﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083910</id><updated>2023-07-28T10:19:41Z</updated><additionalIndexing>24;Bankgeschäft;Finanzplatz Schweiz;wirtschaftliche Auswirkung;Transparenz;Finanzrecht;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Finanzmarkt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-12-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4806</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K08040513</key><name>Eidgenössische Finanzmarktaufsicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110601</key><name>Finanzmarkt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11060115</key><name>Finanzrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040404</key><name>wirtschaftliche Auswirkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110402</key><name>Bankgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1201020203</key><name>Transparenz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106011201</key><name>Finanzplatz Schweiz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-09T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-02-25T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-12-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2733</code><gender>f</gender><id>4001</id><name>Weber-Gobet Marie-Thérèse</name><officialDenomination>Weber-Gobet</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2593</code><gender>m</gender><id>1124</id><name>de Buman Dominique</name><officialDenomination>de Buman</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.3910</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Gesunde Finanzmärkte sind nötig für eine funktionierende Wirtschaft. Ohne Regeln verkommen sie jedoch zum Finanzcasino - getrieben von Gier nach unverschämten Renditen ohne jeden Gemeinschaftssinn. Der Finanzplatz muss auf eine reale Grundlage zurückgeführt werden. Das geht nur mit neuen Regeln. Gleichzeitig kann die Finanzbranche das Vertrauen nur zurückgewinnen, wenn sie transparenter wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Seit 1. Januar 2009 ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) zur Beaufsichtigung des schweizerischen Finanzmarkts zuständig. Sie stützt sich dabei auf ausgebaute gesetzliche Grundlagen und zahlreiche Instrumente. Regulierung und Kontrolle des schweizerischen Finanzmarktes entsprechen den internationalen Standards. Einem solchen Standard gemäss werden in der Schweiz grundsätzlich die Finanzinstitute und nicht deren Produkte beaufsichtigt. Eine Ausnahme dazu findet sich beispielsweise im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen, wo für gewisse Anlageformen gemäss dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG; SR 951.31) sowohl eine Trägerbewilligung als auch eine Genehmigung des Produkts erforderlich ist. Entwickeln sich international neue Regeln betreffend die Transparenz von Finanzprodukten oder die Regulierung der Finanzmärkte, so wirkt die Schweiz in den massgebenden internationalen Gremien an deren Ausgestaltung aktiv mit und prüft jeweils eine Anpassung des Schweizer Rechts an neue Regeln. Im Übrigen hat sich der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat 08.4039 Eugen David (Klärung des Verhaltens der Finanzmarktaufsicht in der Finanzkrise) bereiterklärt, unter anderem zur Frage von Akkreditierungsstandards für Produkte, welche im Geltungsbereich der Finanzmarktaufsicht vertrieben werden dürfen, Bericht zu erstatten und allfällige Massnahmen zu prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die schweizerische Kapitalmarktaufsicht setzt weiter auf Selbstregulierung. So hat die Finma auf 1. Januar 2009 das Rundschreiben 2009/1, "Eckwerte zur Vermögensverwaltung", in Kraft gesetzt. Das Finma-Rundschreiben definiert die Eckwerte, welche die Finma als Massstab anwendet, wenn eine Organisation der Vermögensverwaltungsbranche ihre Verhaltensregeln als Mindeststandards anerkennen lassen will (Rz. 1). Dem Vermögensverwalter obliegen gemäss dem Finma-Rundschreiben eine Treue-, eine Sorgfalts- und eine Informationspflicht. Danach wahrt der Vermögensverwalter die Interessen seiner Kunden und stellt sicher, dass die Anlagen dauernd mit den Anlagezielen und -beschränkungen der Kunden übereinstimmen. Er informiert seine Kunden mit Blick auf ihre Kenntnisse weiter in angemessener Weise über die Risiken der vereinbarten Anlageziele und -beschränkungen (Rz. 11, 16, 24).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Bezug auf die Entschädigung des Vermögensverwalters hält gemäss Finma-Rundschreiben der Vermögensverwaltungsvertrag fest, wem allfällige Leistungen zustehen, die der Vermögensverwalter von Dritten im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag erhält. Zudem sieht das Finma-Rundschreiben vor, dass der Vermögensverwalter seine Kunden auf Interessenkonflikte aufmerksam macht, die sich aus der Annahme von Leistungen Dritter ergeben können, dass der Vermögensverwalter seine Kunden weiter über die Berechnungsparameter oder die Bandbreiten von Leistungen informiert, die er von Dritten erhält, und dass der Vermögensverwalter schliesslich auf Anfrage seiner Kunden die Höhe bereits erhaltener Leistungen Dritter offenlegt, soweit sie sich einer einzelnen Kundenbeziehung mit vernünftigem Aufwand eindeutig individuell zuordnen lassen (Rz. 28 bis 31). Diese Informations- und Offenlegungsstandards entsprechen weitgehend der Regelung der EU-Richtlinie 2004/39/EG vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente. Das Finma-Rundschreiben erfasst die von der Finma beaufsichtigten Banken, Effektenhändler und Bewilligungsträger nach dem KAG und muss auch von den Vermögensverwaltern beachtet werden, deren Branchenorganisationen ihre Berufsstandards von der Finma als Mindeststandards anerkennen lassen wollen. Damit ist praktisch der gesamte Vermögensverwaltungssektor in der Schweiz abgedeckt. Der Bundesrat begrüsst dieses Rundschreiben der Finma als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab, weitere als die bereits vorgesehenen Schritte zur Überprüfung oder Stärkung der Finanzmarktregulierung zu unternehmen. Der Bundesrat behält sich vor, im Zweitrat Antrag auf Änderung der Motion in einen Prüfungsauftrag zu stellen, falls die Motion entgegen seinem Antrag im Nationalrat angenommen werden sollte.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu unterbreiten, sodass:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- ein Kontrollinstitut analog der Heilmittelkontrolle für Medikamente die angebotenen Finanzprodukte vor ihrer Zulassung auf ihre Risiken und auf die offene und transparente Information hin prüft, &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- dieses Kontrollinstitut missbräuchliche Vertragsklauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Finanzdienstleistern für nichtig erklären kann, &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- bei der Erteilung eines Auftrages an einen Finanzdienstleister sämtliche Kommissionen, Provisionen und Kickbacks von diesem offengelegt und dem Kunden gutgeschrieben werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Neue Regeln für Finanzmärkte</value></text></texts><title>Neue Regeln für Finanzmärkte</title></affair>