{"id":20083834,"updated":"2025-11-14T08:18:20Z","additionalIndexing":"24;Bankgeheimnis;Konfliktregelung;Finanzplatz Schweiz;Grossbank;Steuerhinterziehung;Wirtschaftsstandort Schweiz;USA","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L04K11040208","name":"Bankgeheimnis","type":1},{"key":"L05K1104010104","name":"Grossbank","type":1},{"key":"L04K03050305","name":"USA","type":1},{"key":"L04K11070604","name":"Steuerhinterziehung","type":1},{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":2},{"key":"L05K0704030111","name":"Wirtschaftsstandort Schweiz","type":2},{"key":"L04K08020312","name":"Konfliktregelung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-18T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-09-15T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"2009-03-06T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-SR","id":23,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR","abbreviation1":"WAK-S","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":23,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2008-12-16T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229382000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237330800000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Namentlich die Anklage der US-Justizbehörden gegen Raoul Weil, den obersten UBS-Vermögensverwalter, kann UBS-Kunden verunsichern. Dadurch kann die UBS auch im Vermögensverwaltungsgeschäft in Schieflage geraten. Daran kann weder die UBS noch die Schweiz ein Interesse haben. Auch politisch dürften die USA, die einen enormen Finanzierungsbedarf haben, den Kampf gegen die Steuerflucht verstärken. Barack Obama, gewählter US-Präsident, ist Kosponsor des Gesetzentwurfes \"Stop Tax Haven Abuse Act\" von Senator Carl Levin. Liechtenstein sicherte den USA kürzlich zu, ab 2010 bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu gewähren, um den wichtigen Qualified Intermediary Status nicht zu verlieren. Das Qualified Intermediary Agreement der Schweiz mit den USA läuft 2012 aus.<\/p><p>Auch in der Schweiz hat sich die Lage zwischenzeitlich grundlegend verändert. Der Staat muss der UBS mit einem Milliardenkredit unter die Arme greifen und ist daher noch mehr als im Juni 2008 daran interessiert, dass die UBS aus den negativen Schlagzeilen herauskommt. Die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind kaum bereit, hinzunehmen, dass ihre Steuerfranken zur Rettung einer Bank verwendet werden, die in den USA Steuerhinterzieher unterstützt (hat). Die Vorwürfe an die UBS und an die Eidgenössische Steuerverwaltung, sie hätten durch die Herausgabe von Daten unser Bankgeheimnis verletzt, kann UBS-Kunden zusätzlich verunsichern.<\/p><p>Aus all diesen Gründen erscheint es mir unabdingbar, sofort ein Einsatzteam einzurichten, das Lösungsmassnahmen vorschlägt. Ich erinnere an die Versäumnisse im Zusammenhang mit den nachrichtenlosen Vermögen. Wir sollten die Lehren aus jener Krise ziehen und umgehend handeln.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden US-Geschäft der UBS AG leiteten verschiedene US-Behörden Ermittlungen sowohl gegen die UBS AG, gegen eine Reihe von Mitarbeitern sowie gegen amerikanische Kunden der Bank ein. Das Department of Justice (DoJ) untersucht, ob US-Kunden der UBS AG den amerikanischen Fiskus um Steuereinkünfte betrogen haben und inwieweit die UBS AG diese Kunden dabei unterstützt hat. Die amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) untersucht in etwa dieselben Fragekomplexe, wobei der Fokus des IRS auf den US-Steuerpflichtigen liegt. Im Zentrum der Untersuchungen der Securities and Exchange Commission (SEC) steht die Frage, ob die UBS AG von der Schweiz aus Dienstleistungen erbracht hat, die eine Bewilligung der SEC benötigt hätten.<\/p><p>Mit Datum vom 16. Juli 2008 richtete der IRS ein Amtshilfebegehren an die Schweiz, in dem er Bankunterlagen über die involvierten amerikanischen Steuerpflichtigen verlangte. Dieses Amtshilfeverfahren wurde von der ESTV von Beginn an mit Hochdruck behandelt. Es ist nach wie vor hängig.