﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083853</id><updated>2025-06-25T00:31:59Z</updated><additionalIndexing>36;24;Unternehmen;Steuerabzug;geistiges Eigentum;angewandte Forschung;Forschungsförderung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-12-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4806</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K16020204</key><name>Forschungsförderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K16020101</key><name>angewandte Forschung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070304</key><name>Steuerabzug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K160204</key><name>geistiges Eigentum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030601</key><name>Unternehmen</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-09T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2010-09-15T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird mit folgendem Text angenommen:Die Motion beauftragt den Bundesrat zu prüfen, wie die Steuergesetze anzupassen sind, dass Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung mittels Anreizen gefördert werden. Dabei soll unter anderem Folgendes berücksichtigt werden: 1. Einführung einer Steuervergünstigung (Mehrfachabzugsfähigkeit) für Unternehmen im Zusammenhang mit Aufwand aus qualifizierender Forschung und Entwicklung ("lnput-Förderung"): Der Begriff der qualifizierenden Forschung und Entwicklung sollte in generell-abstrakter Art formuliert sein.2. Einführung einer Steuervergünstigung (privilegierte Besteuerung von Erträgen und Kapitalgewinnen) für Unternehmen im Zusammenhang mit Erträgen aus qualifizierenden Immaterialgüterrechten ("Output-Förderung"): Die Definition der qualifizierenden Immaterialgüterrechte sollte möglichst weit gefasst sein. 3. Die Anreize sollten als allgemeine Massnahmen, die allen Schweizer Unternehmen und Schweizer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen offenstehen, ausgestaltet sein. Alle steuerpflichtigen Unternehmen sollten daher antragsberechtigt sein, unabhängig von Rechtsform, Besitzverhältnissen und Grösse. 4. Die Steuervergünstigungen müssen unter den gleichen Voraussetzungen sowohl für die direkte Bundessteuer (DBG) wie auch für die Staats- und Gemeindesteuern (StHG) gelten. 5. Das administrative Verfahren zur Geltendmachung der Vorteile muss einfach und praktikabel gestaltet sein.</text><type>0</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-12-09T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text><type>3</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-12-14T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-12-14T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 15.049.</text><type>0</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-17T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council i:nil="true" /><date>2016-03-17T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 15.049.</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-02-18T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>WAK-NR</abbreviation><id>10</id><name>Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR</name><abbreviation1>WAK-N</abbreviation1><abbreviation2>WAK</abbreviation2><committeeNumber>10</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2008-12-17T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation><preConsultation><committee><abbreviation>WAK-SR</abbreviation><id>23</id><name>Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR</name><abbreviation1>WAK-S</abbreviation1><abbreviation2>WAK</abbreviation2><committeeNumber>23</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2008-12-17T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-12-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-09T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2010-09-15T00:00:00</date><id>4</id><name>Von beiden Räten behandelt</name></state><state><date>2010-12-09T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2016-03-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><handling><date>2010-12-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4816</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs><relatedAffair><id>20103894</id><priorityCode>N</priorityCode><shortId>10.3894</shortId></relatedAffair></relatedAffairs><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2619</code><gender>m</gender><id>1153</id><name>Noser Ruedi</name><officialDenomination>Noser</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>08.3853</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Forschung und Entwicklung (F&amp;amp;E) haben eine zentrale Bedeutung bei der Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit eines Landes. In den letzten Jahren wurden daher in vielen Ländern Massnahmen zur Förderung der F&amp;amp;E-Tätigkeit mit steuerlichen Anreizen eingeführt. Heute sind in der Mehrzahl der OECD-Staaten Systeme der steuerlichen F&amp;amp;E-Förderung etabliert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vorteilhaft an steuerlichen Anreizen ist, dass diese neben transparenten Bedingungen eine relativ niedrige Zutrittsschwelle aufweisen und für Unternehmen gut planbar sind. Sie induzieren in weit geringerem Ausmass unproduktive, lediglich auf die Umverteilung von Ressourcen gerichtete Aktivitäten als direkte Förderungsprogramme, da das Unternehmen vorerst - trotz Anreiz - hohe Kosten hat und der wirtschaftliche Nutzen erst erarbeitet werden muss, was zu einer effizienten Arbeitsweise führt. Auch bewegen Steueranreize Unternehmen stärker zu Investitionen in F&amp;amp;E und können dauerhaftere Verhaltensänderungen hervorrufen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Forschung und Entwicklung (F&amp;amp;E) eine zentrale Bedeutung bei der Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit eines Landes haben. Dies soll in erster Linie über die Schaffung allgemein günstiger Voraussetzungen (wie z. B. Stärkung der Grundlagenforschung, Stärkung der Aus- und Weiterbildung für die Bereitstellung gut qualifizierter Arbeitskräfte an einem flexibel ausgestalteten Arbeitsmarkt, Förderung des Wissens- und Technologietransfers) oder durch ein allgemein günstiges steuerliches Umfeld erfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund unterstützt Forschungsprojekte zwischen der Wirtschaft und der Wissenschaft aktiv und aktuell in einem Umfang von rund 100 Millionen Franken. Da sich die Grundlage für diese Förderung im geltenden Recht als unzureichend erwies, hat der Bundesrat eine Vorlage für eine Teilrevision des Forschungsgesetzes überwiesen. Die Förderagentur für Innovation des Bundes soll mehr Autonomie und einen grösseren Zuständigkeitsbereich erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Laufende F&amp;amp;E-Ausgaben können in der Schweiz, wie in praktisch allen Ländern, als Aufwand verbucht werden und sind somit steuermindernd. Darüber hinaus sieht das geltende Recht vor, dass jedes Unternehmen für künftige F&amp;amp;E-Aufträge an Dritte bis zu 10 Prozent des steuerbaren Gewinns, jedoch höchstens bis zu 1 Million Franken, eine Rückstellung bilden kann (Art. 29 Abs. 1 Bst. d und Art. 63 Abs. 1 Bst. d DBG). Eine Input-Förderung mittels Steuervergünstigung stellt eine indirekte Subventionierung von F&amp;amp;E-Tätigkeiten der Unternehmen dar. Soweit die geförderte F&amp;amp;E zu einer verwertbaren Innovation führt, erhöht sie in erster Linie die Ertragskraft des Unternehmens, das von der Förderung profitiert hat. Es werden somit private Gewinne generiert. Wie die Erfahrungen im Ausland belegen, kann eine Input-Förderung nur einen relativ geringen Effekt erzeugen (OECD, Tax and Economic Growth, 2008). Allerdings haben Untersuchungen der OECD auch gezeigt, dass in der Industrie steuerliche Anreize für Unternehmen mehr Investitionen in F&amp;amp;E bewirken können als direkte Förderung von F&amp;amp;E. Zu den geringen Effekten aufgrund der Input-Förderungen kommen hohe Mitnahmeeffekte hinzu, da Unternehmen ein ureigenes geschäftliches Interesse an F&amp;amp;E haben, um daraus Profite erzielen zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Output-Förderung besteht in einer bevorzugten Besteuerung von Erträgen aus Immaterialgüterrechten. Eine solche Massnahme erweist sich als zu wenig zielgerichtet, da nicht nur solche Immaterialgüterrechte darunterfallen würden, welche die Unternehmung selbst entwickelt, sondern auch solche, welche die Unternehmung von einem Dritten erworben hat. Hinzu kämen auch bei dieser Massnahme beträchtliche Mitnahmeeffekte. Die Massnahme wäre daher nicht effizient.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einführung eines Mehrfachabzuges oder eine neue Besteuerung je nach der Quelle der Einkünfte (Box-System) würde das Steuersystem zusätzlich verkomplizieren. Mit der Annahme der Motion müssten alle Unternehmen, die von der neuen privilegierten Besteuerung profitieren möchten, eine Spartenrechnung erstellen und damit Einkünfte getrennt nach ihrer jeweiligen Quelle aufgliedern. Zudem wäre bei der Umsetzung der Motion die Tarifautonomie der Kantone zu wahren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich bei der nächsten Stufe der Unternehmenssteuerreform für eine andere Vorgehensweise ausgesprochen, um das Wachstum der Volkswirtschaft in der Schweiz zu stärken; dies u. a.  mit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigen- und Fremdkapital sowie mit der Beseitigung von steuerlichen Hindernissen bei der Konzernfinanzierung, welche die Unternehmen stärken soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat kann das Anliegen der Motion nicht unterstützen. Sollte die vorliegende Motion im Erstrat dennoch angenommen werden, würde der Bundesrat im Zweitrat den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Änderungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) zu unterbreiten. Die Vorlage soll u. a. Folgendes vorsehen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Einführung einer Steuervergünstigung (Mehrfachabzugsfähigkeit) für Unternehmen im Zusammenhang mit Aufwand aus qualifizierender Forschung und Entwicklung ("lnput-Förderung"): Der Begriff der qualifizierenden Forschung und Entwicklung sollte in generell-abstrakter Art formuliert sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Einführung einer Steuervergünstigung (privilegierte Besteuerung von Erträgen und Kapitalgewinnen) für Unternehmen im Zusammenhang mit Erträgen aus qualifizierenden Immaterialgüterrechten ("Output-Förderung"): Die Definition der qualifizierenden Immaterialgüterrechte sollte möglichst weit gefasst sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Anreize sollten als allgemeine Massnahmen, die allen Schweizer Unternehmen und Schweizer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen offenstehen, ausgestaltet sein. Alle steuerpflichtigen Unternehmen sollten daher antragsberechtigt sein, unabhängig von Rechtsform, Besitzverhältnissen und Grösse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Steuervergünstigungen müssen unter den gleichen Voraussetzungen sowohl für die direkte Bundessteuer (DBG) wie auch für die Staats- und Gemeindesteuern (StHG) gelten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Das administrative Verfahren zur Geltendmachung der Vorteile muss einfach und praktikabel gestaltet sein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Einführung von steuerlichen Fördermassnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz</value></text></texts><title>Einführung von steuerlichen Fördermassnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz</title></affair>