{"id":20083917,"updated":"2025-11-14T07:13:54Z","additionalIndexing":"48;04;Autobahn;Durchführung eines Projektes;Evaluation;Beziehung Bund-Kanton;Strassenunterhalt","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L06K070503010402","name":"Strassenunterhalt","type":1},{"key":"L05K1803010201","name":"Autobahn","type":1},{"key":"L06K070305010102","name":"Durchführung eines Projektes","type":1},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung 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Wesentliche Faktoren für diese Effizienzsteigerungen sind: die Durchsetzung des Prinzips \"Wer bezahlt, befiehlt\", die Reduktion der Lösungsvielfalt und des Personalbestandes für die Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben, die Optimierung der Beschaffungspraxis sowie grössere Zuständigkeitsperimeter und unternehmerische Anreize beim betrieblichen Unterhalt durch den Wechsel von einer Aufwandsentschädigung zu einer Leistungsentschädigung.<\/p><p>Mit NFA liegen die Werkeigentümer- und die Bauherrenfunktion neu beim Bund. Sämtliche nichtdelegierbaren Aufgaben wie Planung, Einkauf, Controlling nimmt der Bund selber wahr, während die Projektierungs- und Bauleistungen sowie die Leistungen für den betrieblichen Unterhalt konsequent bei Dritten eingekauft werden.<\/p><p>Vor NFA wurden die Aufgaben des betrieblichen Unterhalts auf dem jeweiligen Kantonsgebiet weitgehend durch die Kantone selbst wahrgenommen. Mit NFA wurden nun die Aufgaben des betrieblichen Unterhalts sowie des projektfreien baulichen Unterhalts im Rahmen von Leistungsvereinbarungen an sogenannte Gebietseinheiten übertragen. Dies sind auf betriebswirtschaftliche Optimierung ausgerichtete Organisationen der Kantone, welche grösstenteils auch kantonsübergreifend tätig sind. Die Ressourcen der vor NFA bestehenden kantonalen Betriebsorganisationen wurden von den Gebietseinheiten weitgehend übernommen. Die NFA-bedingte Umstellung konnte hiermit im Wesentlichen reibungslos bewerkstelligt werden.<\/p><p>Der Bundesrat hat während der Beratung der NFA in den eidgenössischen Räten wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Effizienzgewinne voraussichtlich erst nach einigen Jahren voll zum Tragen kommen. Es sind allerdings bereits nach einem Jahr durchaus gute Trends feststellbar. Es ist aber noch verfrüht, mit einzelnen Zahlenvergleichen auf eine abschliessende Beurteilung der Zielerreichung hinzuwirken. Es ist vielmehr Gegenstand einer Evaluation, die Wirkung von NFA im Bereich der Nationalstrassen zu erheben. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit selbstverständlich über die Ergebnisse orientieren.<\/p><p>1. Die Frage zielt auf den Personalbestand der Gebietseinheiten für den betrieblichen Unterhalt (insbesondere Schneeräumung, Grünpflege, Reinigung und Kleinreparaturen) sowie den projektfreien baulichen Unterhalt. Die genauen Zahlenvergleiche liegen derzeit noch nicht vor. Allerdings wird es für einen \"Vorher-nachher-Vergleich\" nicht genügen, nur die Anzahl der Mitarbeitenden zu vergleichen. Es müssen vielmehr auch die Änderungen bei der Aufgabendefinition mitberücksichtigt werden.<\/p><p>2. Der Bund verfügt nicht über aussagekräftiges Zahlenmaterial aus den Kantonen vor dem Systemwechsel. Die Anzahl der Vergaben ist zudem keine signifikante Grösse, denn sie gibt kaum Rückschlüsse auf die Effizienz der Planer. Dazu kommt, dass derzeit noch diverse vor Inkrafttreten der NFA begonnene Projekte durch die Kantone als \"Auftragnehmer\" des Bundes beendet werden.<\/p><p>3. Die Anforderungskriterien für Ingenieurbüros sind im neu erstellten Handbuch des Astra für das Beschaffungswesen dargestellt. Es wird dabei grundsätzlich unterschieden, ob eine Arbeit den Kategorien klein, mittel oder gross zuzuteilen ist. Inhaltlich werden für mittlere und grosse Aufträge Referenzobjekte, ein bestimmtes Verhältnis der finanziellen Dimension des Anbieters zur Auftragsgrösse, ein Qualitätsnachweis im Sinne einer Zertifizierung und Angaben über die künftigen Schlüsselpersonen im zu vergebenen Projekt verlangt. Das Handbuch steht auf der Website des Bundesamtes für Strassen allen Interessierten zur Verfügung (http:\/\/www.astra.admin.ch\/dienstleistungen\/00129\/01298\/01304).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Kompetenz für Bau, Betrieb und Unterhalt der Autobahnen ist gemäss NFA an den Bund übergegangen. Ziel war unter anderem, auch in diesem Bereich den freien Wettbewerb spielen zu lassen. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Personalbestand der verselbstständigten Unterhaltsbetriebe insgesamt im Vergleich zu den kantonalen Organisationen vor der Neuorganisation. <\/p><p>2. Summe der vergebenen Aufträge für Planungen und Bauausführung im Jahr 2008 im Vergleich mit den Vorjahren 2006 und 2007. <\/p><p>3. Weiter interessiert die Frage nach den Anforderungskriterien für Ingenieurbüros für Planungs- und Bauleitungsaufträge von Arbeiten an den Autobahnen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wirkungen der Verselbstständigung des Autobahnunterhalts nach NFA"}],"title":"Wirkungen der Verselbstständigung des Autobahnunterhalts nach NFA"}