Streumunition im Ausland erreicht wäre. <\/p><p>Wir ersuchen den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wann hat er der Unterzeichnung dieser Konvention zugestimmt?<\/p><p>2. Welches Ziel verfolgt er damit? <\/p><p>3. Wie beurteilt er das Verbot von Streumunition aus Sicht unserer Armee und deren Verteidigungsbereitschaft? <\/p><p>4. Wie gross sind die vorhandenen Bestände an dieser Munition in unserer Armee? Wann wurden diese beschafft, und wie hoch waren die Beschaffungskosten? Wie hoch wären die Kosten für deren Vernichtung? <\/p><p>5. Durch welche Art von Munition würde sie ersetzt? Wie hoch wären die entsprechenden Kosten? <\/p><p>6. Wie wurden das VBS und die betroffenen Waffengattungen in den Entscheidungsprozess für die Unterzeichnung einbezogen? <\/p><p>7. Hat das VBS diesem Verbot zugestimmt? Wenn ja, warum? <\/p><p>8. Welche Länder und insbesondere Grossmächte werden diese Konvention voraussichtlich unterzeichnen? Welche nicht?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbot von Streumunition"}],"title":"Verbot von Streumunition"}