{"id":20083839,"updated":"2023-07-28T08:37:31Z","additionalIndexing":"28;Krankheitsurlaub;Taggeld;Krankheit;bezahlter Urlaub;Kind;Kinderbetreuung;soziale Betreuung;mitarbeitende\/r Familienangehörige\/r;Erziehungsurlaub","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2643,"gender":"f","id":1163,"name":"Ory Gisèle","officialDenomination":"Ory"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2008-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L05K0107010205","name":"Kind","type":1},{"key":"L03K010501","name":"Krankheit","type":1},{"key":"L07K07020503020301","name":"bezahlter Urlaub","type":1},{"key":"L06K111001130401","name":"Taggeld","type":1},{"key":"L04K01040301","name":"Erziehungsurlaub","type":1},{"key":"L04K01040302","name":"Krankheitsurlaub","type":2},{"key":"L04K01040207","name":"Kinderbetreuung","type":2},{"key":"L04K01040406","name":"soziale Betreuung","type":2},{"key":"L05K0702020113","name":"mitarbeitende\/r Familienangehörige\/r","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-03-05T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-02-18T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229382000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1236207600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2717,"gender":"m","id":3914,"name":"Cramer Robert","officialDenomination":"Cramer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2719,"gender":"m","id":3916,"name":"Hêche Claude","officialDenomination":"Hêche"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2718,"gender":"m","id":3915,"name":"Fournier Jean-René","officialDenomination":"Fournier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2720,"gender":"m","id":3917,"name":"Imoberdorf René","officialDenomination":"Imoberdorf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2723,"gender":"f","id":3920,"name":"Seydoux-Christe Anne","officialDenomination":"Seydoux"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2643,"gender":"f","id":1163,"name":"Ory Gisèle","officialDenomination":"Ory"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.3839","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In den meisten jungen Familien üben heute beide Elternteile eine Erwerbstätigkeit ausser Haus aus. Die Familie gerät in eine ausweglose Situation, sobald eines der Kinder sehr schwer erkrankt oder verunfallt. Bei einem Kind, das sich im Spital oder zur Genesung zu Hause befindet, muss ständig jemand zugegen sein. Die Organisation von Familien- und Berufsleben wird in einer solchen Situation sehr problematisch. Es ist äusserst schwer, ausserhalb der Familie eine Person zu finden, die ganztägig anwesend sein kann. Deshalb gibt unter solchen Umständen oft ein Elternteil seine Erwerbstätigkeit auf, um das kranke Kind zu pflegen. Viele Familien sind jedoch auf das Einkommen beider Elternteile angewiesen. Ausserdem ist es für die Person, die ihre Stelle aufgegeben hat, möglicherweise schwer, später wieder den Anschluss an das Berufsleben zu finden. In jedem Fall belasten solche finanziellen und organisatorischen Schwierigkeiten die ohnehin schon extrem sorgegeplagten Eltern und stellen eine Bedrohung für die Familie dar.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich der grossen Schwierigkeiten bewusst, mit denen Familien konfrontiert werden, wenn ein Kind schwer erkrankt oder gar hospitalisiert werden muss.<\/p><p>Aufgrund von Artikel 36 des Arbeitsgesetzes (ArG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeit auf die besondere Situation seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Familienpflichten haben, Rücksicht zu nehmen. Als Familienpflichten gelten die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder anderer nahestehender Personen. Die Familienpflichten umfassen alle Aufgaben, welche die Anwesenheit der betreuenden Person notwendig oder wünschenswert erscheinen lassen. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen zudem die Möglichkeit haben, bei geordneten Zeitstrukturen am Arbeitsplatz eine regelmässige Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen sicherzustellen. Die Rücksichtnahme soll so weit gehen, wie es die betrieblichen Verhältnisse zulassen. Zudem wird der Arbeitgeber aufgrund von Artikel 36 Absatz 3 ArG dazu verpflichtet, einem Elternteil gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben. Diese Arbeitsbefreiung ist der unverschuldeten Verhinderung der Arbeitsleistung im Sinne von Artikel 324a des Obligationenrechtes (OR) gleichgestellt. So ist wie im Krankheitsfall für eine beschränkte Zeit auch der Lohn geschuldet. Artikel 36 Absatz 3 ArG stellt einen allgemeinen Grundsatz auf. Er steht dennoch nicht einer Arbeitsbefreiung von länger als drei Tagen im Wege, wenn ausserordentliche und aussergewöhnliche Umstände vorliegen, welche die Arbeitsbefreiung aus medizinischen Gründen, die zu bescheinigen sind, rechtfertigen. Eine solche Arbeitsbefreiung gilt ebenfalls als unverschuldete Verhinderung der Arbeitsleistung im Sinne von Artikel 324a OR. Falls dennoch ein zusätzlicher Pflegeurlaub für Eltern von schwerkranken, behinderten oder verunfallten Kindern eingeführt würde, müsste dessen Entschädigung analog dem Mutterschaftsurlaub geregelt werden.<\/p><p>Wie eingangs erwähnt, ist es unbestritten, dass die Pflege von schwerkranken oder verunfallten Kindern die betroffenen berufstätigen Eltern vor grosse organisatorische Schwierigkeiten stellt. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass das geltende Recht genügend Schutz gewährt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf auszuarbeiten für die Einführung eines Taggeldes für Eltern, die ihre schwer erkrankten oder verunfallten Kinder betreuen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Taggeld für elterliche Präsenz"}],"title":"Taggeld für elterliche Präsenz"}