{"id":20083843,"updated":"2023-07-28T12:35:25Z","additionalIndexing":"34;Übertragungsnetz;Telekommunikationsindustrie;Wettbewerb;Fernmeldegerät;Marktzugang","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L05K1202020101","name":"Fernmeldegerät","type":1},{"key":"L06K120202010203","name":"Übertragungsnetz","type":1},{"key":"L05K0701030311","name":"Marktzugang","type":1},{"key":"L04K12020308","name":"Telekommunikationsindustrie","type":1},{"key":"L03K070301","name":"Wettbewerb","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-03-06T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229468400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1292540400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"type":"speaker"}],"shortId":"08.3843","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Liberalisierung des Fernmeldemarkts bezweckt, einen wirksamen Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten zu ermöglichen, damit der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige und preiswerte Fernmeldedienste angeboten werden (Art. 1 des Fernmeldegesetzes). Eine entscheidende Vorbedingung für eine wirksame Konkurrenz ist eine Regulierung, die privaten Investoren einen zuverlässigen Betrieb sowie einen nichtdiskriminierenden Zugang zu den bestehenden Infrastrukturen gewährleistet. Letztere sind aus wirtschaftlicher Sicht nicht rentabel; deren Verdoppelung ist wirtschaftlich gesehen nicht erstrebenswert. Zu diesen Infrastrukturen gehören Kabelzugschächte, Kabelkanalisationen und auch die vorhandenen Übertragungsmedien. <\/p><p>Ein leistungsfähiges Glasfasernetz muss sowohl die Bedürfnisse des Markts als auch die Nachfrage der Endnutzerinnen und -nutzer befriedigen. Gemeindedienste, Cablecom, Swisscom und andere Investoren haben bereits erste Investitionen in den Aufbau eines solchen Netzes getätigt, oder die Arbeiten wurden bereits ausgeführt. Dabei werden Glasfaserkabel in bereits bestehende Kanalschächte verlegt. Ein unabhängiges Regulierungsorgan muss auf dem Markt intervenieren können, um einen nichtdiskriminierenden Netzzugang und Kostentransparenz zu gewährleisten. <\/p><p>Im Interesse der Allgemeinheit ist es notwendig, einen Mechanismus oder ein Konzept zu erarbeiten, mit dem eine landesweite Verbreitung von Glasfaserverbindungen gefördert wird, damit eine langfristige Amortisierung möglich wird und der Zugang der Konkurrenz gewährleistet wird. Durch diesen Mechanismus sollen private Investoren darin versichert werden, wettbewerbsfähige, rentable und transparente Dienste anbieten zu können. Die Rahmenbedingungen müssen Investitionen in allen Regionen der Schweiz begünstigen und fördern. Eine mehrfache Installation von Infrastrukturen bis zu den Nutzerinnen und Nutzern würde Kosten in Millionenhöhe verursachen. Dies wäre ineffizient und muss im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten vermieden werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat unterstützt Massnahmen, welche eine gute und flächendeckende Versorgung mit modernen Telekommunikationsdiensten in der Schweiz fördern. In diesem Zusammenhang kommt dem Ausbau des Glasfasernetzes zentrale Bedeutung zu. Der gegenwärtige, rasch voranschreitende Ausbau der Glasfasernetze wird durch die Marktkräfte getrieben. <\/p><p>Unter der Leitung der Eidgenössischen Kommunikationskommission finden gegenwärtig Gespräche zwischen allen Akteuren statt, um den Ausbau der Netze möglichst zu koordinieren. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat ferner Arbeitsgruppen einberufen, mit dem Ziel, technische Standards zu erarbeiten, die später Verbindlichkeit erlangen und den Wettbewerb erleichtern sollen.<\/p><p>Ob sich im Glasfaserbereich Wettbewerb einstellt oder Zugangsregelungen nötig sein werden, wie sie heute beispielsweise beim Kupferkabel der letzten Meile gelten, ist offen. Ebenso ist völlig offen, welche Rolle die Glasfaser in der Grundversorgung der Zukunft spielen wird.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Meinung, dass punktuelle Gesetzesrevisionen zu vermeiden seien, bevor eine umfassende Lagebeurteilung im Fernmeldebereich erfolgt ist, auf deren Basis gesetzgeberischer Handlungsbedarf definiert werden kann. Der Bundesrat zieht deshalb ein Vorgehen vor, wie es die KVF des Ständerates in ihrem Postulat (09.3002) fordert. So ist zunächst bis spätestens Mitte 2010 in einem Bericht eine Auslegeordnung zu erstellen und allfälliger Handlungsbedarf darzulegen. Gestützt darauf können dann gegebenenfalls konkrete Massnahmen eingeleitet werden. Das Postulat des Ständerats verlangt explizit, dass in diesem Bericht der Ausbau der Glasfaser aus versorgungs- und wettbewerblicher Sicht zu thematisieren sei.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für die Telekommunikation dahingehend anzupassen, dass das bestehende Fernmeldenetz zukünftig durch den Einsatz von Glasfaserkabeln wirksam, kostentransparent und wirtschaftlich erweitert werden kann und dabei ein nichtdiskriminierender Netzzugang garantiert wird, der beim zukünftigen Angebot von schnellen Bitstrom-Zugängen eine tatsächliche Konkurrenzsituation schafft.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Förderung des wirkungsvollen Einsatzes von Glasfaserkabeln und Konkurrenzgarantie"}],"title":"Förderung des wirkungsvollen Einsatzes von Glasfaserkabeln und Konkurrenzgarantie"}