<\/p><p>Zwischenzeitlich konnte die UBS AG im Rahmen von Vergleichsverhandlungen sowohl mit dem DoJ als auch mit der SEC je eine Einigung erzielen. Mit dem DoJ hat die Bank ein sogenanntes Deferred Prosecution Agreement (Abkommen über den Aufschub der Strafverfolgung) vereinbart. Darin übernimmt die Bank für bestimmte Verletzungen von US-Vorschriften die Verantwortung. Im Weiteren verpflichtet sich die UBS AG zu einer Gesamtzahlung von 780 Millionen Dollar. Dieser Betrag setzt sich aus einer Rückerstattung unerlaubter Gewinne im Zeitraum 2001-2008 und aus nichtvorgenommenen Steuerrückbehalten zusammen. Der Abschluss der Vereinbarung wurde seitens des DoJ davon abhängig gemacht, dass eine limitierte Anzahl von Kundendaten umgehend dem DoJ übergeben wird. Entsprechend ordnete die Finma mittels Verfügung vom 18. Februar 2009 gegenüber der UBS AG die sofortige Übergabe von Kundendaten im Zusammenhang mit 255 Konten an das DoJ an. Dies betrifft Fälle, in denen diese Kunden aufgrund der UBS AG vorliegenden Dokumente verdächtigt werden, Betrugsdelikte und dergleichen im Sinne des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA begangen zu haben. In der Vereinbarung verpflichtet sich das DoJ, während 18 Monaten von einer Strafverfolgung der UBS AG abzusehen. Verletzt die UBS AG die Vereinbarung, kann das DoJ die Verfolgung strafrechtlicher Vorwürfe und damit eine Anklage in die Wege leiten. Können keine Verletzungen festgestellt werden, veranlasst das DoJ die Einstellung des aufgeschobenen Verfahrens. Gegenüber der SEC akzeptierte die UBS AG einen sogenannten Consent Order der SEC. Darin verpflichtet sich die UBS AG zur Zahlung eines Geldbetrages. Dieser ist in den obenerwähnten 780 Millionen Dollar enthalten. Damit ist es der UBS AG gelungen, eine unmittelbar drohende formelle Anklage der Bank in den USA zu vermeiden.<\/p><p>Zwischen der UBS AG und dem IRS konnte bisher keine Einigung erzielt werden. Auf Antrag des IRS beschloss das zuständige Gericht (District Court for the Southern District of Florida) bereits am 1. Juli 2008 den Erlass eines sogenannten John Doe Summons (nachfolgend \"JDS\"). Es handelt sich dabei um einen gerichtlichen Erlass nach amerikanischem Recht. Gestützt auf diesen ist der IRS ermächtigt, die UBS AG zu zwingen, Datensätze über US-Kunden herauszugeben. Im Visier sind US-Personen, die in der Zeit zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2007 mit der UBS AG und\/oder einer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft Geschäftsbeziehungen unterhielten. Im Zeitpunkt des Erlasses verzichtete der IRS auf die Vollstreckung des JDS.<\/p><p>Am 19. Februar 2009 hat nun der IRS beim zuständigen Gericht mittels einer Zivilklage die Vollstreckung des John Doe Summons beantragt. Mittlerweile hat das zuständige Gericht der UBS AG eine Frist zur Einreichung einer Klageantwort bis zum 30. April 2009 gewährt. Einen ersten Gerichtstermin setzte das Gericht für den 13. Juli 2009 an, sollte bis dahin kein Vergleich gefunden werden. <\/p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Untersuchungen der zuständigen US-Behörden gegen die UBS AG sowie gegen amerikanische Kunden dieser Bank seit Beginn sehr eng. Die Gespräche sowie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen US-Behörden und den involvierten Schweizer Behörden werden vom Eidgenössischen Finanzdepartement koordiniert. <\/p><p>Vor dem Hintergrund der Verfahren gegen die UBS AG in den USA, aber auch der zunehmenden internationalen Thematisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Steuerfragen hat der Bundesrat am 25. Februar 2009 einen Ausschuss eingesetzt, der durch eine Expertengruppe unterstützt werden soll. Dem Ausschuss gehören die Vorsteherinnen und Vorsteher des EFD, EDA und EJPD an, und er wird vom Vorsteher des EFD (Bundespräsident Hans-Rudolf Merz) präsidiert. Der Ausschuss hat den Auftrag, die aktuelle Krise in den Beziehungen mit den USA betreffend den Schweizer Finanzplatz zu analysieren und Vorschläge zur Anpassung der Rahmenbedingungen des Schweizer Finanzplatzes zu erarbeiten. Zudem soll der Ausschuss Vorschläge im Hinblick auf Verhandlungen mit den USA und der EU erarbeiten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, umgehend ein Einsatzteam (Task-Force) UBS-USA einzurichten. Dieses erhält den Auftrag, Schaden von der Schweiz im Allgemeinen und von unserem Finanz- und Wirtschaftsplatz im Speziellen abzuwenden, der aufgrund der Entwicklungen in den USA bezüglich möglicher systematischer Beihilfe der UBS zur Steuerhinterziehung zu erwarten ist. Es soll zudem Antworten geben und Massnahmen zur Zukunft unseres Bankgeheimnisses vorschlagen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unser Bankgeheimnis und die Probleme der UBS in den USA"}],"title":"Unser Bankgeheimnis und die Probleme der UBS in den USA"}