﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083868</id><updated>2023-07-27T19:26:14Z</updated><additionalIndexing>09;Leistungsauftrag;Armee;Gesamtverteidigungsübung;Verteidigung;Nachrichtendienst;Informationsanalyse</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-12-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4806</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K040203</key><name>Armee</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010105</key><name>Leistungsauftrag</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12040203</key><name>Informationsanalyse</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402010401</key><name>Gesamtverteidigungsübung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L02K0402</key><name>Verteidigung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402031401</key><name>Nachrichtendienst</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-12-17T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-02-25T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-12-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-12-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2644</code><gender>m</gender><id>1233</id><name>Rutschmann Hans</name><officialDenomination>Rutschmann</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>08.3868</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In der Bundesverfassung wird die Rolle der Armee mit einer offenen Verfassungsnorm umrissen, während mit dem Militärgesetz die eigentlichen Aufträge formuliert werden, die in sicherheitspolitischen Berichten und Armeeleitbildern konkretisiert werden. Diese Grundlagen bilden zusammen den rechtlichen und politischen Rahmen für die Tätigkeiten der Armee. Ob, wie häufig und in welchen Teilen dieser angepasst werden muss, hängt von den Veränderungen der Bedrohungssituation im internationalen Umfeld ab. Innerhalb dieses Rahmens sind Anpassungen der Schweizer Armee möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im vergangenen Sommer hat der Bundesrat beschlossen, den sicherheitspolitischen Bericht zu überarbeiten. Im Rahmen von Hearings soll eine breitabgestützte Basis zur sicherheitspolitischen Lage und zu den Lösungsansätzen erarbeitet und diskutiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In welchen Punkten die Analyse der Bedrohung und des Umfelds der Schweiz zu einer neuen oder anderen Konkretisierung der Armeeaufträge führen wird, ist Gegenstand der laufenden Arbeiten zum sicherheitspolitischen Bericht. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diesen Arbeiten nicht vorgegriffen werden sollte. Vor seiner Fertigstellung soll der sicherheitspolitische Bericht einer Konsultation unterzogen werden. Gestützt darauf kann dann auch beurteilt werden, welche weiteren Schritte und Mittel es brauchen wird, um die Armee so zu entwickeln, dass sie ihren Auftrag gemäss Verfassung und Gesetz erfüllen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Arbeiten zum sicherheitspolitischen Bericht und zur Weiterentwicklung der Armee werden die in der Motion aufgeworfenen Elemente neben anderen ganzheitlich erwogen und geprüft werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, den Armeeauftrag zur Landesverteidigung wie folgt neu zu definieren:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Auftrag, den der Bundesrat der Armee erteilt, umfasst klare, verbindliche und überprüfbare Ziele. Ausgerichtet auf die Bedrohungslage von heute und auf den Willen der Schweiz, mittels bewaffneter Neutralität die Unabhängigkeit und Freiheit der Schweiz zu bewahren, lautet der Landesverteidigungsauftrag an VBS und Armee auf der Grundlage der Bundesverfassung wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufklärung, Übungen, Gesetzgebung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das VBS sorgt für die laufende Beurteilung der internationalen Lage. Es leitet daraus eine laufend zu aktualisierende Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Landesregierung, Armeekommando und die gesamte Armee sind im Rahmen von Gesamtverteidigungs- und strategischen Führungsübungen regelmässig mit Blick auf realistische Bedrohungsszenarien zu beüben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das VBS hat dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Anpassungen auf dem ordentlichen Gesetzgebungsweg eingeleitet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Verteidigung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Armee hat ihre Überlebensfähigkeit gegenüber feindlichen Kräften anlässlich eines gegnerischen Überraschungsschlags von aussen oder aus dem Innern sicherzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Armee verhindert aus eigener Kraft jegliche Besetzung der Schweiz durch feindliche Kräfte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sicherung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Armee bildet zum Schutz gefährdeter Ziele spezielle regelmässig trainierte Alarmformationen aus, die notfalls innert Stunden Kampfbereitschaft erstellen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Armee hat aufgrund der Bedrohung durch Cyberwar die nationale Sicherheit der Netzwerke und modernen Kommunikationsmittel zu gewährleisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Asymmetrische Bedrohung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Mit den ihm unterstellten Nachrichtendiensten gewährleistet das VBS die umfassende Aufklärung gegenüber allen Kräften innerhalb und ausserhalb des Landes, die zu asymmetrischer Kriegsführung gegen die Schweiz in der Lage sind. Die Nachrichtendienste vermitteln der Landesregierung umfassende Informationen bezüglich Zielen, Motiven, Handlungsmustern und Denkweisen solcher Kräfte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die Armee entwickelt erfolgversprechende Abwehrtechniken gegen mit asymmetrischen Methoden gegen die Schweiz operierende Kräfte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dissuasion&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Mittels Sichtbarmachung ihrer Bereitschaft erzielt die Armee dissuasive Wirkung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausbildungskonzepte, Rüstungsprogramme und Armeestruktur sind auf den Armeeauftrag auszurichten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Formulierung des Armeeauftrages zur Landesverteidigung</value></text></texts><title>Formulierung des Armeeauftrages zur Landesverteidigung</title></affair>