{"id":20083920,"updated":"2023-07-28T11:47:01Z","additionalIndexing":"52;Dieselkraftstoff;Verordnung;Motor;Partikelfilter;Richtlinie EU;Wettbewerbsbeschränkung;Baugerät;Staub;neue Technologie;Vollzug von Beschlüssen;Abgas;Luftreinhaltung;Angleichung der Rechtsvorschriften;Gesetzesevaluation","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L04K06010411","name":"Luftreinhaltung","type":1},{"key":"L05K0503010103","name":"Verordnung","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von 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Es wird darin gefordert, dass die Verordnung den EU-Bestimmungen entsprechen soll und dass sie dafür zu sorgen habe, dass alle Dieselmotoren mit den besten verfügbaren Technologien zur Minderung der Emissionen von Feinstaub und Stickoxyden ausgerüstet werden müssen. <\/p><p>Mit der ab 1. Januar 2009 beabsichtigten Inkraftsetzung der Luftreinhalte-Verordnung verstösst der Bundesrat gegen diese Aufträge des Parlamentes. <\/p><p>Alle Emissionen der Baumaschinen werden in der EU-Richtlinie EN97\/68 klar geregelt, so auch der Ausstoss von Partikeln. Übergangsfristen geben den Motorenherstellern die Möglichkeit, Entwicklungen voranzutreiben, die Verbesserungen in der Verminderung der Emissionen herbeiführen. <\/p><p>Bereits sind erste Motoren (Stufe 3a) mit neuen Technologien in Betrieb, welche mit geringeren Betriebstemperaturen und grossem Staudruck arbeiten. Auch führen neue Motorenmanagements dazu, dass die Motoren bei Leerlast die Drehzahlen reduzieren und damit wesentlich zur Treibstoffreduktion beitragen. Dadurch wird aber die Zuverlässigkeit der Partikelfiltersysteme stark vermindert und werden die Kosten durch Störungen erheblich erhöht. <\/p><p>Diese Gründe führen dazu, dass die Motorenhersteller nicht auf das System der Partikelfilter setzen, sondern auf Technologieentwicklungen in der Verbrennungstechnik, welche langlebig und zuverlässig über die ganze Lebensdauer der Motoren arbeiten. <\/p><p>Diese Entwicklung entspricht der EU-Richtlinie und weitgehend auch den Normen der USA und Japans. <\/p><p>Der Bundesrat schreibt mit der neuen LRV ab 1. Januar 2009 zusätzlich zu den EU-Normen eine Reduktion der Partikelanzahl vor. Diese Forderung ist nur mit Partikelfiltersystemen möglich, welche aber von den Motorenherstellern nicht ab Werk angeboten werden. Sie sind nur als nachträgliche Aufbauten möglich, bieten daher bei Garantieansprüchen an Motoren erhebliche Schwierigkeiten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Um den Ausstoss der krebserregenden Dieselrussemissionen auf Baustellen zu begrenzen, wurde bereits im Jahr 2002 die \"Baurichtlinie Luft\" in Kraft gesetzt. Zur Minderung der Dieselrussemissionen schrieb diese Richtlinie eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen mit einer Leistung ab 18 Kilowatt auf grösseren Baustellen (sog. B-Baustellen) vor. Diese Regelung wurde nicht von allen kantonalen Vollzugsbehörden einheitlich umgesetzt. Zudem sorgte die Klausel, dass Baumaschinen nur beim Einsatz auf grösseren Baustellen mit einem Partikelfilter ausgestattet werden müssen, für Unklarheiten im Vollzug. <\/p><p>Mit der Annahme der Motion Jenny 05.3499 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, \"den Vollzug der Luftreinhaltevorschriften beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern in Bezug auf Leistung und Alter der Maschinen sowie Einstufung der Baustellen in der ganzen Schweiz zu harmonisieren\" (NR 21.6.2006; SR 7.3.2007). Der Bundesrat ist diesem Auftrag mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 19. September 2008 nachgekommen. Die LRV-Änderung wurde in enger Begleitung durch die Kantone sowie die betroffenen Kreise und Branchen erarbeitet. Sie stellt eine Kompromisslösung dar, welche in der Phase der Anhörung von allen massgeblich betroffenen Kreisen mitgetragen und nach der Verabschiedung grossteils positiv aufgenommen wurde. <\/p><p>Mit der zweiten vom Parlament überwiesenen Motion Jenny (07.3161) wird der Bundesrat beauftragt, \"zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dafür zu sorgen, dass alle Dieselmotoren mit den besten verfügbaren Technologien zur Minderung der Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden ausgerüstet sind (z. B. Partikelfilter\/DeNOx-Systeme). Dieses Ziel soll EU-kompatibel und mit praxistauglichen Übergangsvorschriften und\/oder Anreizsystemen bis zum Jahr 2013 realisiert werden\" (NR 6.12.2007; SR 12.3.2008). Diese Motion beschränkt sich nicht in erster Linie auf Baumaschinen, wo bis heute schon viel zur Emissionsminderung erreicht worden ist, sondern sie umfasst alle weiteren Dieselmotoren wie Lastwagen, landwirtschaftliche Traktoren, Schiffe, Diesellokomotiven, Dieselgeneratoren usw.<\/p><p>Im Bereich der Baustellen wäre eine Übergangsfrist zur Ausrüstung mit Partikelfiltern bis 2013 ein Rückschritt gegenüber bereits heute gültigen Regelungen (Baurichtlinie Luft). Die vorberatende Kommission (UREK-N) hat denn auch ausdrücklich festgehalten, dass \"in Bereichen, in denen die Schweiz nicht an bilaterale Verträge gebunden ist, beispielsweise bei den Baumaschinen, strengere Massnahmen möglich sein sollen\".<\/p><p>Die Bestimmungen der LRV sind mit dem europäischen Recht und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Sie bringen einerseits eine Ausdehnung auf sämtliche Baustellen und damit die geforderte gesamtschweizerische Harmonisierung, andererseits gegenüber den bisherigen Vorschriften aber auch bedeutende Erleichterungen für die Branche (Schwerpunkt der Vorschriften auf neuen Maschinen, Verzicht auf Nachrüstung bei kleineren Maschinen, grosszügige Übergangsbestimmungen für ältere in Betrieb stehende Maschinen).<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich an die Aufträge des Parlamentes in der Folge der überwiesenen Motionen 05.3499 und 07.3161 zu halten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Luftreinhalte-Verordnung muss den EU-Normen entsprechen"}],"title":"Die Luftreinhalte-Verordnung muss den EU-Normen entsprechen"}